Lesenswert setzt sich Thierry Chervel beim Perlentaucher mit dem Heidelberger Appell auseinender: Hört nicht auf die Heidelberger Bocksgesänge.
Schön und gut. Er hat recht, er ist von Google nicht gefragt worden – er kann nur seine von Google vorausgesetzte Erlaubnis zurückziehen. Aber eins kann er auf Teufel komm raus sowieso nicht, auch wenn ihm irgendeines seiner früheren Werke peinlich sein sollte: er kann seine Bücher nicht entöffentlichen. Das Problem hat er auch ohne Google. Er kann nicht zur Deutschen Bibliothek gehen und sie auffordern, missliche Jugendschriften aus ihren Depots zu entfernen. Er hat dieses Recht schlicht nicht. Das Buch in der Deutschen Bibliothek gehört ihm nicht. Nicht einmal das Werk, die bloße, vom Papier gelöste Zeichenfolge, „gehört“ ihm. Darum ist der Begriff des „geistigen Eigentums“ Unsinn. Das Geistige, und das gilt auch für seine dümmeren Manifestationen, die ihre Urheber gern vergessen möchten, gehört letztlich der Allgemeinheit. Das Urheberrecht kommt aus dem Interesse der Allgemeinheit, den Schöpfern geistiger Werke eine Existenz zu ermöglichen. Man fragt sich also, ob Googles pragmatisches Vorgehen wirklich eine so perfide Tat ist.