Erwiderung auf das Musikindustrie-Positionspapier zur Kulturflatrate

Am 25. Januar hatten wir über die „10 Thesen der Musikindustrie gegen die Kulturflatrate“ berichtet und diese zur Diskussion gestellt. In einem Gastbeitrag für netzpolitik.org antwortet jetzt Volker Grassmuck.

Am 25. Januar hat der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) seine Position zur Kultur-Flatrate veröffentlicht. Das Papier ist von maßlosen Übertreibungen, hinkenden Vergleichen und Schüssen in die eigenen Füsse durchzogen. Da sich zwischen den Zeilen erstmals eine Gesprächsbereitschaft erkennen lässt, verdient es dennoch eine Antwort.

Tauschbörsen gibt es, seit Napster 1999 startete. Eben so lange wird der Vorschlag diskutiert, diese kulturelle Praxis gegen eine pauschale Vergütung zu erlauben. Er entspricht der Logik des Urheberrechts, das in Fällen, in denen eine große Zahl von Nutzern eine große Zahl von geschützten Werken nutzt, eine kollektive Rechtewahrnehmung vorsieht. Als im 19. Jahrhundert Komponisten sich nicht in der Lage sahen, von jedem Cafehaus, das ihre Musikstücke aufführte, individuell eine Vergütung einzufordern, schlossen sie sich zu einer Verwertungsgesellschaft zusammen, die seither diese Aufgabe für die Gemeinschaft der Komponisten übernimmt. Als Ende der 1950er Tonbandgeräte in privaten Haushalten aufkamen, folgte der deutsche Gesetzgeber derselben Logik und führte die pauschalvergütete Privatkopiererlaubnis ins Urheberrecht ein: Was man nicht unterbinden kann, muss man zulassen und den Urhebern eine angemessene Vergütung zusichern. Derselben Logik folgt auch die Kultur-Flatrate: das massenhafte Austauschen von Dateien durch Privatpersonen lässt sich nicht unterbinden, also muss man es zulassen und pauschal vergüten.

Der Vorschlag wurde zuerst von Urheberrechtsgelehrten aufgebracht und dann sehr schnell von Vertretern der Musikindustrie, Verwertungsgesellschaften, von Verbänden von Musikern und anderen Künstlern, Internet-Nutzern und Verbrauchern, von Technologen und schließlich auch von Politikern aufgegriffen und weiterentwickelt. Rechtliche, technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudien, Pilotprojekte und Gesetzentwürfe sind erstellt worden. Auf der Isle of Man steht eine Kultur-Flatrate unmittelbar vor dem Start. In Deutschland haben im vergangenen Jahr auch politische Parteien und der Kulturrat das Modell aufgegriffen. Nach zehn Jahren ist die international geführte Debatte entsprechend ausgereift. Davon, dass „ein derart unausgegorenes Konzept so schnell Karriere gemacht“ habe, kann also keine Rede sein.

Der Musikindustrieverband hat die Kultur-Flatrate bislang als Kapitulation, Enteignung oder gar Kommunismus abgetan. Nach einem berühmten Vorbild hat er sich Augen, Ohren und Mund zugehalten, um dann sagen zu können, dass „eigentlich niemand genau weiß, was damit genau gemeint ist.“ Genau so leitet er auch sein Positionspapier ein. Da man sich aber nicht gegen etwas positionieren kann, das man gar nicht kennt, heißt es schon einen Satz weiter: „Gemeint ist mit der Kulturflatrate meist eine Zwangsabgabe auf den Internetzugang, mit der Urheber und Kreative für die illegale Nutzung ihrer Arbeit entlohnt werden sollen.“

Dabei handelt es sich um eine verzerrte Darstellung. Vor der Diskussion der zehn Argumente hier also zunächst eine sachliche Darstellung dessen, was gemeint ist:

Eine gesetzliche Erlaubnis zum Online-Austauschen von veröffentlichten urheberrechtlich geschützten Werken durch natürliche Personen zum privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch gegen Zahlung einer angemessenen und kollektiv verwalteten Vergütung.

Es geht also weder um illegale Handlungen, die rechtlich gar nicht entlohnt werden dürfen, noch geht es um die „Lösung aller Probleme“, sondern um einen bestimmten Sonderfall, wie es der Drei-Stufen-Test für urheberrechtliche Schranken vorschreibt.

Nun zu den zehn Punkten des BVMI im einzelnen.

„1. Die Kulturflatrate ist unfair, weil Verbraucher für etwas bezahlen, was sie gar nicht nutzen.
Heute kann der Konsument nach persönlichen Vorlieben entscheiden, ob er sein Geld lieber für Musik, Filme, Bücher oder andere Kulturprodukte ausgibt. Dabei kann er bereits heute wählen, ob er einen einzelnen Song kaufen möchte oder lieber ein Musikabonnement abschließt. Mit der Kulturflatrate hat das ein Ende. Denn sie ist – ähnlich wie die GEZ – eine Zwangsabgabe, mit der Verbraucher für etwas bezahlen müssen, dass sie unter Umständen gar nicht nutzen.“

Der Musikindustrieverband argumentiert hier wie unter den Punkten 3.) und 6.) nicht im eigenen, sondern im Interesse von Verbrauchern, sozial Schwachen und Urhebern. Diese neue Selbstlosigkeit ist erfreulich, aber wenig glaubwürdig.

Oft genug kann der Konsument keineswegs entscheiden, ob er sein Geld für die Produkte der Kulturindustrie ausgibt oder nicht. Wer ein Nokia-Handy der Oberklasse kauft, bezahlt ungefragt die Möglichkeit, ein Jahr lang alle Stücke aus dem Katalog der Major-Labels herunterzuladen, auch wenn er sie gar nicht nutzt. Wer ein Waschmittel kauft, bezahlt mit dessen Werbeetat den Kinofilm im irreführend benannten „Free TV“, auch wenn er ihn gar nicht ansieht. Auch die Kulturindustrie lässt sich also mit — versteckten — Zwangspauschalen bezahlen.

Daneben gibt es in der Tat eine öffentliche Umverteilung zur Kulturförderung. Bürger können auch hier nicht individuell entscheiden, ob ihre Steuern für Schulen ausgegeben werden, auch wenn sie gar keine Kinder haben, oder für Theater, auch wenn sie sich nicht dafür interessieren. Und Besitzer von Empfangsgeräten müssen Rundfunkgebühren bezahlen, auch wenn sie keine öffentlich-rechtlichen Programme wahrnehmen. Den grundgesetzliche Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder bestätigt. Warum führt der BVMI also dieses Beispiel an? Will er beim RTL-Publikum Zustimmung heischen und mit der Abwehr der Kultur-Flatrate auch gleich die Rundfunkgebühren abschaffen? Wohl kaum. Träte der Verband ernsthaft für ihre Abschaffung ein, würden ihm seine Mitglieder unverzüglich das Mandat entziehen. Die erhalten über die Rundfunkgebühren nämlich erhebliche Einnahmen — und werden sie auch über die Kultur-Flatrate erhalten. Dort, wo der Verbraucher „bereits heute wählen“ kann, für welche Produkte er Geld ausgibt, ändert die Kultur-Flatrate gar nichts — genauso wie die Rundfunkgebühren daran nichts ändern. Das Eine hat mit dem Anderen schlicht nichts zu tun.

„2. Die Kulturflatrate entzieht gerade den neuen digitalen Geschäftsmodellen die ökonomische Basis.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft arbeitet mit Hochdruck am Aufbau neuer, digitaler Geschäftsmodelle. Die Kulturflatrate würde diese Anstrengungen torpedieren. Wenn im Internet Musik, Filme oder Bücher bei Zahlung einer Pauschalabgabe ohne Schranken frei verfügbar sind, gibt es für Konsumenten keinen Grund mehr, die bestehenden legalen, kostenpflichtigen Angebote zu nutzen. Die ohnehin schon risikoreichen Investitionen bleiben aus, weil man mit „kostenlos“ nicht konkurrieren kann.“

Die Musikindustrie arbeitet seit Beginn der Massenverbreitung des Internet, also seit fünfzehn Jahren, unter Hochdruck am Aufbau passender Geschäftsmodelle. Davon allerdings mehr als zehn Jahre in der irrigen Annahme, sie könne mit digitaler Rechtekontrolltechnologie (DRM) die alte Mangelwirtschaft im Digitalraum nachbilden. Den Nachweis, dass man mit Musik im Internet Geld verdienen kann, erbrachte dann mit iTunes nicht zufällig ein branchenfremder Hersteller von Computern und Medien-Playern.

Daneben entstehen in der Tat fast täglich neue Internet-native Dienste. Zu den erfolgreichen gehören solche, die auf Fairness, Partnerschaft mit Hörern und Nutzern und Transparenz setzen, wie Magnatune.com. Im völligen Gegensatz zu der Behauptung des BVMI werden gerade auch diejenigen, die ihre Musik, Filme, Bücher und Computerspiele frei verfügbar machen und ihre Fans auffordern, zu zahlen, was sie möchten, von diesen reich belohnt. Wir sind gerade erst dabei, die neue Kultur des Überflusses an digitalen Kulturgütern, des Teilens und Kooperierens sowie ihre Ökonomie zu entwerfen. In der Mangelwirtschaft gebildete Intuitionen helfen dabei nicht weiter.

Zum Beispiel: Vor der Wahl, das Gleiche umsonst oder kostenpflichtig zu bekommen, scheint für die Meisten die Entscheidung klar. Nur sind iTunes und Tauschbörsen nicht das Gleiche. Kostenlos hat seinen Preis: langsame und abbrechende Downloads, ungewisse Qualität und Schad-Software. Da es sich um offene von privaten Peers betriebene Netze handelt, wird sich daran auch nichts ändern, wenn die Kultur-Flatrate eingeführt wird. Deshalb werden kommerziellen Angebote auch dann weiter mit ihnen konkurrieren können. Schließlich hat sich iTunes zu einer Zeit etabliert, in der Tauschbörsen bereits weit verbreitet waren. Die heutigen Anstrengungen und risikoreichen Investitionen erfolgen, obwohl etwa die Hälfte der Internet-Bevölkerung angibt, Tauschbörsen zu nutzen. Die Kultur-Flatrate wird kostenpflichtige Angebote nicht torpedieren, sondern ergänzen.

„3. Die Kulturflatrate führt zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung aller Konsumenten und benachteiligt sozial Schwache.
Mit fortschreitender Digitalisierung und zunehmendem Ausbau der Bandbreiten sind immer mehr Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft vom unrechtmäßigen Gebrauch ihrer Produkte betroffen. Eine Kulturflatrate müsste mittelfristig nicht nur Musik, Filme oder Bücher erfassen, sondern würde alle Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft betreffen. Nach Schätzungen der Bundesjustizministerin kämen auf jeden Verbraucher mit Internetanschluss zusätzliche Kosten in Höhe von 50 Euro pro Monat zu. Gerade sozial Schwache können sich das nicht leisten.“

Da eine faire Ausschüttung der Vergütung auf Basis der empirisch erhobenen Nutzung von Werken Ziel der Kultur-Flatrate ist und tatsächlich fast alle Medienformate getauscht werden, hat der BVMI recht: alle Werkarten, die auch von der Privatkopiererlaubnis erfasst sind, müssen vergütet werden. Ob Software und Games, die eine Ausnahme beansprucht haben, auch aufgenommen werden sollen, ist zu diskutieren.

Dass sich der Lobbyverband der Musikindustrie für die Konsumenten oder gar für die sozial Schwachen einsetzt, ist jedoch nicht glaubwürdig. Hat man schon davon gehört, dass die Musikindustrie Sonderangebote für Hartz IV Empfänger macht? Dagegen befreit sie die vom BVMI als unfair angegriffene GEZ von den Rundfunkgebühren. Selbstverständlich können kollektive Systeme Vorkehrungen treffen, um die Beteiligung von Bürgern mit besonderen Bedürfnissen an der Informationsgesellschaft zu sichern. Profitorientierte Unternehmen dagegen haben an Mitbürgern mit schwacher Kaufkraft keinerlei Interesse.

Seit Prof. Fisher in seinem Buch „Promises to Keep“ von 2004 auf Basis aller verfügbaren Daten und begründeter Annahmen einen faire Vergütung von rund fünf US-Dollar errechnet hat, wird in vielen Ländern und Währungen von einem Betrag von fünf ausgegangen. Fünf Euro im Monat auf 30 Millionen Breitbandzugänge in Deutschland ergeben 1,8 Milliarden Euro im Jahr. Dieser erhebliche Betrag ersetzt die bestehenden Einnahmekanäle der Kultur- und Kreativwirtschaft natürlich nicht, sondern ergänzt sie. Er vergütet erstmals massenhafte Nutzungen, für die die Industrie in zehn Jahren keine angemessene Lösung gefunden hat.

Die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die hier offenbar gemeint ist, warf auf der BMJ-Konferenz „Die Zukunft des Urheberrechts“ im Mai 2009 den zehnfachen Betrag von 50 Euro in die Diskussion und wiederholte diese „Schätzung“ kurz darauf in einer Tageszeitung — beide Male ohne jegliche Begründung oder Quellenangabe. Die Äußerung einer Bundesjustizministerin hat natürlich ein erhebliches Gewicht. Umso mehr setzt sie sich dem Vorwurf der Verantwortungslosigkeit aus, wenn sie in einer so wichtigen gesellschaftlichen Debatte eine Behauptung in die Welt setzt, die niemand überprüfen kann. Bis Frau Zypries, die heute als Mitglied des Ausschusses für Kultur und Medien des Bundestages weiterhin mit dieser Thematik befasst ist, ihre Behauptung begründet, muss davon ausgegangen werden, dass sie keinen anderen erkennbaren Sinn hat, als jegliche Diskussion über die Kultur-Flatrate im Keim zu ersticken: Kein Bürger wird auf den Preis von 30 Euro für einen Breitbandzugang eine Urheberrechtsvergütung von 50 Euro akzeptieren. Bis dahin ist es genauso unredlich, wenn entschiedene Gegener wie der Börsenverein des deutschen Buchhandels und der BVMI dieses Schreckgespenst wiederholen.

„4. Die Kulturflatrate erfordert den Aufbau eines gigantischen Bürokratie- und Verwaltungsapparates.
Ließ sich die Erhebung einer Kulturflatrate noch vergleichsweise einfach organisieren, fangen die Probleme bei der Verteilung der Gelder erst richtig an. Schon heute beschäftigen Verwertungsgesellschaften Heerscharen von Mitarbeitern für die Erfassung, Bewertung und Verteilung von Lizenzeinnahmen. Die Kulturflatrate würde diesen Verwaltungsaufwand gigantisch erhöhen. Während der Kulturflatrate viele attraktive Arbeitsplätze bei Labels, Verlagen oder Filmproduktionen zum Opfer fallen würden, schafft sie gleichzeitig tausend langweilige für die Verwaltung und Verteilung. Schöne neue Kreativarbeitswelt.“

„Gigantische“ „Heerscharen“ — hier häufen sich die Superlative. Tatsächlich beschäftigt die GEMA laut ihrem Jahresbericht 1.103 Mitarbeiter, davon die Hälfte im Außendienst. Die Kultur-Flatrate wird weder Außendienstmitarbeiter erfordern, die durch Clubs und Schuhläden ziehen, noch wird sie mit handgeschriebenen Meldezetteln arbeiten. In einer digitalen Umgebung wird sie weitgehend automatisiert verwaltet. Ihre Einnahmen werden im Gegenteil eine Vielzahl von Arbeitsplätzen von Urhebern und aufführenden Künstlern mitfinanzieren, und dort, wo Labels, Verlage und Filmproduktionsunternehmen einen Mehrwert schaffen, auch diese.

„5. Die Kulturflatrate verflacht die Kultur.
Bei der Kulturflatrate ist ein Song aus dem Computer genauso viel wert wie Beethovens Neunte, ein Pornofilm das gleiche wie ein cineastisches Meisterwerk und der Groschenroman steht auf einer Ebene mit dem literarischen Klassiker. Weil für die Abrechnung nur die Masse der Downloads zählt, entfällt jeder Anreiz Zeit und Geld in Nischenprodukte zu investieren. Die kulturelle Vielfalt nimmt ab. Die Kultur verflacht.“

Auf einer CD kostet ein Album elektronischer Musik etwa genauso viel wie eine Symphonie — natürlich nicht ein einzelner Song, hier werden wieder Äpfel und Birnen verglichen. Auch die Preise eines Groschenromans und der Reclam-Ausgabe eines literarischen Klassikers liegen nicht weit auseinander. Der Preisvergleich von Pornofilm und cineastischem Klassiker dagegen fällt klar zugunsten des Pornos aus: Was mehr kostet, ist auch mehr wert?

Auch für die Abrechnung der Musikkonzerne mit ihren Künstlern zählt allein die Masse der Verkäufe. Den Anreiz, in Nischenprodukte zu investieren, verspüren sie schon seit den 1990ern nicht mehr, also lange vor Beginn von Tauschbörsen. Mit ihrer Konzentration auf immer weniger Superstars und Neuauflagen von Bestsellern waren sie es, die die Reduktion der kulturellen Vielfalt und die Verflachung der Kultur betrieben haben. Mit dieser unternehmerischen Fehlentscheidung haben sie das Feld den Indie-Labels überlassen. Deren Anteil an den Charts hat in der gleichen Zeit deutlich zugenommen. Die Verbraucher wertschätzen kulturelle Vielfalt. Die wird die Kultur-Flatrate fördern — im Gegensatz zum Hausverbot im Internet und ähnliche Zwangsmassnahmen, die die Musikindustrie fordert.

„6. Die Kulturflatrate nimmt Urhebern und Künstlern das Recht über die Verwendung ihrer Werke selbst zu bestimmen.
Heute können Urheber, Künstler, Autoren und andere Rechteinhaber frei darüber entscheiden, wie und wo ihre Werke und Produkte verwendet werden dürfen. Sind im Internet alle Kulturgüter auch nur für den nicht kommerziellen Gebrauch frei nutzbar, kommt dies einer Enteignung der Rechteinhaber gleich. Denn wenn die Kulturflatrate Sinn haben soll, hat der Konsument keine Möglichkeit mehr zu unterscheiden, was legal und was unter Umständen illegal ist. Dementsprechend kann der Rechteinhaber sich auch nicht mehr dagegen wehren, wenn er nicht will, dass seine Produkte im Netz frei verfügbar sind.“

Auch hier werden Äpfel und Birnen gleichgesetzt. Urheber und Künstler haben allein die Freiheit, sich auf Total-Buy-Out-Verträge einzulassen, nach Alternativen zu suchen oder ihren Broterwerb zu wechseln. Entscheiden sie sich für ersteres, haben sie keinerlei Möglichkeit mehr, darüber zu entscheiden, wie und wo ihre Werke verwendet werden. Das ist die tagtägliche Enteignung durch die Kulturindustrie.

Die Verwerter, deren Interessenidentität mit den Urhebern und Musikern der Begriff „Rechteinhaber“ suggerieren soll, sind es, die Abmahnwellen, Three-Strikes, Internet-Filterung und andere extremistische Zwangsmassnahmen gegen die freie Verfügbarkeit ihrer Produkte betreiben. Dass Verbraucher nicht unterscheiden können, was legal ist und was nicht, hat die Industrie bislang nicht davon abgehalten, mit allen verfügbaren Mitteln gegen sie vorzugehen. Diese freie Verfügbarkeit ist aber gerade nicht die Folge der Kultur-Flatrate, sondern der status quo, auf den die Kultur-Flatrate eine Antwort bietet, indem sie den Urhebern eine Vergütung sichert.

„7. Die Kulturflatrate widerspricht den ökonomischen Prinzipien unserer Gesellschaft.
Bestehende, markwirtschaftliche Prinzipien in der Kultur- und Kreativwirtschaft haben eine einzigartige kulturelle Vielfalt hervorgebracht. Wesentlicher Bestandteil einer freien Marktwirtschaft ist, dass der Produzent über die Verwertung seiner Produkte frei entscheiden kann. So kann er beispielsweise über den Preis frei entscheiden. Diese grundlegenden Prinzipien werden durch die Kulturflatrate außer Kraft gesetzt, denn mit der Einführung der Kulturflatrate wird privates geistiges Eigentum zum öffentlichen Gut. Die Kulturflatrate ist die Verstaatlichung der Kultur- und Kreativwirtschaft.“

Darauf, dass die unternehmerischen Entscheidungen der Musikkonzerne in den 1990ern gerade keine „einzigartige kulturelle Vielfalt“ hervorgebracht hat, sondern das genaue Gegenteil, ist bereits hingewiesen worden. Diese Phase stellt nur eine Extremform der fließbandartigen Produktion des Immergleichen durch die Kulturindustrie dar, die Horkheimer und Adorno bereits 1944 so scharfsichtig analysiert haben. Tatsächlich ist kulturelle Vielfalt hier nicht das Thema des BVMI.

Die Kernaussage ist vielmehr: Es geht uns nicht um eine realistische Lösung eines real-existierenden Problems, sondern ums Prinzip. Wenn Wirklichkeit und Prinzip auseinander klaffen, muss die Wirklichkeit angepasst werden, nicht das Prinzip. Und das heißt Privateigentum. Nun sind aber zur Veröffentlichung bestimmte kreative Werke — anders als materielle Sachen — mit ihrer Veröffentlichung ihrer Natur nach tatsächlich öffentliche Güter. Erst das staatlich garantierte Urheberrecht macht sie zu handelbaren Gütern, für eine begrenzte Zeit und in Abwägung mit dem öffentlichen Gemeinwohlinteresse. Durch die sich wandelnde medientechnologische Wirklichkeit muss diese Abwägung selbstverständlich immer wieder neu getroffen werden. Eine Schrankenbestimmung als angemessene Antwort auf Tauschbörsen steht daher im völligen Einklang mit den Prinzipien des Urheberrechts.

Die belegfreie Behauptung schließlich, die Kultur-Flatrate sei „die Verstaatlichung der Kultur- und Kreativwirtschaft“, ist schlicht unverständlich. Der Staat spielt an zwei Punkten eine Rolle: die Volksvertretung novelliert Gesetze, in diesem Fall das Urheberrechtsgesetz, und eine Behörde führt die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften im öffentlichen Interesse. Weder hat irgendjemand vorgeschlagen, dass der Staat die kollektive Rechtewahrnehmung übernimmt — dafür sind, wie es unter 4.) richtig heißt, die Verwertungsgesellschaften zuständig –, noch dass Beamte die Geschäftsführung von Bertelsmann oder Universal übernehmen. Offenbar verursacht der starre Blick auf Prinzipien Hirngespinste.

„8. Die Kulturflatrate verstößt gegen international geltendes Urheberrecht.
Die Kulturflatrate verstößt gegen wesentliche Prinzipien des international geltenden Urheberrechts. Gerade aber weil sie Probleme lösen soll, die erst durch das globale Medium Internet entstanden sind, ist sie als nationaler oder europäischer Alleingang völlig untauglich.“

Auch hier wird ein schwerwiegender Vorwurf ohne den geringsten Beleg erhoben. Wo die Gutachten von Prof. Lucas und Prof. Roßnagel auf jeweils über hundert Seiten die Vereinbarkeit der Kultur-Flatrate mit nationalem, europäischem und internationalem Recht begründen, braucht der BVMI nur einen zweimal wiederholten Einzeiler, um das Gegenteil zu behaupten. Zweifellos ein herausragender rhetorischer Tiefpunkt in diesem an Tiefpunkten so reichen Papier.

Mit dem zweiten Satz erklärt der Verband auch Alleingänge wie die von Sarkozy bei der digitalen Todesstrafe oder von der Leyens bei der Internet-Filterung für völlig untauglich. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass daraus die Kränkung spricht, den Umgehungsschutz für DRM zunächst vom US-Kongress abgelehnt, dann von der WIPO in den Internet-Abkommen durchgesetzt bekommen zu haben, nur um nach zehn Jahren DRM selbst als völlig untauglich zu erkennen und es aufzugeben.

„9. Die Kulturflatrate führt zu einer Entwertung des geistigen Eigentums.
Durch Flatrates geht beim Konsumenten das Gefühl für den Wert individueller, kreativer Leistung verloren. Was beim Telefonanschluss oder Internetzugang sinnvoll sein mag, taugt nicht als ökonomisches Prinzip zur Erreichung von kulturellen Höchstleistungen.“

Wie unter Punkt 5.) wird hier eine Übereinstimmung von Preis und Wertschätzung behauptet, oder zugespitzt: Höchstpreise führten zu kulturellen Höchstleistungen. Bevor der BVMI diese unbewiesene Behauptung gegen die Kultur-Flatrate ins Feld führt, sollte er sie an seine Mitglieder richten, die ihre Gesamtkataloge gegen einen für den Verbraucher nicht erkennbaren Preis verkaufen, wie bei Nokias „Comes with music“, oder ohne Aufpreis oder gegen eine Pauschale von fünf Euro im Monat an ISPs lizenzieren. Auch hier muss sich der Verband fragen lassen, ob er das Mandat hat, sich öffentlich gegen Flatrates auszusprechen, die seine Mitglieder praktizieren.

„10. Die Kulturflatrate wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet.
Die Digitalisierung und das Internet haben die Komplexität des Urheberrechts enorm erhöht. Da erscheint die Kulturflatrate – ähnlich wie die Steuerreform auf dem Bierdeckel – als einfache Lösung einer zunehmend komplexer werdenden Welt. Aber der Schein trügt. Wer soll ihre Höhe festlegen? Wer legt fest, was ein Buch, ein Film, ein Musikstück oder ein Foto wert ist? Wer entscheidet über die Verteilung innerhalb der einzelnen Bereiche der Kreativwirtschaft? Wie soll die Nutzung gemessen werden, ohne beispielsweise den Internetverkehr zu überwachen und damit datenschutzrechtliche Fragen aufzuwerfen? Welche Institution soll die Gelder verteilen? Wie bleiben die Eigentumsrechte der Urheber und Leistungsschutzrechtinhaber gewahrt? Wo sollen in Zukunft die Anreize für Investitionen in junge Talente herkommen? Wer entscheidet darüber wer Künstler und was Kunst ist und wer kein Künstler und was nicht Kunst ist? Wer soll an ihr beteiligt werden, nur die Urheber und Künstler oder auch Labels, Verlage und Produzenten? Die Liste dieser Fragen ließe sich endlos weiterführen. Stellt man sie den Befürwortern der Kulturflatrate, erntet man meist nur ein müdes Achselzucken. Bis sie beantwortet sind, bleibt die Kulturflatrate nur Floskel ohne Inhalt und kein nachhaltiges Konzept für eine zukunftsfähige Kultur- und Kreativwirtschaft.“

Das Urheberrecht ist komplex. Jede Regulierung ist notwendig eine Komplexitätsreduktion. Die Reduktion darf jedoch nicht so weit gehen, dass sie Grundrechte verletzt. Deshalb ist es eine unerträglich einfache Lösung, im Interesse der Unterhaltungsindustrie Bürgern nach zwei Warnungen schlicht den Internet-Zugang zu kappen. Dagegen kann die Kultur-Flatrate als Bierdeckelmodell nur behaupten, wer zehn Jahre Literatur und Debatte ignoriert. Darin finden sich Antworten auf die folgenden — meist guten und wichtigen, wenn auch keineswegs „endlosen“ — Fragen. Viele der Fragen beantworten sich unmittelbar aus dem bestehenden System der Verwertungsgesellschaften.

Ein müdes Achselzucken ist die einzig mögliche Reaktion auf diejenigen, die die Kultur-Flatrate als Kapitulation, Enteignung oder Kommunismus verdammen wollen. Wo die Kultur-Flatrate ernsthaft, konstruktiv und ergebnisoffen geprüft wird, bin ich zumindest, der ich mich als Befürworter der Kultur-Flatrate persönlich angesprochen fühle, immer gerne bereit, meine Kenntnisse und Ideen in das Gespräch einzubringen. Auch wenn der BVMI sich noch schwer tut, ist aus dem Positionspapier die Bereitschaft herauszulesen, die Floskeln hinter sich zu lassen und in die immer breiter werdende konstruktive Debatte um die Kultur-Flatrate einzusteigen. Eines zumindest macht es deutlich: dass der BVMI der Kultur-Flatrate keinerlei nachhaltiges Konzept für die Zukunft von Kultur und Kreativität entgegenzusetzen hat.

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39 Ergänzungen

  1. Ist ja alles ganz nett und schön.

    Was aber von den Apologeten der Kulturflatrate vergessen wird: Die Leute bezahlen bereits jetzt permanent für \Kultur\ doppelt und dreifach. Ich bezahl doch schon auf Rohlinge ne Pauschale. Warum jetzt also zusätzlich ne Flatrate?

    Es ist einfach mal kein Verständnis mehr dafür vorhanden, daß da NOCH eine Zwangsabgabe für Kultur kommen soll. Und damit stehe ich nicht weiss gott nicht alleine.

    Hinzu kommt: Es sehen in diesen Zeiten viele Menschen nicht mehr ein, dass jemand weil er mal für 3 Monate an einem Musikstück gearbeitet hat für den Rest seines Lebens ausgesorgt haben soll. Sie müssen auch täglich für verleichsweise wenig Geld arbeiten gehen. Dann können das auch Künstler. Und wenn ihnen nur einmal im Leben was gutes einfällt. bitte. Der \Normalsterbliche\ müsste sich dann auch nach einer neuen Einkommensquelle umsehen.

    Mit anderen Worten: Eine Kulturflatrate ist keine Lösung. Sie erzeugt nur ein neues, ein Legitimitätsproblem.

    1. Nachtrag, weil vergessen:

      Nachtrag: es will mir – und auch anderen – auch nicht den Kopf, wieso alle Welt fordert, den Unsinn GEZ abzuschaffen. Aber oftmals die selben Leute eine Kulturflatrate fordern. Weder der Ansatz der BVMI noch euer Wunsch nach einer weiteren Pauschale ist in irgendeiner Art und Weise zukunftsfähig. Und dem sollte man sich langsam mal stellen.

      1. Und noch ein Nachtrag:

        Ich entwickle seit ca. 5 Jahren weitgehend alleine eine Software, die mittlerweile auf allen gängigen Linuxdistributionen vorinstalliert ist. Und den eintrudelnden Bugreports zufolge auch massivst genutzt wird.

        In den 5 Jahren hab ich erhalten:
        * einmal eine Amazon-Spende über 100€ von einer Firma
        * 4 oder 5 Amazongeschenke im Gesamtwert von ca. 50 €

        Bei anderen Projekten habe ich gar nichts erhalten.

        Fordert ihr jetzt auch eine Softwareflatrate auf alle Linux-Distributionen? Damit Leute wie ich, die dieses System besser machen, mindestens genaus (un-)kreativ sind wie sogenannte Künstler/Contentindustrie für ihre teilweise harte aber kostenlose Arbeit auch mal wenigstens ETWAS fairer entlohnt werden?

        Ich stelle mir da ein Aufschlag von 5€ je Installation vor, der dann je nach Anteil an der Gesamtdistribution auf die Projekte verteilt wird die es wiederum an ihre Entwickler & Zuarbeiter weiter verteilen.

        What about?

  2. Ich finde dieser Text schreit gerade zu danach als begründung einer petition an den deutschen bundestag zur kulturflatrate verwendet zu werden.

  3. Ich kann mich mit beiden Positionen nicht anfreunden. Die digitale Kulturindustrie ist bewegungsunfähig und einige Kritikpunkte an einer Kulturflatrate machen sie für mich ungeeignet.
    Die einzige Lösung für den Konflikt zwischen
    Künstlern, Kulturindustrie und Konsumenten, die ich mir vorstellen kann, basiert auf:
    – dem Komfort des Konsumenten
    – keine aufwendige Suche
    – schneller Download
    – verbreitetes einfaches Bezahlsystem
    – günstigen Preisen

    Wenn der legale Download viel bequemer ist als eine Tauschbörse und der Preis so niedrig, daß
    ich über den Klick nicht groß nachdenke, dann könnte das Problem in den Griff zu kriegen sein. Wenn ich über die Webseite meines Lieblingssängers sein neuestes Album in 3 Minuten holen kann und dafür nur einsfuffzich zahlen muß, dann geh ich doch nicht in ’ne Tauschbörse. Durch die Masse kann der Künstler dann vermutlich auch wieder auf seine Kosten kommen.

    Thomas

  4. Das einzige Problem an der Kulturflatrate liegt meines Erachtens in der Findung eines Schlüssels, nach dem die Ausschüttung an die Kulturschaffenden erfolgt.

    Die Rechteverwerter sind weitgehend verzichtbar, weil im Netzzeitalter jeder Empfänger auch Sender ist. Distributoren werden nicht mehr benötigt.

    Volker Grassmuck entlarvt sehr einleuchtend die falschen Behauptungen des BVMI und ihrer Politiker, die sehr genau wissen, dass sie eigentlich keiner mehr braucht.

  5. Wie eigentlich immer – etwa auch schon bei den Beiträgen hier als das „Positionspapier“ veröffentlicht wurde – wird den ENTSCHEIDENDEN Fragen aus dem Weg gegangen.
    Denn die Frage nach dem „ob“ ist eine ganz andere als die nach dem „wie“ und ohne Ansätze für die vielen Fragen in Punkt 10 ist und bleibt die Kulturflatrate ein theoretisches Konstrukt und irgendwelcher praktischer Relevanz.

    Das andere ist der Punkt 6:

    …“Entscheiden sie sich für ersteres, haben sie keinerlei Möglichkeit mehr, darüber zu entscheiden, wie und wo ihre Werke verwendet werden. Das ist die tagtägliche Enteignung durch die Kulturindustrie.“…..

    Der Künstler kann sich aber IMMER dagegen entscheiden bei einem Majorlabel einen Vertrag zu unterzeichnen. Die Entscheidungshoheit hat er selbt! Bei einer Kulturflatrate hat er diese Entscheidungshoheit nun mal nicht mehr.
    Also gerade Punkt 6 geht ganz klar an die Musikindustrie auch wenn sie mit ihren Knebelverträgen die Künstler ausbeuten.
    Jedem steht es allerdings frei, seine Musik auch anderweitig zu veröffentlichen (CC z. B.).

    Daneben dreht sich eben wieder vieles im Kreis, denn die große Anzahl der Argumente ist spezifisch für die Musikindustrie aber die Kulturflatrate soll ja die gesamte Kultur „verstaatlichen“ (was anderes ist es einfach nicht) und da gibt es eben etwa bei Filmen ganz andere Prämissen (alleine weil ein Film normalerweise wesentlich höhere Produktionskosten hat) etwa, dass ein Film im Normalfall selten so oft geguckt wird wie man etwa ein Musikstück hört.

    Wie auch immer. Vergesst Punkt 1-9 und gebt eine GUTE, KOMPROMISSFÄHIGE und GERECHTE Antwort auf Frage 10. Andernfalls ist und bleibt die Kulturflatrate ein reine idealistische Illusion.

  6. @markus, gut dann eben die Frage, wer soll die Gebühren einziehen?
    Eine rein privatwirtschaftliche Institution oder doch eher ein staatliche Einrichtung?

    Oder anders gefragt, wer ist Rechteinhaber bei einer Kulturflatrate? Oder welche Rechte genau soll ein „Kulturschaffender“ über seine Werke noch haben?

    Abgesehen davon, gibt das keine Antworten auf die Fragen in Punkt 10 ;-)

  7. Ich denke, Punkt 6 bezieht sich auch auf Strukturen wie die GEMA.
    GEMA und CC schließen sich zur Zeit aus, soweit ich weiss.
    Oder hat sich das inzwischen geändert?

  8. Bei diesem Positionspapier der Musikindustrie lese ich immer wieder „Kultur“ und „Wirtschaft“.
    Und das ist das Problem.
    Etwas Kreatives wird sofort in Geld umgerechnet. Es geht überhaupt nur noch um Geld.
    Wo bleibt da aber die Kultur?

  9. Worauf immer noch keine Antwort gegeben wurde: WIE werden die Künstler vergütet? Pro Download? Pro Nutzung? Woher kommen die Daten? Datenschutz?? Was passiert wenn ich rein aus interesse oder für eine Arbeit massenhaft Rechts-Rock runterlade, hab ich dann irgendwann zufällig das BKA im Haus und darf erklären warum und weshalb?
    Gibt es Zentrale Honeypots für Leecher oder „darf“ ich weiterhin DC und Bittorrent verwenden?

    Auch unterstreicht es die bestehende Auffassung, dass Urheberrechtsgesetze „legitimiert“ seien. Ein Diskus, ob diese Auffassung im Kern noch zeitgemäss ist würde im Keim erstickt werden und eine Diskussion durch breite Gesellschaftsschichten würde nicht stattfinden. Es würde wiedereinmal bestätigt, und ebenso wenig infrage gestellt wie im Mittelalter die Herschaftslegitimation des Königs der durch Gott eingesetzt wurde. Nur ist die Grundlage heute nicht eine religöse Schrift sondern ein Gesetzbuch.

    Ich sehe in der Einführung einer KFR mehr Gefahren als Nutzen und es _nur_ die Lösung eines WIRTSCHAFTLICHEN Problems. Das heißt „wir“ finanzieren Lebenserhaltungsmassnahmen einer Industrie, die viele von uns verabscheuen.

    1. @L337hium: Einen genaueren Verteilungsschlüssel als heute kann man durch die Entwicklung eines Plugins für Medienplayer schaffen, das selbstverständliche in offener Standard und damit transparent sein soll. Dies sollte man mit einem Audioscrobbler-Mechanismus verbinden und die Daten über eine anonyme Leitung (Tor z.B.) zu einem zentralen Erfassungsserver schicken. Wenn nur 100000 Menschen mitmachen, bekommt man einen sehr detaillierten Schlüsse. Und wer nicht mitmacht, gibt sein Geld halt Britney Spears.

      Abgesehen davon finanziert man mit einer Kulturflatrate die Künstler und nicht „eine Industrie“.

  10. Ich finde den Beitrag sehr gut. Er nimmt die Argumente gut auseinander. Aber mir ist das immernoch zu Schwarz/Weiß, zu Theoretisch und zu wenig Praxisnah/tauglich.

    Ziel ist es ja eine Praxistaugliche Alternative zur bisherigen Musikindustrie zu schaffen. Allerdings bin ich bisher auf keine Beschreibung eines guten Systems gefunden, dass nicht gleich wieder Fragen aufwirft.

    @Markus: Die Idee ist für den Verteilungsschlüssel schon nicht schlecht und endlich diskutiert mal jemand über den Hauptknackpunkt. Das Problem an einem Plugin wären vermutlich Betrugsversuche, die da noch wesentlich einfacher sind als in den normalen Charts. Wie kann das verhindert werden?

    1. @Nico Düsing: Wie man damit Manipulationsversuche verhindern kann, könnte man ausdiskutieren und würde sicher eine zufriedenstellende Lösung finden. Bisher gibt es leider noch keine Diskussion darüber, weil immer alle sagen, dass das aus XYZ Gründen nicht geht und/oder nicht gewollt ist.

  11. @markus Wer sind denn die Künstler (erstmal nur bei der Musik – da ist es ja schon kompliziert genug):

    Bei einer Produktion eines Albums sind unter Umständen viele Leute beteiligt. Vom Tonstudio über den Künstler der das Coverartwork entwirft zu den Fragen wie ein „Remix“ zu entlohnen ist.
    Schließlich geht noch die Frage einher wie die Vermarktung des eigenen Albums finanziert werden soll damit man über die 5 Downloads im Monat kommt und die Miete bezahlen kann.

    Was sich daraus ganz schnell ergibt, ist der Bedarf nach „Dienstleistern“ die das ganze übernehmen und vielleicht auch Geld investieren/vorschiessen. Momentan ist das bei uns eben die Musikindustrie mit all ihren Mängeln….

    Aber gut ich höre mal später den Podcast an, vielleicht werden da ja die ganzen Fragen geklärt die sich aus „Position 10“ ergeben…

    Zudem bezweifle ich sehr stark, dass man bei einer komplett anonymisierten Lösung der übermittelten abgespielten Titel Missbrauch verhindern kann.

  12. Es gibt zwei Artikel, die ich mir auf netzpolitik.org bezüglich Kulturflatrate für die Zukunft wünsche:

    Zum einen würde mich einmal sehr interessieren, was die Kulturschaffenden, also sowohl Amateurmusiker als auch professionelle, evtl. bei der Musikindustrie unter Vertrag genommene Musiker dazu sagen. Am liebsten hätte ich hier Umfragenwerte, die Einnahmen pro Monat und Meinung zur Kulturflatrate in Bezug zueinander setzen (denn da erwarte ich einen Zusammenhang).

    Zum anderen würde ich es begrüßen, wenn hier in Zukunft ein sehr konkreter Einzelvorschlag diskutiert werden würde, der alle Details mit Leben füllt. Also müsste beschrieben werden, wie es bürokratisch ablaufen soll, dass die Gelder verteilt werden, mit welchem Schlüssel, etc.
    Ich erwarte, dass so ein konkreter Vorschlag von den Diskutanten völlig zerpflückt wird, aber das ist auch gut so – dann kann man daraus einen besseren Vorschlag machen.
    Wichtig wäre dabei bloss, klar zu machen, dass der Vorschlag nicht „die Kulturflatrate“ ist, sondern eben ein möglicher Implementierungsvorschlag.

    Vielleicht gibt es zu diesen Themen ja auch schon zu genüge Artikel im Netz? Über einen Hinweis würde ich mich freuen.

  13. @ nico: artworker, tontechniker und alle beteiligten im prozess bekommen eigentlich immer einen festbetrag für ihre arbeit bzw. dienstleistung. die haben ja auch kein interesse daran geld über den verkauf des albums zu bekommen sondern für ihre arbeitszeit fürs zB mastern oder layouten vom booklet. das wird sauber vertraglich geregelt und alle sind am ende glücklich.

    bei filmen zB sieht das schon wieder anders aus, wenn es darum geht, wer hat die recht an dem script, an der dramaturgie, der regie und so weiter. musik ist da recht unkompliziert.

    dennoch sollte man die frage nicht als banal abstempeln wie man die erhebung der daten realisieren will und das ganze gegen missbrauch sichert OHNE eine totalüberwachung des medialen konsums zu installieren.

  14. Die Kulturflatrate wäre der Tropf, der die Musikindustrie ewig am Leben erhält. Die Künstler hätten vermutlich genauso wenig davon wie jetzt schon von der Gema. Die Position der Musikindustrie wird sich pro K-Flat ändern, sobald ihr jetziges Onlinegeschäftsmodell in Form von Abmahnungen ausgetrocknet ist und sie die Hoffnung verliert doch noch das UrHG zu ihren Gunsten zu ändern.

    Den Beführwortern der K-Flat geht es nicht um die Änderung des Systems der industriellen Verwertung, sondern um die Legalisierung der ungehemmten Downloads von Kulturkonserven. Dass dabei auch diejenigen zahlen sollen, die nichts von der Verwertungsindustrie konsumieren möchten, nehmen sie in Kauf. Damit schaden sie der Creative Commons Bewegung und Open Source Kultur. Freiheit ist nicht nur Flatratekonsum, sondern beinhaltet auch das Recht Dinge weiterzuverbreiten, zu remixen, … Eine Stärkung der Fair-Use-Rechte wäre für die (Nichtkonserven-)Kultur der bessere Weg.

  15. @24/markus:

    „Wie man damit Manipulationsversuche verhindern kann, könnte man ausdiskutieren und würde sicher eine zufriedenstellende Lösung finden. Bisher gibt es leider noch keine Diskussion darüber, weil immer alle sagen, dass das aus XYZ Gründen nicht geht und/oder nicht gewollt ist.“

    schlechte ausrede. die haarsträubende anfälligkeit für manipulation der bestehenden KFR-vorschläge ist doch hinreichend bekannt, und eine diskussion hierüber wird nicht dadurch verhindert, dass die gegenseite nichts von der KFR hält (das hält einen ja bei allen anderen aspekten auch nicht auf), sondern weil es eine ausgesprochen unbequeme diskussion ist bei der es überhaupt nicht so sicher ist ob man da wie hier suggeriert „sicherlich eine zufriedenstellende Lösung finden kann“. die diskussion wird also vor allem deswegen nicht geführt, weil sie keiner führen will.

    obendrein ist genau dieser knackpunkt ja auch einer der hauptgründe warum das modell auf urheber-seite so wenig anhänger findet. das liegt ja nicht nur einfach daran dass die alle doof sind. solange wie auch in diesem artikel die befüworter ihre nunmehr auch schon bald ein jahrzehnt gepflegte gewohnheit, sämtliche unbequeme fragen diskret auszublenden beibehalten bleibt die KFR das, was sie im moment ist: eine auf den ersten blick (aber auch nur auf ersten blick) nett klingende idee, die leider in mehreren entscheidenden punkten überhaupt nicht zuendegedacht ist (und bei der sich vielleicht auch schlicht keine brauchbare lösung finden lassen würde, um mal einen inzwischen geradezu tabuisierten gedanken auszusprechen)

    die befürworter der KFR sollten wirklich langsam mal aus der (nachvollziehbar sicherlich sehr bequemen) ecke der musikindustrie-basher und internet-besondersgutversteher herauskommen und sich diesen fragen aufrichtig stellen.

  16. Volker Grassmuck zerlegt in seiner Erwiderung auf die 10 Thesen des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI) so manch schönes Scheinheiligenbild und fängt reichlich Krokodilstränen in Vitriolen. Lob, lob! Doch ganz überzeugen von seiner letztendlich grünen Position einer Kulturflatrate kann er trotzdem nicht wirklich. Zu beneiden ist er nicht, sitzt er und seine grünen Kampfesgenossen in Bund und Europaparlament zwischen allen Stühlen, die zum einen von den geizesgeilen Piraten aller Couleur zum anderen vom status quo besetzt sind. Ich liebe das gute alte Sprichwort: Kritik wird gerne angenommen, von Menschen, die mit Bessrem kommen. Nun hat sich Professor Roßnagel samt Kollegen im Auftrag der Grünen in Bund und Europaparlament riesige Mühe gemacht, die juristischen Möglichkeiten einer Kulturflatrate, insbesondere für Musik- und Filmmedien, auszuloten. Sein Gutachten gilt den Befürwortern der KFR als heiliger Gral, so auch Herrn Grassmuck. Folgt man Roßnagel, so muss die derzeitige für Urheber, Künstler und Internetnutzer unbefriedigende Situation weitgehend illegaler Down- und vor allem Uploads in P2P-Systeme einer zukunftsgerichteten Lösung für alle Beteiligten weichen. Eine Flatrate – eingezogen von den Providern beim Nutzer, ausgeschüttet über die nationalen Urheberrechtswahrnehmungsgesellschaften – kann nach Roßnagel hier helfen, neue Einnahmequellen für Urheber und Rechtssicherheit für Internetdownloader zu schaffen. Ich frage mich, wozu das Ganze? Rossnagel und Grassmuck argumentieren mit einem öffentlichen Interesse des Nutzers, vor dem das Urheberrecht zurücktreten, oder , genauer gesagt, beschränkt werden sollte. Ich sehe keinen Grund, das wachsende Bedürfnis des Internetusers nach Inhalten zulasten desjenigen zu befriedigen, der diese Inhalte erst schafft. Der Urheber und seine Rechtswahrnehmer würden des Rechtes beraubt, unerlaubte Nutzung durch Rechtsmittel zu unterbinden. Zu gut Deutsch, Herr Roßnagel u.a. lassen dem Künstler noch den physischen Tonträger, vulgo CD, um sein Geld außerhalb des Konzertbetriebes zu verdienen. Sobald wirklich jeder Inhalt, egal ob Musiktitel, Spielfilm, Musikvideo, Feature etc. legal upgeloaded werden darf, sofern die Nutzung im Internet nicht-kommerziell ist, kann man sicherlich mit einbrechenden Einnahmen aus dem Verkauf von Tonträgern rechnen. Das Verdienstmodell über legalen Download z.B. per itunes, wird, und das gesteht Rossnagel auch zu, ebenfalls deutliche Einnahmenverluste hinnehmen, nur kann sein grünes Gewissen natürlich keine Geschäftsmodelle per se unter Rechtsschutz stellen. Auch hier ist wieder der Künstler der Blöde. Ein weiters Problem ist die Verengung der Argumentation von Rossnagel und Grassmuck auf die P2P-Systeme, also ein mehr oder weniger dezentralisiertes Tauschsystem, z..B. auf Basis von bittorrent. Hier wird gerne und zu recht mit den technischen Unzulänglichkeiten argumentiert, die diese Systeme im Datenaustausch noch haben. Doch kann niemand sagen, wie weit die technische Entwicklung in den nächsten Jahren auf diesem Gebiet fortschreiten wird. Internetportale wie Youtube aus dem Hause google, die größtenteils von urheberrechtlich geschütztem Material leben und damit satte Werbeeinnahmen generieren, bleiben in den Gedanken von Rossnagel und Grassmuck leider unbeachtet, obwohl man hier mit schönen streams in den Genuss von Musik auf Abruf kommt, und diese Musik mit Mediaplayern oder legalen Festplattenrekordern sogar brennen kann. Hier überschreitet man – nur ganz nebenbei- die Grenze vom Sende- und Aufführungsrecht zum Vervielfältigungsrecht. Das einzige, was man zu diesen Themen von Rossnagel und Grassmuck, hört sind schöne unbelegte Behauptungen, die in punkto Gehaltlosigkeit den Argumenten der gescholtenen Musikindustrie in nichts nachstehen. Da liest man dann: „Im Ergebnis kann davon ausgegangen werden, dass durch die Einführung der Kulturflatrate die normale Verwertung des Werks nicht beeinträchtigt wird.“ (Rossnagel). Grassmuck hingegen träumt von einer Kultur des Überflusses, zugunsten des Users, zu Lasten des Inhaltslieferanten. Nur weil Radiohead ihr Album Rainbows– als tollen Marketingtrick für ihr später auf dem eigenen Label erschienene CD-Version – für kurze Zeit gegen eine freiwillige Spende zum Download anbot, sehe ich noch keine rosaroten Zeiten für Newcomerbands angebrochen, denen man künftig eben jenes Recht auf Vermarktung per Internet beschneidet dadurch, dass man den Upload und somit den Download in beliebiger Menge jedem CD-Besitzer zugesteht. „Brave New World“ in Web 2.1? Nein danke! Einen kleinen Vorgeschmack auf die Gezänke der Urheberrechtswahrnehmungskriege des Flatrate-Zeitalters bekommt man, wenn man sich den Kampf zwischen Youtube und der GEMA ansieht. Youtube verweigert die genauen Nutzungsdaten für urheberrechtlich geschütztes Material mit der Begründung, dass sie dazu technisch nicht in der Lage seien. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern, denn dazu benötigte man nicht nur Technologie, sondern auch Manpower, sprich höhere Kosten, um erst einmal herauszufinden, wer denn nun die Rechteinhaber einer von einem beliebigen Uploader ins System gestellten Aufnahme sind. Rossnagel gesteht die Unzulänglichkeit der technischen Mittel ein, Grassmuck lobt entsprechende Zähler in Mediaplayern, die aber, selbst wenn sie flächendeckend zur Verfügung stünden und diese ernormen Datenmengen an die richtigen Stellen übermittelten, immer noch nicht geklärt hätten, wer die Rechte an dem Werk denn nun inne hat. Langer Rede kurzer Sinn, Upload von Menschen, die weder Rechte haben noch Rechte kennen, muss illegal bleiben. Doch setzt die grüne Kulturflatrate genau hier an. Spätestens beim Europäischen Rech könnte hier, selbst nach Rossnagels Einschätzung, Schluss sein. Vielleicht noch kurz ein Wort zur Verteilungsgerechtigkeit: Rossnagel lobt das Bundesverfassungsgericht, dass den Urheberrechtswahrnehmungsgesellschaften die pauschalierte Vergütung zugesteht – das heißt so schön nach „billigem Ermessen“ gemäß § 315 BGB. Mir wäre eine „teures Ermessen“ lieber. Es ist kein Geheimnis, dass die GEMA über die Jahre immer mehr gespart hat bei der Ermittlung der Bezugsberechtigten. Ein Zahnarzt, eine Boutique, ein Freier Radiosender, ungezählte Internetradios, alle zahlen GEMA-Gebühren, aber niemand bei der GEMA interessiert sich für die jeweiligen Sendelisten. Hier geht man davon aus, dass genau das gleiche gedudelt wird, wie auf den von der GEMA ausgewerteten Großformaten. Die 5-50 Euro monatliche Kulturflatrate – wer glaubt denn, dass man sich in Deutschland, wenn die Flatrate erst einmal installiert ist, den Empfehlungen eines amerikanischen Professors anschließt und nicht den bekanntlich nicht zimperlichen Fachleuten von der GEMA – fließt dann doch wieder nur auf das Konto von Lady Gaga oder des allzu bekannten Klangcollagenkünstlers im öffentlich-rechtlichen Kulturnachtprogramm. Wenn ich also all diese Güter abwäge, entscheide ich mich für den Status Quo, denn die Kulturflatrate scheitert an den Vermarktungsinteressen des Internetmarktes. Wenn weltweit alle Mediaplayer mit unmanipulierbaren Zählerplugins ausgestattet sind, die Titel in P2P-Systemen und Streaming-Plattformen nach den Regeln der Urheberrechtswahrnehmungsgesellschaften ausgezeichnet sind und ein gerechter Preis gefunden ist, sämtliche Gesetze weltweit oder zumindest europaweit geändert sind, dann kann man noch mal über eine grüne Kulturflatrate nachdenken. Im Moment erscheint mir das Ganze als politische, das heißt sehr pragmatische Anneignung eines Themas, das Genauigkeit fordert und nicht eine Unterwerfungsgeste unter einen unstillbaren und geizgeilen Inhaltshunger der Internet-Community.

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