Die Bundesregierung will Internet-Zugangs-Anbieter verpflichten, IP-Adressen aller Nutzer für drei Monate zu speichern. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung hervor, den das Justizministerium veröffentlicht hat. Das Gesetz betrifft auch Internet-Dienste wie E-Mails und Messenger.
Fast Tausend Texte, 47 Mal Donald Trump und 18 Grünpflanzen: In unserem traditionellen Jahresrückblick in Zahlen geht es um die ganz harten Fakten, die nicht immer so ganz ernst genommen werden sollten.
Auch wenn es zwischenzeitlich keine Sitzung des DSC-Beirats gab, hat sich beim Thema Plattform-Regulierung einiges getan. Zeit für ein Update und einen Appell fürs nächste Jahr.
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