Der eigentliche Fall ist schon ein paar Wochen her und dient hier nur als Vorgeschichte, obwohl er nicht minder skandalös ist: Ein anonymer Blogger in Jacksonville, Florida schreibt in seinem Blog kritisch über die Leitung der babtistischen Kirche, die er besucht.
In dieser Kirche ist auch Robert Hinson Mitglied, und darüber hinaus Diakon, Sicherheitsbeauftrager, und Mitglied des Komittees für Disziplinarmaßnahmen. Hauptberuflich ist Hinson Sheriff, also fackelt er nicht lange, sondern strengt offizielle Ermittlungen gegen das Blog an. Der zuständige Staatsanwalt Stephen Siegel stellt ihm dankenswerterweise die Subpoena (etwa: „Vorladung“) zur Feststellung des Autors des Blogs aus.
Der Blogger wird identifiziert, und der rechtschaffene Sheriff stellt die Ermittlungen ein, vernichtet alle Akten und rennt zur Kirche, um zu petzen. Der vormals anonyme Kritiker wird auf sein Dasein als Sünder hingewiesen, und mittels Hausverbot exkommuniziert.
Natürlich – alles andere wäre dumm – klagt der besagte Blogger gegen Staat und Stadt, und separat gegen die Kirche. Das Verfahren gegen Staat und Stadt, das die Korruptheit und den Amtsmissbrauch des Polizisten gerichtlich verbrieft hätte, wird außergerichtlich mit Hilfe von 50.000$ geregelt.
Welche Frage aber bleibt offen?
Genau: Wo hat der Kritiker geblogt, und mit welcher Begründung hat der Provider den Axel E. Fischer gemacht?
Die Frage stellte sich auch Paul Alan Levy – und ging ihr nach. Das Blog selbst war bei blogspot, einem Google-Dienst gehostet. Konfrontiert mit der Vorladung gab Google ohne weitere Nachfragen alle gesammelten Informationen (Hauptsächlich wohl IPs und Anmelde-Emailadresse) heraus. Mit einer zweiten Vorladung des ISP Comcast, der genau so prompt Folge geleistet wurde, war der Blogger identifiziert.
Üblicherweise geben Google und Comcast bei zivilrechtlichen Beschwerden die Daten nicht heraus, sondern bieten ihren Nutzern Gelegenheit, ihre Anonymität zu wahren, indem sie benachrichtigt, und evtl. zur Gegendarstellung aufgefordert werden. Handelt es sich jedoch um straf- statt zivilrechtliche Ermittlungen, stellen beide keine Fragen mehr. Nicht nur die PR-Abteilungen wollen natürlich dafür Sorge tragen, dass das geliebte Unternehmen nicht in die Nähe der Schlagzeile kommt, einen „Irgendwas-mit-Terror-oder-Kindern“ gedeckt zu haben.
Wenn man diese – ziemlich naheliegende und auf den ersten Blick nicht zu kritisierende – Richtlinie kennt, dann öffnet sie Tür und Tor, sofern man in den entsprechenden Positionen sitzt. Oder jemanden kennt… Es gibt aber auch ein anderes Wirtschaftsfeld, in dem eine ähnliche Richtlinie gilt. Allerdings ist man in diesem Feld aufgrund eines Berufsethos sehr darauf erpicht, auch angeblich strafrechtliche Ermittlungen genauestens zu prüfen. Dieses Berufsfeld ist das der Presse und Medien. Hier schützen Anwälte den vertrauenswürdigen Ruf ihrer Journalisten, und stärken den Quellenschutz, ohne den diese nie operieren könnten. Als angenehmen Nebeneffekt bauen sie dabei unser aller Recht auf freie Meinungsäußerung zu einer Möglichkeit zur freien Meinungsäußerung aus.
Dieses Recht ist eines der momentan bedrohten Grundrechte. Internet-Hoster und ‑Provider sind diejenigen, deren Rechtsabteilungen es verteidigen könnten. Und zwar aus der gleichen Zwangslage heraus, wie die klassischen Medien: Um das Vertrauen in sie selbst zu stärken.
Es wäre schön, wenn ISPs und Hosting-Anbieter sich darauf besinnen würden, wie wichtig ihr Rückgrat in solchen Fällen ist. Sie sind die einzigen Instanzen, die einem sich ausweitenden Rechtsmissbrauch entgegentreten können. Es reicht nicht, die Rechte der Nutzer nur im zivilrechtlichen Bereich zu wahren, und sie ohne Prüfung zu ignorieren, wenn irgendein strafrechtlicher Kontext erfunden wird.