Datenschutzbeauftragter fordert Haft für Datenschutz-Vergehen

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix hat sich gestern auf einer Veranstaltung der Humanistischen Union dafür ausgesprochen, schwere Datenschutzvergehen in Zukunft mit Freiheitsstrafen zu ahnden. Da die bisher verhängten Geldstrafen offensichtlich nicht abschreckend genug wirkten, wäre die Möglichkeit, Haftstrafen zu verhängen, in schweren Fällen begrüßenswert.

Dix sprach dabei insbesondere den Arbeitnehmerdatenschutz an, denn Angestellte und Bewerber befänden sich in einer „strukturellen Abhängigkeit“ von ihren Arbeitgebern. Sie könnten sich häufig nicht gegen Ausspionierung wehren. Daher müssten die Strafen in diesem Bereich verschärft werden, um eine abschreckende Wirkung ausüben zu können. Bisher sei die Verhängung von Haftstrafen wegen Datenschutzvergehen nur in Ausnahmefällen im Rahmen der Gesetzgebung gegen Stalking möglich, wenn einzelne Personen gezielt verfolgt würden.

Mit seinen Aussagen schloss Dix sich seinem britischen Kollegen Christopher Graham an. Der oberste Datenschützer des Vereinigten Königreichs hat sich anlässlich des Verkaufs von Vertragsdaten durch T-Mobile-Mitarbeiter ebenfalls für Haftstrafen bei schweren Datenschutzverstößen ausgesprochen.

Dix hatte zuvor bereits die Schaffung eines eigenen Arbeitnehmerdatenschutzrechts angeregt, weil für viele Maßnahmen keine klaren Regelungen existierten. Zugleich forderte er eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes. Dieses sei mittlerweile dreißig Jahre alt und trotz mehrerer Novellen nicht mehr zeitgemäß. Besonders in Bezug auf das Internet ließen sich viele Datenschutzfragen mit dem alten Gesetzestext überhaupt nicht beantworten.

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7 Ergänzungen

  1. Wenn man davon ausgehen könnte, dass höhere Strafen zu weniger Vergehen führt, dann wäre das eine sinnvolle Forderung. Leider ist die Prämisse etwas wackelig, höhere Strafen sorgen nicht zwingend für geringere Zahl der Vergehen.

    Wie wäre es mal mit mehr Kontrollen? Vielleicht in etwa so wie eine Betriebsprüfung des Finanzamtes. Ach nee, das kostet ja zu viel und der Datenschutz hat keine Lobby. Dann doch lieber höhere Strafen, das ist billiger.

  2. Also ich muss dem Herrn leider widersprechen. Die Strafen wirken wirklich nicht abstoßend, das ist korrekt. Leider wirken die „Strafen“, wenn man sie so nennen kann eher ermutigend, denn hey, was ist denn das läppische Milliönchen für die Bahn wenn sie dafür weiter rumspionieren kann.

    Gefängnis wäre wirklich mal was, aber ich glaube in den Kreisen würde kein Verantwortlicher verurteilt werden, auch wenn die gezahlte Geldsumme dann wesentlich höher wäre.

    Bei Datenschutzvergehen müssen/sollten Manager und Co mit dem PRIVATVERMÖGEN haften, sonst leidet doch eh nur das Unternehmen und somit ALLE Mitarbeiter. Wenn die Verantwortlichen selber blechen müssen überlegen sie es sich zweimal.

    Genauso sinnvoll sind die Managerversicherungen, damit Manager nicht von Unternehmen verklagt werden können, nach dem Ausscheiden. Vor allem wenn die Unternehmen die Versicherungen für die Manager bezahlen…

  3. Zuerst muss eine klare Gesetzeslage her. Danach stimme ich einer klaren Verschärfung der Strafen zu. Man könnte ja als Maßstab die Urheberrechtsverletzung nehmen (bis zu 5 Jahren?) und da noch ein wenig drauflegen. Aber Verbrechen, die traditionell von wohlhabenden begangen werden, werden eben nie angemessen bestraft…

  4. Was ich für am sinnvollsten halten würde, ist einfach ein Sonderkündigungsrecht für Kunden, deren Daten weitergegeben wurden.
    Das würde den Konzernen richtig weh tun, wenn die Kunden nun nicht mehr für jeden Blödsinn an einen mindestens 2 Jahre dauernden Vertrag gebunden wären, sondern im Fall des illegalen Fehlverhaltens seitens des Anbieters gleich zur billigeren Konkurrenz wechseln könnten :)

  5. Zuerst müßten neuen klare Gesetzeslage her. Dann stimme ich einer klaren Verschärfung der Strafen zu. Man könnte ja mal als Maßstab die Urheberrechtsverletzung nehmen (bis zu 5 Jahren?) oder man sollte da noch ein wenig drauf legen. Die Verbrechen, der traditionell von wohlhabenden begangen werden, werden eben halt nie so angemessen bestraft… So sieht es halt nun mal in unserer Geschelschaft aus !!!

  6. Wenn wir mal zurückdenken, dann sind die schweren Umweltvergehen in den Firmen zurückgegangen, seitdem die Geschäftsführer persönlich mit Strafe bedroht werden, nicht mit Busgeldern. Ih finde den Ansatz gut, wenn man dann die Geschäftsführer oder Eigentümer in die Verantwortung für Datenschutzverstößen nimmt und mit Strafen belegt, einschliesslich Haftstrafen.
    Nicht anonym die Firmen und nicht im Busgeldverfahren.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.