Hurra zum Tag des Geistigen Eigentums!

Nach dem „Welttag des Buches und des Urheberrechts“ gibt es wieder einen Grund zu feiern: Heute ist der Tag des Geistigen Eigentums! (TdGE) Schon gestern meldete sich Dr. Günter Krings von der CDU/CSU-Fraktion mal wieder zu Wort und erzählte nur dasselbe wie in seiner Pressemitteilung von vergangener Woche: Weg mit dem störenden Datenschutz durch ein Auskunftsrecht für Rechteinhaber, damit diese effektiver und schneller Bürger verklagen können, die zu privaten Zwecken Kulturgüter im Internet tauschen. Und weg mit der Bagatellgrenze, damit auch jeder schnell verklagt werden kann, der mal den „neuesten Robbie Williams Song“ herunterlädt. Diese Woche findet er aber ausnahmsweise nicht die „Raubkopierer sind Verbrecher“-Kampagne toll, sondern die WIPO. Diese hat den „TdGE“ ausgerufen, um „den Wert des geistigen Eigentums der Öffentlichkeit stärker bewusst zu machen“. Der Phonoverband feiert gleich öfters im Jahr den „TdGE“ mit denselben hehren Zielen: Immer dann, wenn neue Klagewellen kommuniziert werden. Das passt ja passend, da dessen internationaler Dachverband bei der WIPO als Nicht-Regierungsorganisation registriert ist und die halt nur einen Tag im Jahr haben. Die Verbände der Filmindustrie feiern immer den „TdGE“. Immer, wenn man im Kino für einen Film bezahlt hat und immer öfters auch im Werbefernsehen. Und hier schliesst sich wieder der Kreis, weil Herr Krings immer genau das fordert, was die Verbände und Firmen der Unterhaltungsindustrie wünschen.

Passend zum „TdGE“, biegt dann die SPD mit einer vollkommen unerwarteten Botschaft in Form eines Online-Banners um die Ecke: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Artikel 14, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“. Ein medialer Ausdruck der Frühlingsgefühle von Müntefering und Schröder, die derzeit wieder massiv versuchen sich zu ihren Idealen bekennen, um ihre Kernwählerschaft für NRW mobilisiert zu bekommen?

Ja, wie wärs denn mal wieder mit mehr Balance in der Urheberrechtsgesetzgebung? Das „Recht auf Privatkopie“ wird genau mit diesem Artikel 14 aus dem Grundgesetz begründet. „Sozialbindung des Urheberrechts“ nennt man dies in der Fachdiskussion. Und die Rechte der Verbraucher könnten echt ein wenig mehr Balance vertragen. Aber noch vor wenigen Monaten hiess es von der SPD in Form von Gerhard Schröder:

“Es gibt Bestrebungen, die Privatkopie zu erlauben, also eine Regelung, die auf gut deutsch gesagt das Klauen erlaubt. Wir können die Privatkopie wohl nicht verhindern, aber wir unterstützen nicht diese Idee und tragen damit dauerhaft dazu bei, dass sich neue Geschäftsideen am Markt entwickeln können.”

Schröder hätte es damals als Jurist besser wissen müssen. Aber auch die Bagatellgrenze will er jetzt nicht mehr. Und gerade die war Justizministerin Zypries so wichtig, um eine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ zu verhindern. Wo wir wieder bei Herrn Krings wären. Der trifft sich gerne mit den Verbänden der Unterhaltungsindustrie. Genau wie der Kanzler, nur ein wenig öfters. Der Phonoverband schreibt sogar Pressemitteilungen, wenn der Kanzler mit ihm geredet hat und verkündet die neue Linie der Bundesregierung.

Vermutlich wird sich die SPD in der Urheberrechtsdebatte nicht an ihre neue Botschaft erinnern. Oder sie anders interpretieren. Die steht ja nur im Internet. Dass ich den Banner erst heute gesehen habe, ist sicherlich reiner Zufall und hat nichts mit dem „TdGE“ zu tun. Und ist sicher ganz „Analog“ gemeint. Aus diesen und anderen Gründen wird es wohl leider nichts mit einem durchsetzungsfähigen Recht auf Privatkopie, wie wir es fordern. Am Ende werden sich dann wohl die „Raubkopierer sind Verbrecher“-Rhetoriker durchsetzen.

Aber heute feiern wir erstmal den TdGE. Und die Brigitte Zypries aus dem Justizministerium feiert mit:

„Dieser Tag soll unter dem Motto „Think, Imagine, Create“ vor allem junge Menschen ermutigen, ihre Kreativität und ihr Innovationspotenzial auszuschöpfen… Alle Bürgerinnen und Bürger müssen den Wert des geistigen Eigentums achten. Nur ein effektives Recht auf geistiges Eigentum gewährleistet die Möglichkeit, aus einer Erfindung Geld zu machen, um dann, wenn es gut läuft, das Geld in weitere Erfindungen zu investieren…“

Aber das klingt auch wieder sehr analog und statt einem Recht auf Privatkopie verkündet sie ein „Recht auf Geistiges Eigentum“. Vielleicht denkt sie dabei wieder an Softwarepatente?

Und was gibt es jetzt zu feiern? Immer mehr! Die überholten Konzepte einer Industriegesellschaft verlieren auf dem globalen Weg in viele Wissensgesellschaften an Bedeutung. Neue Konzepte und Ideen wie Freie Software und Linux erobern die digitale Welt. Die freie Online-Enzyklopädie Wikipedia wächst fast sekündlich und auch die Anzahl an Creative Commons lizenzierten Werken geht mittlerweile in die Millionen. Immer mehr technologische Innovationen und Geschäftsmodelle entstehen auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Durch Social Software wie Instant-Messaging, Wikis und Weblogs wird Online-Kollaboration immer komfortabler und einfacher ermöglicht. Alles wird vernetzter miteinander. Und diese Entwicklung ist nicht mehr zu stoppen. Aber sie kann verlangsamt werden durch Softwarepatente und ein zu restriktives Urheberrecht. Auch darf der Datenschutz nicht vernachlässigt werden, damit neue Technologien von den Verbrauchern angenommen und Bürgerrechte gesichert werden.

Die Dinsosaurier der Unterhaltungsindustrie fürchten um ihre Pfründe und überholten Geschäftsmodelle. Aber in der WIPO konnte die Vormachtsstellung ihrer Industrieverbände von Entwicklungsländern und zivilgesellschaftlichen Organisationen gestoppt werden. Der Weg zu einer Developing Agenda ist frei. Eine neue Initiative in diese Richtung ist „a2k – Access to Knowledge“. Ziel ist ein internationales Abkommen über den „Zugang zu Wissen“ auf den Weg zu bringen.

Vielleicht gibt es irgendwann eine“World Intellectual Wealth Organisation“? Bis dahin werden aber noch viele CopyNights stattfinden müssen. Wir machen jetzt erstmal eine Flasche auf.

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Hurra zum Tag des Geistigen Eigentums!

Nach dem „Welttag des Buches und des Urheberrechts“ gibt es wieder einen Grund zu feiern: Heute ist der Tag des Geistigen Eigentums! (TdGE) Schon gestern meldete sich Dr. Günther Krings mal wieder zu Wort und erzählte nur dasselbe wie in seiner Pressemitteilung von vergangener Woche: Weg mit dem störenden Datenschutz durch ein Auskunftsrecht für Rechteinhaber, damit diese effektiver und schneller Bürger verklagen können, die zu privaten Zwecken Kulturgüter im Internet tauschen. Und weg mit der Bagatellgrenze, damit auch jeder schnell verklagt werden kann, der mal den „neuesten Robbie Williams Song“ herunterlädt. Diese Woche findet er aber ausnahmsweise nicht die „Raubkopierer sind Verbrecher“-Kampagne toll, sondern die WIPO. Diese hat den „TdGE“ ausgerufen hat, um „den Wert des geistigen Eigentums der Öffentlichkeit stärker bewusst zu machen“. Der Phonoverband feiert gleich öfters im Jahr den „TdGE“ mit denselben hehren Zielen: Immer dann, wenn neue Klagewellen kommuniziert werden. Das passt ja passend, da dessen internationaler Dachverband bei der WIPO als Nicht-Regierungsorganisation registriert ist und die halt nur einen Tag im Jahr haben. Die Verbände der Filmindustrie feiern immer den „TdGE“. Immer, wenn man im Kino für einen Film bezahlt hat und immer öfters auch im Werbefernsehen. Und hier schliesst sich wieder der Kreis, weil Herr Krings immer genau das fordert, was die Verbände und Firmen der Unterhaltungsindustrie wünschen.

Vollkommen unerwartet, aber passend zum Tag, bog dann die SPD mit einer neuen Botschaft in Form eines Online-Banners um die Ecke: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Artikel 14, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“.

Ja, wollen die denn auf einmal wieder mehr Balance in der Urheberrechtsgesetzgebung? Das „Recht auf Privatkopie“ wird genau mit diesem Artikel 14 aus dem Grundgesetz begründet. Noch vor wenigen Monaten hiess es von der SPD in Form von Gerhard Schröder:

“Es gibt Bestrebungen, die Privatkopie zu erlauben, also eine Regelung, die auf gut deutsch gesagt das Klauen erlaubt. Wir können die Privatkopie wohl nicht verhindern, aber wir unterstützen nicht diese Idee und tragen damit dauerhaft dazu bei, dass sich neue Geschäftsideen am Markt entwickeln können.”

Schröder hätte es damals als Jurist besser wissen müssen. Aber auch die Bagatellgrenze will er jetzt nicht mehr. Und gerade die war Justizministerin Zypries so wichtig, um eine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ zu verhindern. Wo wir wieder bei Herrn Krings wären. Der trifft sich gerne mit den Verbänden der Unterhaltungsindustrie. Genau wie der Kanzler. Der Phonoverband schreibt sogar Pressemitteilungen, wenn der Kanzler mit ihm geredet hat und verkündet die neue Linie der Bundesregierung.

Aus diesen und anderen Gründen wird es wohl leider nichts mit einem durchsetzungsfähigen Recht auf Privatkopie, wie wir es fordern.

Eine neue Initiative zur Reform der WIPO ist „a2k – Access to Knowledge“. Ziel ist ein internationales Abkommen über den „Zugang zu Wissen“ auf den Weg zu bringen.

Und was gibt es jetzt zu feiern? Da gibt es viel: Die Vormacht der Industrieverbände in der WIPO ist gestoppt.

Die überholten Konzepte einer Industriegesellschaft verlieren auf dem globalen Weg in viele Wissensgesellschaften an Bedeutung. Die Unterhaltungsindustrie fürchtet um ihre Pfründe und überholten Geschäftsmodelle.

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