Die Neue Osnabrücker Zeitung hat ein Interview mit dem Unionsfraktionsvize im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), geführt. Dabei ist ein interessantes, nicht unwichtiges Detail ans Licht gekommen: Die Große Koalition aus Union und SPD will den Bundestrojaner in Kürze auch zur nachträglichen Strafverfolgung zulassen. Justizministerin Brigitte Zypries hat bereits einen schriftlichen Entwurf dafür erstellt:
„Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen.“ Den Strafverfolgern soll zum einen zur
Aufklärung schwerer Verbrechen die sogenannte „Quellen-TKÜ“ erlaubt werden.
Die „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Quellen-TKÜ) wird zwar in der Öffentlichkeit verkauft als etwas anderes als eine Online-Durchsuchung, da man angeblich nur die Kommunikationsdaten, etwa von VoIP-Gesprächen, vor der Verschlüsselung abgreifen will. Aber es setzt genauso ein heimliches Eindringen in einen Rechner voraus und Beinhaltet die Überachung der Sytemnutzung.
Damit ist die nächste Verfassungsbeschwerde vorprogrammiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zum NRW-Trojaner festgestellt, dass in das Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ nur eingegriffen werden darf, wenn eine konkret Gefahr für ein überragendes Rechtsgut besteht. Aus den Leitsätzen :
2. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. (…)
Eine heimliche Infiltration ist damit meiner Meinung nach nicht mehr zulässig, wenn ein Schaden bereits eingetreten ist, also im Falle der nachträglichen Aufklärung und Strafverfolgung.
Was sagen die Juristen?
Und: Hat jemand schon den Entwurf des BMJ?
Brigitte Zypries spielt hier mal wieder das übliche Doppelspiel der Sozialdemokratie: In der Netzfilter-Debatte gibt sie sich besonnen und weist öffentlich auf Verfassungsprobleme hin, während gleichzeitig intern und ohne öffentliche Debatte an weiteren verfassungswidrigen Überwachungsmaßnahmen gebastelt wird. Man kann nur hoffen, dass die SPD auch dafür bei den kommenden Wahlen die Zeche bezahlen muss.
Update, 22.3.2009: Das ging ja schnell: Die SPD rudert zurück, oder tut jedenfalls so als ob. Erstmal versuchen sie, eine große Differenz zwischen Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ aufzumachen, was rhetorisch geschickt ist, aber meiner Meinung nach in die Irre führt, da in beiden Fällen der Rechner erstmal korrumpiert werden muss (kritisch dazu der Blogfürst in Kommentar 9 unten). Bei der Online-Durchsuchung wollen sie erstmal die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum BKA-Gesetz abwarten, wo die ja für die Prävention schon drin ist. Aber bei der Quellen-TKÜ ist das Justizministerium weiterhin unklar:
Weiter verfolgt wird in der Koalition laut Justizministerium eine Initiative, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) verstärkt im Rahmen der Strafprozessordnung zuzulassen. (…) Einen Vorstoß der Bundesregierung wird es nach Angaben des Justizressorts aus Zeitgründen aber nicht mehr geben. Die Fraktionen von Union und SPD müssten hier einen eigenen Entwurf vorlegen.
Ich fasse zusammen: Es gibt bereits einen Entwurf aus dem BMJ (das hat die SPD nicht dementiert), aber jetzt sagt das BMJ, dass die Zeit nicht reicht und die Koalitionsfraktionen eigene Entwürfe erstellen sollen? Warum bitte haben sie dann überhaupt erst dran gearbeitet? Das erinnert mich an an Kind, das man mit der Hand im Honigtopf erwischt hat und das jetzt versucht, die Schuld auf den kleinen Bruder zu schieben. Im Ergebnis zwar schön, weil das Vorhaben damit mindestens bis zur Bundestagswahl wohl gestorben sein dürfte, aber politisch ist das alles ganz schön erbärmlich. Wenn der Bosbach sich gegenüber der Neuen OZ nicht verplappert hätte, würde man im BMJ wahrscheinlich immer noch heimlich an dem Gesetzesentwurf arbeiten, während nach außen Leute wie die Generalbundesanwältin vorgeschickt werden .