Pünktlich zum einem der vielen 20. Geburtstage des Word Wide Webs wurde jetzt ein Urteil des Bundesgerichtshof veröffentlicht, in dem festgestellt wird dass ein Link eine Urheberrechtsverletzung sein kann (Urteil, .pdf). In behandelten Rechtsstreit hatte der Kläger eine Website mit Stadtplänen betrieben, die so gestaltet war, dass man immer nur über ein Suchformular auf der Startseite zur gewünschten Unterseite kommen sollte.
Die Unterseiten wurden nur dann ausgeliefert, wenn der Nutzer eine Session-ID hatte, die er auf der Startseite bekam. So sollte das direkte Verlinken auf die Unterseiten verhindert werden. Geklagt wurde gegen ein Wohnungsunternehmen, das zu seinen angebotenen Mietwohnungen direkt auf einen Kartenausschnitt verlinkte – eine „geschützte“ Unterseite aus dem Angebot des Klägers. Das war recht einfach möglich, weil die die Session-ID per GET, also über die URL übermittelt wurden. Mit ein paar Zeilen Code lässt sich für den Nutzer im Hintergrund eine gültige Session-ID generieren, und in den Link mit aufnehmen. Wie genau der Beklagte es gemacht hat, ist nicht beschrieben, aber so würde ich es machen.
Der Bundesgerichtshof befindet dazu:
Bedient sich ein Berechtigter einer technischen Schutzmaßnahme, um den öffentlichen Zugang zu einem geschützten Werk nur auf dem Weg über die Startseite seiner Website zu eröffnen, greift das Setzen eines Hyperlink, der unter Umgehung dieser Schutzmaßnahme einen unmittelbaren Zugriff auf das geschützte Werk ermöglicht, in das Recht der öffentlichen Zugänglich- machung des Werkes aus § 19a UrhG ein. Bei der technischen Schutzmaßnahme muss es sich nicht um eine wirksame technische Schutzmaßnahme im Sinne des § 95a UrhG handeln. Es reicht aus, dass die Schutzmaßnahme den Willen des Berechtigten erkennbar macht, den öffentlichen Zugang zu dem geschützten Werk nur auf dem vorgesehenen Weg zu ermöglichen.
Mal abgesehen davon frage ich mich ernsthaft, wieso man bei einem kostenlosen Angebot überhaupt etwas gegen Deeplinks haben sollte. Das kann doch nur von einem katastrophalen Missverständnis, was überhaupt das revolutionäre am WordWideWeb ist (oder war?), liegen: Dass alles direkt, für den Nutzer ohne Umwege verbunden wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich dieser Kartendienst besonders reger Nutzung erfreut.