Vorgestern hat die Große Koalition den endgültigen Kompromiss zum BKA-Gesetz beschlossen. Wie es leider so üblich ist, wird der Text natürlich nicht rechtzeitig online gestellt. Trotzdem kursiert der Text, wie bei allen Gesetzesprozessen üblich, im politischen Berlin.
Meiner Meinung nach sollte die Politik transparenter handeln und den Text einfach online stellen, damit die Bürger dieses Landes sich eine eigene Meinung bilden können. Da dies leider nicht gemacht wird, bin ich froh, dass wir wieder den Text von einem freundlichen Menschen zugeschickt bekommen haben und ihn hier veröffentlichen können (PDF). Bildet Euch selbst eine Meinung.
Interessant ist die Begründung, warum es die „Gefahr in Verzug“-Regelung gibt, also die Aussetzung des Richtervorbehaltes bei der Online-Durchsuchung. Hier steht die Formulierung:
Die betroffenen Behörden und die Gerichtsorganisation haben danach im Rahmen des Möglichen sicherzustellen, dass in der Masse der Alltagsfälle die in der Verfassung vorgesehene „Verteilung der Gewichte“, nämlich die Regelzuständigkeit des Richters, gewahrt bleibt. Hiernach „Gefahr im Verzug“ mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind.
Mich als Nicht-Juristen verwirrt die Formulierung „Masse der Alltagsfälle“, wo doch die Online-Durchsuchung nur in ganz wenigen Fällen pro Jahr angewendet werden soll. Oder lese ich da irgendwas falsches und als Jurist liest man was anderes daraus?