Bußgeld für ’sozialethisch desorientierende‘ Kunst im Netz

Die bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) war mit dem Internetangebot des Künstlers Christian Kaiser nicht zufrieden, weil der Inhalt „sozialethisch desorientierend“ sei. Also forderte sie ihn auf, es zu zu löschen, oder nur zur Nachtzeit verfügbar zu machen. Kaiser änderte seine Facebook-, Myspace-, Homepage und Online-Portfolio nicht.

Dafür kassierte er nun eine Geldstrafe über mehrere Tausend Euro. ‚Heroin Kids‘ nennt Kaiser sein Projekt, und die BLM befürchtet dass die Bilder

attraktiv wirken und [Jugendliche] zur Nachahmung animieren

könnten. Viel mehr als

Die Kunstfreiheit wird in Art. 5 Abs. 3 S. 1 Grundgesetz (noch) vorbehaltlos gewährleistet.

wird Kaisers Anwalt hoffentlich nicht am auf den 9. Februar verschobenen Gerichtstermin sagen müssen.

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24 Ergänzungen

  1. Kunst hin oder her, ein Anliegen dieser Art kann ich durchaus nachvollziehen wenn es auf diese provokante Weise dargeboten wird.

    Herr Kaiser hat zudem keine einzige Maßnahme „zur Schlichtung“ getroffen, als eine Solche verstehe ich z.B. eine Einleitung bevor man die Seite betritt oder statt der Bilder auf der ersten Seite Homepage verschiedene Kategorien..

    Ein Vorwurf der Nachahmung halte ich auch für übertrieben. Jemand der solche Bilder betrachtet weiß schon warum und ich halte es für Zweifelhaft das ein Jugendlicher wegen dieser Seite beginnen wird Drogen zu Konsumieren.

  2. vielleicht meinten die auch „entartete kunst“, aber das ist doch eine weile her oder gelten die geseetze von damals weiter?

    wär doch eine schöne premiere für vosskuhle in karlsruhe, wenn das dort landet.

  3. tja nachdem der Begriff „entartete Kunst“ für alle Zeiten verbrannt sein dürfte, behilft man sich halt mit der Wortschöpfung „sozialethisch desorientierend“.

  4. Wie man auf die Absurde Idee kommen kann diese Bilder würden zum Drogenkonsum anstiften erschliesst sich mir nicht. Denn die gezeigten Photos wirken eher abstossend und werden somit eher dazu beitragen das jugendliche keine Drogen in die Hand nehmen.

    Zeigt mal wieder sehr schön die Realitätsferne von irgendwelchen Behörden die meinen sich in die kommunikativen Belange der Bürger einmischen zu müssen.

  5. poah, da ziehts einem die Socken weg. Habe mir nicht alle Bilder angesehen, aber ich finde die Reihe sehr gut – und zwar aus genau dem Grunde, dass sie vor Drogenkonsum abschrecken können.

    Für mich ist das vorgehen auch deshalb fraglich, weil viele Künstler auf bekannteren Seiten ähnliche Motive fotografiert oder illustriert haben – und diese werden mit Sicherheit nicht belangt werden, da die Server auf amerikanischem Boden stehen und die Hosts ebenfalls in den USA gemeldet sind.

    Und als sei das nicht Doppelmoral genug… kann ich mich an eine Aktreihe eines asiatischen Künstlers erinnern, der für Nachstellungen aus dem Bondage-Bereich berühmt ist (Name fällt mir grad nicht ein). Und die hing bei uns im Museum für moderne Kunst und wurde vom Feuilleton hochgelobt. Und nein, das Museum hat auch keine FSK da stehen oder nur nachts auf.

  6. Ich finde die Fotos zwar nicht gut, messe ihnen also keinen großen künstlerischen Wert bei, aber mir fiel auch sofort auf, dass »sozialethisch desorientierend« so klingt, als habe da jemand verzweifelt nach einer Alternative zum Wort »entartet« gesucht. Natürlich muss es erlaubt sein, solche Fotos ohne Zugangsbeschränkung ins Internet zu stellen. Es ist Aufgabe der Eltern, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder nicht Zugriff auf alles haben, was das Internet bietet.

    Auf mich wirken die Fotos bestenfalls wie eine schlechte Kopie der Wirklichkeit, zu der, um sie aufzuwerten, ein Objekt hinzugefügt oder umplaziert wird (die Spritze im Mund z. B.). Man kann mittels Kunst aus real existierender Hässlichkeit Schönheit herausdestilieren, d. h. es gibt kein Objekt, das ausschließlich hässlich ist. In diesem Fall wirkt die Kunst über den Kontrast zwischen der Schönheit des Kunstwerks und der Hässlichkeit des Objekts. Umgekehrt geht das natürlich auch. Christian Kaisers Fotos stellen aber nicht nur etwas Hässliches dar, sondern sie sind selbst hässlich. Mich berühren sie gar nicht. Ich finde sie miserabel. Sie gleichen eher Werbung als Kunst. Aber das ist keine moralische Bewertung. Wer solche Bilder verbieten will, der hat einfach keine Ahnung, dass es einen Unterschied zwischen Objekt und Abbildung gibt. Solange kein Lebewesen bei der Produktion eines Kunstwerks verletzt wird, muss im Grunde alles erlaubt sein. Kunst ist niemals böse.

  7. Zu diesem Thema hatte ich neulich eine E-Mail bekommen, mit den genannten Bildern drin. Im Text der E-Mail stand, daß eine Behörde dem Künstler auf den Pelz rücken wolle. (Woher hatten die meine E-Mail-Adresse?!) Die Bilder jedenfalls, hm, naja, die animierten mich zu gar nichts.

    Außerdem heißt muß das korrekterweise „entartete Kunst“ heißen und nicht „sozialethisch Schwurbel“.

  8. @DenkMal: Dürfte wohl der japanische Fotograf Araki gewesen sein. Der in der Tat nichts für zarte Gemüter ist.

  9. @ V. Ohneland

    Araki ist so viel besser, wie ein Tennisball größer ist als ein Atom. Aber es geht ja darum, dass sich irgendeine Behörde anmaßt, Urteile zu fällen. Wenn du oder ich hier unsere Meinung wiedergeben, hat das praktisch keine Konsequenzen. Aber wenn ich z. B. beim Antrag auf einen neuen Personalausweis eine Bescheinigung von der Gema – die rein marktorientiert ist – vorlegen soll, damit mein Künstlername in meinem Personalausweis abgedruckt wird, dann ist das kleingeistig. Was Kunst ist und was nicht oder ob ein Kunstwerk in Bezug auf die künstlerische Qualität gut oder schlecht ist, das haben weder der Markt noch Behörden zu entscheiden, sondern höchstens jeder für sich selbst, obwohl die Qualitätskriterien nicht rein subjektiv sind, sondern es auch einige objektive Gesetzmäßigkeiten und ästhetische Prinzipien gibt.

  10. Traurig nicht wahr? Da macht jemand Kunst und anstatt darüber nachzudenken – was das aller einzige ist was man mit Kunst machen kann – will sie jemand verstecken.

    Und immer wieder gibt es Menschen die glauben sie wüssten welchen Weg andere Menschen zu gehen haben – oder was soll „sozialethisch desorientierend“ sonst heißen?

  11. Ein Bischen mehr wird er schon sagen müssen, da das BVerfG die Möglichkeit der Einschränkung der Kunstfreiheit mittels sog. verfassungsimmanenter Schranken durchaus anerkennt. Diese sollen durch konkurrierende Verfassungsgüter gezogen werden, von denen der Jugenschutz anerkannterweise eines darstellt, vgl. BVerfGE 83, 130 (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv083130.html)

  12. Die Bayerische Landeszentrale, dieses ‚blog und auch einige Kommentatoren sind auf einen gar nicht ‚mal so gekonnten Con von Christian Kaiser ‚reingefallen. Wenn man sich seine Fotoserie ansieht, findet man weder Originalität (s. Antoine D’Agata) noch Dokumentarismus (zu viele originellere Fotografen, um sie hier aufzuführen). Alles Aufmerksamkeits-Hurerei. Weniger Epigonentum, mehr Schaffenshöhe, dann gibt sich das auch mit der gespielten Entrüstung.

  13. Wie man die „Schaffenshöhe“ beurteilt ist und bleibt subjektiv und jedem selbst überlassen.

    Fakt ist, dass dies mal wieder ein gutes Beispiel dafür ist, dass das was nicht gewünscht und dem Mainsteam entspricht unterdrückt werden soll.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.