Zugangserschwerungsgesetz 2.0

Nach Angaben von Spiegel-Online liegt bei unserem Bundespräsidenten ein fünfseitiges Schreiben unserer Regierung, wonach diese eine „Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet“ plant: Schwarz-Gelb rückt von Internetsperren ab.

Man werde sich bis dahin „auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen“, heißt es in der Stellungnahme des Bundeskanzleramts, die auf eine gemeinsam abgestimmte Position von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zurückgeht. „Die damit gemachten Erfahrungen werden in die Gesetzesinitiative einfließen.“

Das ist schön und gut. „Löschen statt Sperren“ hatten wir immer gefordert und vor allem die SPD hatte sich lächerlich gemacht, als sie das mit „Löschen vor Sperren“ falsch interpretierte. Aber es bleiben Fragen offen: Wird mit der Umformulierung des Gesetzes zukünftig nachhaltig verhindert, dass weitere Sperrfantasien wieder auferstehen? Und was ist mit der angeschafften Sperrinfrastruktur bei den Providern? Werden wir hier eine konsequente Abrüstung erleben oder bleibt die durch die Sperrverträge installierte Zensurinfrastruktur erhalten, die derzeit innerhalb von Minuten/Stunden angeschaltet werden kann?

Die Fragen wird uns die Bundesregierung und die Regierungskoalition in nächster Zeit noch beantworten müssen, damit wir mit dem Ergebnis wirklich zufrieden sein können.

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11 Ergänzungen

  1. War das nicht so, dass im ursprünglichen Gesetzt stand, dass zivilrechtliche Belange ausgeschlossen werden sollen? Nun, dass würde das Strafrecht ja nicht ausschließen, oder? Ich seh die KJM schon wieder nach Sperren betteln und andere Bittsteller die wieder die Sperrung von Seiten über „pöse Killerspiele“ fordern.

  2. Wozu braucht man ein Gesetz zum Löschen kinderpornographischer Inhalte? Das Zeuch ist bereits verboten. Die Landeskriminalämter müssen lediglich aktiv werden.

  3. da Kinderpornografie ja bereits verboten ist, und ‚Löschung‘ ja bereits ein völlig legitimier Ansatz zu deren Bekämpfung, ist mir schleierhaft was da genau gemacht werden soll.

  4. Wozu braucht man ein Gesetz zum Löschen kinderpornographischer Inhalte? Das Zeuch ist bereits verboten. Die Landeskriminalämter müssen lediglich aktiv werden.

    Jain. Die Beamten dürfen nur gegen Hoster im Inland bzw. EU vorgehen, für alles andere sehen die Gesetze umfangreiche Regeln vor, Souveränität anderer Staat usw.

    Ich sehe es positiv das die Regierung versucht, damit aufzuräumen und für die Zuständigen Behörden einen kurzen Dienstweg schafft.

  5. Unglaublich, aber typisch politisch. Letztes Jahr noch für alle Seiten der Aufreger per se, jetzt verläppert die Koalition das Thema seit Monaten in kleinen Pressehäppchen. Bitte weiter beobachten, danke.

  6. Versteh Euch nicht? Bei dem Zensurgesetz ging es doch nie um KiPo. Das war doch nur ein Vorwand.

    Und den nehmen sie jetzt raus. Ist doch konsequent, wenn auch ungewöhnlich.

    Der Rest bleibt natürlich drin, sprich die Technik. Für die findet sich dann schon Verwendung, wenn sie denn schon mal da ist.

  7. Natürlich bleibt alles inkl. der Zensurinfrastruktur.

    Ich erinnere an das Telecom-Package. Was sehen wir bei ACTA für eine (überhaupt nicht vorhersehbaren[/sarcasm]) Formulierung?

    ACTA should not contain measures restricting end-users’ access to the internet that would not be appropriate, proportionate and necessary within a democratic society and without a prior, fair and impartial procedure.

    Das hängt nicht direkt zusammen – \nur\ indirekt und in der Art wie verfahren wird. Das ist so vorhersehbar!

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