Klassische Hausdurchsuchung online bestellt
von wetter um 20:58 am Dienstag, 22. April 2008 | 13 Kommentare
Auf der niedersächsischen “Online-Wache” trudelte folgende Anzeige für den Landkreis Harburg gegen den 20jährigen “Steffen S.” ein, wie die Kreiszeitung Wochenblatt am Samstag berichtet:
Ein gewisser “Little Boy” hat sich in meinem Forum registriert und geschrieben, Schwarzpulver und Acetonperoxid bei sich zu Hause zu haben. Zudem äußerte er sich in einer radikalen Art und Weise über seinen ehemaligen Lehrer und deutete an, gegen ihn vorgehen zu wollen. Er verlinkte zu seiner Seite www.xplosives.org und veröffentlichte ein Video, dass eine von ihm gezündete Bombe zeigt.
Mit freundlichen Grüßen,
www.chemikalien-forum.de
Die Domain chemikalien-forum.de gibt es nicht. xplosives.org mit entsprechenden Inhalten schon – nur ist sie auf einen Menschen aus Berlin registriert.
Das scherte den zuständigen Ermittlungsrichter Christoph Haak vom Amtsgericht Tostedt nicht: Er ordnete, so die Wochenzeitung, offenbar allein Aufgrund dieser Anzeige und ohne jede weitere Überprüfung eine Hausdurchsuchung mit 15 Polizisten inklusive Sprengstoffspezialisten in der Kleinstadt Jesteburg an.
Über den Betroffenen weiß die Zeitung folgendes zu berichten (Quelle):
Der Abiturient und jetzige Auszubildende zum Fachinformatiker setzt sich in seiner Freizeit durchaus kritisch mit Themen wie Datenschutz und Überwachungsmethoden in Deutschland auseinander, ist Webmaster einer Homepage, auf der Internet-Nutzer darüber kontrovers diskutieren können. Zudem leistet er bei der Hompage www.xplosives.org, die Informationen über Chemikalen zur Verfügung stellt, den technischen Support. War die ganze Aktion also vielleicht nur ein Schuss vor den Bug, um Steffen von höchster Ebene einzuschüchtern?
Welche Ebene der Autor hier auch immer meint – einen Teil der Ermittlungen hat er hiermit schonmal gemacht. Auf die richterliche Begründung der Durchsuchung bin ich mal gespannt. Die Sachbearbeiterin im Kommissariat machte zu dem Fall erstmal keine Aussage.
<zyn>Vermutlich muss man jetzt die Möglichkeit nicht-persönlich Anzeigen zustellen zu können mit TOR-Server-Verboten und elektronischen Personalausweisen bewerfen.</zyn>
getaggt mit: Hausdurchsuchung > Onlinewache > Polizei
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Kommentare
13 Kommentare zu “Klassische Hausdurchsuchung online bestellt”
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Apr 22nd, 2008 @ 21:17
[...] eine Hausdurchsuchung anordnet oder der Denunziant, der grundlos andere anschwärzt. Unbedingt bei netzpolitik.org weiterlesen, mir fehlen da einfach die Worte. Bevor andere den Kalauer bringen, ich bin mir heute für nichts [...]
Apr 22nd, 2008 @ 21:27
Irgendwie wundert mich das alles gar nicht, der Landkreis Harburg ist schon sehr seltsam, dort wohnt schließlich Dieter Bohlen und ich bin dort aufgewachsen. Das sagt ja wohl alles.
SCNR
Apr 22nd, 2008 @ 22:28
[...] Aus Netzwelt [...]
Apr 23rd, 2008 @ 9:05
Gestern hatte ich im Lokalblatt gelesen, dass er sozusagen “Gefahr im Verzug” verspürt habe und es ihm niemand verziehen hätte, wäre er dem Hinweis nicht nachgegangen und es wäre etwas passiert.
Dass er vor dem Handeln nicht sein Gehirn eingeschaltet hat, um sich derlei Peinlichkeiten und Rechtsbrüche zu ersparen, ist wohl der allgemein von der Politik (aka Schäuble) geschürten Terrorangst zu verdanken.
Apr 23rd, 2008 @ 9:39
schon mal dran gedacht, dass dies “Eigenwerbung” sein könnte? — viel mir so ein, als ich den Text gelesen habe…
Apr 23rd, 2008 @ 19:36
Moin,
ich komme aus Buchholz, was ungefähr 12km von Jesteburg (Ort der Durchsuchung) und Tostedt (Sitz des Amtsgerichts) entfernt ist.
Vermutlich gehört der Richter schlicht zur Fraktion der ‘Internet-Ausdrucker’, sodass es aus seiner Sicht zunächst gar keine weitere Möglichkeit zur Verifizierung gegeben hat.
Es wird auch in Zukunft solche Fälle geben, weil der Übergang von der Nicht-IT-Landschaft in die IT-Landschaft in solchen Bereichen länger dauert und zumeist schmerzhaft verläuft.
Apr 24th, 2008 @ 9:58
Hoffentlich wird das nicht zur Mode…
Apr 24th, 2008 @ 14:23
Eine weitere Schäuble Kritik?…
Auf der Suche nach dem Edathy-Radiointerview in einem universellen Audioformat bin ich auf Folgendes Zitat von http://www.wolfgang-schaeuble.de/ gestoßen.
‘Schäuble wies Kritik zurück, wonach mit immer neuen Sicherheitsgesetzen ein Überwachungs…
Apr 24th, 2008 @ 14:46
@ Viktor
Also von Eigenwerbung kann hier wohl absolut nicht die Rede sein, hier würde ich dich bitten mal genauer zu lesen.
Aber eventuell magst Du mir die Gründe mal dafür nennen das Du so denkst.
Ich selber komme aus dem selben Ort wie Steve, als Buchholz ( 12 KM von Jesteburg entfernt ) und habe auch direkten Kontakt zur Presse und den zu Unrecht beschuldigten.
Ebenso ist es gibt es ähnliche Fälle in gesamt Deutschland, wobei ich davon ausgehe das viele Fälle nicht mal an die Oberfläche kommen da die Betroffenen eh unter den Nachwirkungen solcher wilkürlichen Aktionen sehr zu Leiden haben!
Apr 24th, 2008 @ 21:55
[...] Aus Netzwelt [...]
Apr 28th, 2008 @ 11:11
Gefahr im Verzug ist hier wohl das richtige Stichwort. Auch wenn die Aktion etwas überspitzt wirkt, bei Hinweisen auf einen möglichen Amoklauf kann weder Polizei noch Gericht Zeit mit Recherchen verbringen – was leider Mißbrauch ermöglicht.
Mir ist es aber lieber, über den Sinn einer Durchsuchung zu diskutieren, als über Versagen der Polizei, die einen bevorstehenden Amoklauf nicht verhindert hat – und diesen Vorwurf hatten wir leider schon zu oft.
Mai 9th, 2008 @ 21:46
@Dr.Seltsam
Bei Hinweisen? Was für Hinweise denn? Und was für ein Recherceauffwand? Eine RIPE Abfrage, eine Mail an die DENIC das sind weniger als eine Stunde.
Faulheit ist hier die einzige Rechtfertigung die diese Leute noch haben.
Jul 10th, 2008 @ 0:48
@Freakquenzy:
Wenn du bei der Polizei anrufst und behauptest, dass XY depressiv sei und dir gesagt hat er/sie bringe sich jetzt um, dann fährt die Polizei los und nimmt die Person erst mal mit in die Psychatrie.
Klassischer Fall von “Gefahr im Verzug” – da fangen die auch nicht an zu “recherchieren” sondern versuchen die vermeindliche Gefahr unverzüglich (daher der Name^^) abzustellen.
Fremd- und Eigengefährdung und so weiter…
Klar ist der Fall hier anders gelagert, aber der Dorfpolizist hat wohl analog zu oben beschriebenem gehandelt.
Nachvollziehbar ist es – ob es rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, ist whl in beiden Konstellationen fraglich.