Demnächst neue ACTA-Verhandlungsrunde

Die Futurezone hat Neuigkeiten zum ACTA-Abkommen und zitiert Michael Jennings, den Sprecher des federführenden EU-Handelskommissars Peter Mandelson: ACTA: Zweite Runde in Washington.

„Soweit ich weiß gibt es noch gar keinen Entwurf“, sagt Michael Jennings, „Wir sind noch in einer frühen Phase der Verhandlungen.“ Die Bedenken der Bürgerrechtler möchte Jennings zerstreuen: „Was die ‚Gerüchte‘ angeht, die sich auf mögliche Verletzungen von Bürgerrechten beziehen, kann ich folgendes sagen: Bei ACTA geht es darum, die Aktivitäten krimineller Organisationen in Zaum zu halten, die die öffentliche Sicherheit und Gesundheit gefährden.“[…] „Es geht nicht darum, die bürgerlichen Grundrechte einzuschränken oder Konsumenten zu belästigen“, so Jennings, „Ich möchte darauf hinweisen, dass die EU-Gesetzgebung eine ‚de minimis‘-Klausel beinhaltet, die Reisende von Überprüfungen ausnimmt, wenn die beanstandeten Güter nicht Teil eines groß angelegten Schmuggelunternehmens sind. Die Zollbeamten in den Mitgliedsstaaten sind täglich mit organisiertem Drogen-, Waffen- und Menschenschmuggel konfrontiert. Darauf liegt auch ihr Hauptaugenmerk.“

Demnach treffen sich am 29. Juli die Unterhändler zur zweiten Verhandlungsrunde in der US-Hauptstadt Washington. Konkretes möchte man natürlich mit Hinweis auf die Verhandlungen nicht kommunizieren.

Die US-Bürgerrechtsorganisation Public Knowledge hat ein umfangreiches Dossier über ACTA ins Netz gestellt.

Die Breitband-Redaktion berichtet jetzt auch mit einem kleinen Artikel: Act against ACTA? Anti-Piraterie-Abkommen ruft Bürgerrechtler auf den Plan.

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