Filesharing: Was passierte?

Die Meldungen über die (Il-)Legalisierung von privaten Musikkopien mittels neuer Medien überschlagen sich in den letzten Wochen. Zeit für einen kleinen Heiseüberblick über das, was in Frankreich und Deutschland legislativ passiert. In Kanada gibts auch ne kleine judikative Überraschung …

Frankreich: Villa Kunterbunt.

Kurz vor Weihnachten sorgte eine unterbesetzte Sitzung des französischen Parlamentes für Aufsehen. In ihr wurde ein Gesetzesentwurf zur stärkeren Kriminalisierung von FilesharingnutzerInnen dahingehend geändert, dass sie fortan legal handeln würden, indem sie eine Pauschalabgabe auf Internetzugänge (Kulturflatrate) zahlen. Die Endabstimmung wurde vertagt. Der Gesetzesentwurf wurde zuvor stark kritisiert: Änderungsanträge der Industrie sahen vor, dass Software, die keine DRM-Unterstützung besitzt, verboten sei. Diese hätte weiten Teilen der Freien Software Szene arg geschadet.

Nun möchte der französische Kulturminister Filesharing nicht mehr generell verbieten. Derweil einigte sich der französische Innenminister mit Vertretern aus Industrie und Zivilgesellschaft auf sieben Kompromissprinzipien: So soll trotz DRM der Zugang zu legal erworbenen Werken zu privaten Zwecken garantiert sein. DRM-Systeme müssen untereinander kompatibel sein. Ferner soll eine Vereinbarkeit von Creative Commons-Lizenzen nutzenden MusikerInnen und ihrer Verwertungsgesellschaft hergestellt werden.

Deutschland: Keine Gedanken an VerbraucherInnen

Am Donnerstag fand die Anhörung zum Entwurf des zweiten Korbs (PDF) der Novelle des deutschen Urheberrechts statt. Die Meinungen in der großen Koalition gehen in Sachen Filesharing weit auseinander:

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will Privatkopien vom Original, wie von einer Kopie erlauben, solange das Original nicht kopiergeschützt ist. Ihre Bagatellklausel schließt strafrechtliche Schritte aus, wenn die „Werke nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch oder zum Gebrauch von mit dem Täter persönlich verbundenen Personen vervielfältigt“ werden.

Hingegen will Günter Krings, CDU-Rechtspolitiker, maximal Privatkopien vom Original und nur in beschränkter Zahl erlauben. Der neue Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) lehnte auf dem Neujahrsempfang der deutschen Musikindustrie die Bagatellklausel ab.

Als der mögliche Wegfall der Bagatellgrenze auf der Anhörung zum 2. Korb Urheberrecht erwähnt wurde, gab es Beifall von Seiten der industriellen Vertreter der Rechteinhaber.

Kanada: Geldspritze für Rechtsabteilung der VerbraucherInnen

Die kanadische Musikfirma Nettwerk unterstützt den von dem US-amerikanischen Interessensverband der Musikindustrie RIAA beschuldigten Kanadier David Greubel. Auf Greubel aufmerksam wurde die RIAA durch einen Song von Avril Lavigne, nach dem sie in Tauschbörsen ausschau hielt. Greubels Tochter lud sich einen Song von dem Interpret herunter, der zwar bei Sony BMG (USA) erscheint, aber von der kanadischen Musikfirma betreut wird.

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