Kennzeichen-Scanning in Bayern rechtmäßig

Der Freiheitsredner Benjamin Erhart hat gegen den KFZ-Massenabgleich in Bayern geklagt und vor dem Verwaltungsgerichtshof München verloren. Heute wurde das Urteil vom 23. Oktober veröffentlicht, berichtet Daten-Speicherung.de:

In der inzwischen vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung erkennt das Gericht zwar das Risiko an, dass ein unschuldiger Autofahrer als „fehlerhafter Trefferfall erfasst wird“. Der Massenabgleich habe auch eine „präventive Datenerhebung ohne konkreten Anlass“ zum Gegenstand und stelle „eine ereignis- und verdachtsunabhängig ausgestaltete und deshalb im Sinn einer Prävention wenig zielgenaue Befugnis“ dar. Obwohl der erfasste Autofahrer „keinen ihm zurechenbaren Anlass durch sein Verhalten“ setze, sei die Maßnahme „als Vorsorge zur Verfolgung von bzw. Verhütung von Straftaten“ zulässig. Selbst der „Einsatz stationärer Anlagen an Kriminalitätsschwerpunkten im Dauerbetrieb“ sei für die abgeglichenen Fahrer im Regelfall „lediglich eine Grundrechtsbeeinträchtigung und kein Grundrechtseingriff“.

Weitere Ausführungen zum Urteil und den vollständigen Text der Urteilsbegründung gibt es bei Daten-Speicherung.de

Erhart will mit Unterstützung des ADAC vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Berufung gehen. Für die Finanzierung des weiteren Verfahrens bittet er auf seinem Blog um Spenden.

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4 Ergänzungen

  1. Verwaltungsgericht München, nicht Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof ist die zweite Instanz, wie dann auch im letzten Absatz deutlich wird.

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