Knickt Leutheusser-Schnarrenberger ein? IP-Vorratsdatenspeicherung vorgeschlagen

In Umsetzung der Beschlüsse der Parteibasis und des Bundestagswahlprogramms hatte die FDP-Bundestagsfraktion noch am 9. November 2010 beschlossen:

Der Rechtsgrundsatz, dass grundrechtsrelevante Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass ein ausreichender Verdacht oder Anlass für diese Maßnahme gegeben ist, muss auch im digitalen Raum gelten. Wir lehnen daher die verdachts- und anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ab.

Und noch vor wenigen Tagen erklärte der FDP-Bundesvorsitzende Guido Westerwelle:

Wir sollten nicht ohne Anlass die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger speichern.

Die klare Ablehnung anlassloser Vorratsdatenspeicherung, für die Datenschutzbeauftragte, Zivilgesellschaft, Berufsverbände und freiheitsfreundliche Politiker gemeinsam werben, war einer der gewichtigen Punkte, mit dem die FDP unter Bürgerrechtlern und Datenschützern um Stimmen zur Bundestagswahl 2009 geworben hatte.

Leutheusser-Schnarrenberger schlägt Vorratsdatenspeicherung vor

Doch am gestrigen Sonntag plötzlich, stellte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Interview mit der Süddeutschen die Eckpunkte eines neuen Gesetzes vor, das die Aufbewahrung von Telefon- und Internetdaten für die Strafverfolgung (nach der Nichtigerklärung durch das Bundesverfassungsgericht) neu regeln solle.

Als „grundrechtsschonender Ansatz“ wird zunächst das so genannte Quick-Freeze-Verfahren vorgeschlagen, bei dem Polizeibehörden bei konkretem Verdacht eventuell relevante Telefon-, Handy- oder Internet-Verbindungsdaten per „Sicherungsantrag“ zunächst „einfrieren“ lassen könnten. Später dann, für den Zugriff auf eben diese Daten, soll ein Richterbeschluss notwendig sein, der einen „auf Tatsachen gegründeten Verdacht einer gravierenden Straftat“ voraussetzt.

Allerdings: Um die interne Zuordnung der IP-Adressen für Bestandsauskünfte auch rückwirkend zu ermöglichen, sollen die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden, die Internetverbindungsdaten für sieben Tage zu speichern. Im Klartext bedeutet das: Leutheusser-Schnarrenberger schlägt eine Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen vor. Ohne jeden Verdacht und ohne irgendeinen Anlass würde damit von allen Bürgerinnen und Bürgern gespeichert werden, mit welcher Adresse sie wann im Internet unterwegs waren und sind. Detaillierte Rückschlüsse bzgl. des Surfverhaltens sowie Bewegungsprofile könnten abgeleitet werden. In Kombination mit der illegalen IP-Speicherung auf vielen Webseiten, ließen sich sogar vollständige Netzbewegungsprofile erstellen. Handlungsfreiheit, Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit im Internet würden massiv eingeschränkt.

Vorratsdatenspeicherung gefährdet Leib und Leben Unschuldiger

Jede – auch nur kurzfristige Aufzeichnung von Verbindungsdaten – birgt das ständige Risiko, unschuldig einer Straftat verdächtigt, einer Wohnungsdurchsuchung oder Vernehmung unterzogen oder abgemahnt zu werden, denn Verbindungsdaten lassen nur auf den Inhaber eines Anschlusses rückschließen und nicht auf dessen Benutzer. Auch eine kurzfristige Speicherung entfaltet eine Abschreckungswirkung und vereitelt eine unbefangene Telefon- und Internetnutzung in sensiblen Situationen (z.B. anonyme Information von Journalisten, anonyme Meinungsäußerung im Internet, vertraulicher Austausch von Geschäftsgeheimnissen, vertrauliche Koordinierung politischer Proteste, psychologische, medizinische und juristische Beratung und Selbsthilfegruppen von Menschen in besonderen Situationen wie Notlagen und Krankheiten). Wenn gefährliche oder gefährdete Menschen nicht mehr ohne Furcht vor Nachteilen Hilfe suchen können, verhindert dies sogar eine sinnvolle Prävention und kann tatsächlich Leib und Leben Unschuldiger gefährden.

Vorratsdatenspeicherung ist überflüssig

Auch ohne Vorratsdatenspeicherung werden „Internet-Straftaten“  wesentlich häufiger aufgeklärt (72%) als Offline-Straftaten (55%). Nur 3% der Straftaten werden überhaupt im Internet begangen und nur in 0,01% der Straftaten werden Verbindungsdaten abgefragt. In der Zeit der Vorratsdatenspeicherung änderten sich weder die Zahl der registrierten Straftaten noch die Aufklärungsquote signifikant. Dementsprechend ist auch von einer verkürzten Vorratsdatenspeicherung kein Gewinn zu erwarten, der im Verhältnis zu den damit verbundenen Grundrechtseingriffen stünde.

Vorratsdatenspeicherung im Kleingedruckten!

Während das Eckpunkte-Papier vordergründig grundrechtsschonende Maßnahmen verspricht, wird im Kleingedruckten klammheimlich vom Grundsatz der Unschuldsvermutung abgerückt (vgl. auch „grundrechtsschonend“ bei neusprech.org). Mit der Vorratsdatenspeicherung würde ein Generalverdacht über alle Bürgerinnen und Bürger gelegt. Sollte eine anlasslose und verdachtsunabhängige Überwachung von Internet-Nutzern Gesetz werden, wäre dies ein gravierender Paradigmenwechsel, mit dem ein Dammbruch auf dem Weg in die Überwachungsgesellschaft verbunden wäre.

Keine verdachtsunabhängige Überwachung, lautet daher heute die wichtigste Forderung. Nicht 2 Jahre, nicht 6 Monate und auch nicht 7 Tage! Eine Verkürzung des Speicherzeitraums würde nichts an den fatalen Wirkungen jeder verdachtslosen Totalspeicherung ändern. Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!

http://www.sebastian-blumenthal.de/files/35704/Eckpunkte_Kriminalitaetsbekaempfung_Internet_.pdf

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35 Ergänzungen

  1. habe ich das richtig verstanden :

    bei tel verbindungen, sms und so weiter
    quick freeze nur in die Zukunft gerichtet
    niedrige schranken fürs einfrieren (allerdings nicht so niedrig, dass man per skript alles VDS mässig einfrieren könnte) und dann Richtervorbehalt um eingefrorene Daten zu öffnen

    und als ausnahme IP Adressen 7 Tage VDS plus einfrier möglichkeit

    Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich sagen mit dem Kompromiss könnte ich leben. 7 Tage sind ne andere Hausnummer als 6 Monate. Wer z.B. seinen Router nur ein mal die Woche resettet und keine Zwangstrennung hat, dessen IP ist auch 7 Tage zurückverfolgbar.

    Falls sich diese 7 Tage VDS allerdings auf alle Daten bezog dann ginge es mir zu weit. Oder falls aus den 7 Tagen komischerweise 60 werden würden wie sies beiläufig erwähnt, das wäre zu viel.

    Auch bin ich gespannt wie sie das mit der Richtlinie in Einklang bringen will, was sie ja behauptet (versteht mich nicht falsch, ich wünsche es ihr)

    Falls ich das richtig verstanden habe und sich da nichts mehr verschlechtert, finde ich man sollte sie da unterstützen.

    1. @ David
      …. jegliche Form der Überwachung ist abzulehnen…
      Schleichend gehn wie in den Überwachungsstaat, so nach dem Motto, wir müssten doch froh sein, dass es jetzt doch nicht so „schlimm“ kommt wie erwartet. Die Gesetze werden danach bestimmt wieder ausgeweitet…

      Wenn ihr euch die Begründungen aus der Politik zur Rechtfertigung der VDS / „7 Tage VDS“ anschaut, dreht sich einem der Magen um.

      „[…] erwischt werde bei einer schweren Straftat (keine Ahnung was das sein mag).“

      Siehst du? Es gibt keine sinnvolle Erklärung, warum wir Daten mitschneiden müssen.
      Terroristen? Bekämpfung der Kriminalität im Internet?
      Nein, Leuten wir mir kann die VDS egal sein, ich nutze meinen VPN, die VDS ist doch letztlich ( rein technisch gesehen ) nur dafür da, im Internet unerfahrene Bürger zu überwachen…

      Nunja, ich war froh, dass ich längere Zeit wieder schnelleres Internet hatte, dann kommt halt wieder mein VPN zum Einsatz!

  2. Der Kompromiss ist nicht optimal, aber ich persönlich kann damit leben. Die größten Sorgen bei der VDS sind doch, wer wirklich alles Zugriff hat auf die gespeicherten Informationen und das VDS nicht irgendwann schon bei den kleinsten Vergehen angewendet wird.

    Eine 100% Ablehnung dürfte kontraproduktiv sein, denn eine Gruppe die sowieso immer dagegen ist wird schlicht nicht ernst genommen.

    Ich glaube es gibt wichtigere Probleme:
    1.Das jeder täglich eine neue IP-Adresse erhält (auch bei IPv6 und Kabelanbietern).
    2. Das das Quick-Freeze-Verfahren nicht wie die Telefonüberwachtung exponentiell zunimmt.
    3. Das bei Quick-Freeze-Verfahren und Telefonüberwachung endlich die gesetzliche Informierung des Tatverdächtigen nach Abschluss der Überwachung erfolgt und nicht ‚vergessen‘ wird.

    Wäre die 7-Tage-Speicherung eigentlich härter als die Regelung vor einigen Jahren? Alle Provider hatten doch (vor den ersten Klagen) auch bei Flats mindestens bis zum Ablauf der Wiederspruchsfrist ihrer Rechnungen die selben Informationen gespeichert.
    Damit hätten wir insgesamt eine Verbesserung der Situation, also nicht die kontinuierliche Verschlechterung der Bürgerrechte.

    MfG Max

  3. Wo seid ihr denn aufgewachsen, hinter’m Mond? Ich kann jedenfalls nicht akzeptieren, dass aus fadenscheinigen Gründen meine Internetnutzung zurückverfolgbar sein soll – IP Adressen sind ein technisches Hilfmittel, keine Namensschilder!

  4. Wunderbar, dann hat der Plan ja geklappt. Man „droht“ mit monate- bis jahrelangem Totalgeneralverdacht, und schon kaufen einem die Leute „ein paar Tage“ als „guten Kompromiß“ ab.

    Mal abgesehen davon, daß das ein „Kompromiß“ der Sorte „ich fackel Dein Haus sowieso ab, aber wir könnten uns darauf einigen, daß Du vorher noch ein paar Habseligkeiten rausträgst“ ist (sprich einer, bei dem eine Partei überhaupt keinen Vorteil hat, aber gnädigerweise über den Umfang ihrer Nachteile diskutieren darf): ihr habt es nicht kapiert, oder? Wo Daten erst mal gesammelt werden (dürfen/können), werden sie auch mißbraucht. Punkt. Das ist keine Theorie, sondern das ist das nüchterne unromantische Leben.

    Aber wie gesagt – die Maschine funktioniert ja. „Wenn sogar der Herr Schaar sagt, das sei ok, dann muß es ja.“ Gell? Und wer auf Dauer dagegen ist, daß er grundlos verdächtigt wird, und das auch noch ohne jede Einsicht und jeden Kompromiß, ist ein Spinner. Klingt irgendwie nach parlamentarischen Zwängen. Oder nach Troll.

  5. 7 Tage Speicherung der IP, hm ausländische VPN benutzen, bis der Anbieter meine Original-IP rausgegeben hat sind die 7 Tage um.
    Die spannendere Frage ist übrigens, was erforderlich ist um aus den 7 Tagen einen längeren Zeitraum zu machen? Verwaltungsvorschrift oder muss das neu durch den Bundestag?

  6. Was Horst sagt ist imho das Problem.
    Grundsätzlich könnte ich mit 7 Tagen (oder 1 Tag nachdem man die IP abgegeben hat) auch gut leben. Aber ich fürchte, wenn so ein Gesetz erstmal existiert wird es nur noch ein Fingerstreich sein, diesen Zeitraum zu verlängern.
    Man könnte in so ein Gesetz ja reinschreiben „die Dauer der Speicherung wird vom Ministerium des Inneren festgelegt“ (oder so… bin kein Jurist ^^). Dann legen sie es auf sieben Tage fest. Und wenn dann ein Fall geschaff… ääh ich meine aufgetaucht ist bei dem man unbedingt 20 Tage gebraucht hätte macht man halt 30 draus und ach ja, Verortung wäre wahnsinnig praktisch gewesen in dem Fall, kann man das nicht noch ins Gesetz einpflegen?

    Das Problem sind also meiner Meinung nach nicht die sieben Tage, sondern der oben angesprochene „Dammbruch“.

    Wenn man ein solches Szenario effektiv verhindern kann… naja okay, dann kann ich mit einem Tag gut leben, dann ist das nämlich in dem Rahmen, dass ich nicht aktiv meine IP „wegwerfen“ kann wenn ich was angestellt habe (einfach reconnecten), sondern verfolgbar bleibe soweit ich einigermaßen zeitnah erwischt werde bei einer schweren Straftat (keine Ahnung was das sein mag).

  7. Nunja, dass hatte ich gestern tatsächlich überlesen. Dank an @Jörg-Olaf Schäfers.

    Zitat aus Interview SZ:
    „Und um die interne Zuordnung der IP-Adressen für Bestandsauskünfte zu ermöglichen, sollen die TK-Unternehmen Internetverbindungsdaten für sieben Tage sichern.“

    Das finde ich, ist überflüssig.

    Wenn man das weglässt, wäre es mit einem Instrument des „Sicherungsantrags“ und nachträglicher Richterfreigabe der Daten bei schweren Straftaten und begründetem Verdacht, in Ordnung.
    Bei Mißbrauch des Sicherungsantrags muss es aber auch Konsequenzen geben (Amtsmißbrauch).
    Der Personenkreis im Sicherungsantrag muss ebenfalls klar beschränkt werden.

  8. Für mich ist es aber ein riesen Unterschied, ob nur die IP Adresse gespeichert wird, oder die Verkehrsdaten.

    Dir IP ermöglicht nachträglich die Identifikation für einen Tatbestand und nur für diesen. Im Grunde haben wir doch genau diese Lösung schon. Mit der IP kann nicht nachvollzogen werden, wo ich überall gesurft habe, wenn die Verkehrsdaten nicht gespeichert werden. Für diese Lösung muss auch nichts an Infrastruktur etabliert werden, denn die ist schon da.

  9. Schaun wir uns die Sache doch mal von der anderen Seite aus an: Wenn erst einmal gespeichert wird, dann eben nicht nur für sieben Tage. Das hört sich zunächst einmal lässlich an, eine Woche kann doch wohl o.k. sein. Nein, gespeichert wird dann tatsächlich PERMANENT! Der Datenbestand wird eben nur sukzessiv mit einer Latenz von sieben Tagen abgetragen.
    Noch einmal zur Klarstellung: Im Fall des Falles würden die Verbindungsdaten sämtlicher Bundesbürger verdachtsunabhängig und dauerhaft aufgezeichnet. Wie lange es dauert, bis die Woche bis zum „Löschen“ (trau schau wem) nicht mehr ausreicht und auf 4, 12 oder mehr Wochen, Monate ausgedehnt wird, ist dann nur noch von akademischem Interesse.
    Grundrechte sind wie Schwanger – das gibts nicht nur „ein bischen“.

  10. Auch die Reduzierung auf 7 Tage ändert doch nichts am Pauschalverdacht!

    Und schaut euch doch mal die selten dämlichen Argumente an, die da ständig vorgebracht werden für die VDS. „Kindesentführungen“ usw. Klaro, da braucht man 6 Monate alte Verbindungsdaten aller Deutschen. (Am besten auch gleich DNS-Proben, könnten ja auch helfen, die Unschuld der Unbeteiligen zu beweisen.)
    Aber bei Kindesentführungen bleibt es argumentativ ja nicht. Die zuvor zur Auflage gemachten ’schweren Straftaten‘ ergeben sich dann in ebay-Betrug und Verleumdungen.
    Da spielt es auch keine Rolle mehr, dass es eigentlich nur um die Verfolgung von Urheberrechtsverletzern geht.
    Denn warum soll man ausgerechnet IP-Adressen jetzt 7 Tage lang auf Vorrat speichern – Telefonverbindungen aber nicht?

    Nein, das ist hier ganz klar ein Umfallen der FDP. Deren Schiff ist eh gerade am Kentern – und da greift man halt nach jedem Strohhalm. Bürgerrechts-Wähler sind zu neu, um wichtig zu sein – also kann man das Zeugs besser als erstes über Bord werfen. Tja, dass das aber vielleicht noch das einzige (vermeintliche) und verbliebene Kapital dieser Partei gewesen sein mag, muss man dort dann vermutlich auf die harte Tour lernen. Hoffentlich.

  11. keine aufregung, karlsruhe wirds schon richten.

    erinnert man sich noch?
    BVerfG-präsident papier bei der verhandlung der letzteb VDS: „ist denn niemand vom gesetzgeber anwesend, der die vorratsdatenspeicherung verteidigen will?

    es gibt halt mal keine glaubwürdigere partei als die FDP. wir haben mehr netto vom brutto alle und der verzicht auf die VDS ist doch jetzt auch klar…lol

  12. @gant
    „Bürgerrechts-Wähler sind zu neu, um wichtig zu sein“

    genau das ist der punkt. irgendwelche, vom steuerzahler bezahlte, FDP-trendforscher haben wohl festgestellt, dass man mit der schwarzen-pest-sheriff-politik vielleicht doch noch seine pfründe in den anstehenden wahlen retten kann, und somit natürlich auch die üppigen pensionen.

    das ist der grund für den plötzlichen sinneswandel und sonst nichts……

  13. Zitat:
    „Als “grundrechtsschonender Ansatz” wird zunächst das so genannte Quick-Freeze-Verfahren vorgeschlagen, bei dem Polizeibehörden bei konkretem Verdacht eventuell relevante Telefon-, Handy- oder Internet-Verbindungsdaten per “Sicherungsantrag” zunächst “einfrieren” lassen könnten. Später dann, für den Zugriff auf eben diese Daten, soll ein Richterbeschluss notwendig sein, der einen “auf Tatsachen gegründeten Verdacht einer gravierenden Straftat” voraussetzt.“

    Dann werden die lieben Herren Polizisten eben alles sichern lassen. Es könnte ja mal ein Richter darauf zurückgreifen wollen.

    Ne ne Leute – der Vorschlag ist kein kompromiss. er ist genauso verwerflich wie die gekippte VDS.

    Wie man auf Heise lesen kann, werden Bankdaten immer häufiger von Behören abgefragt, es werden in Hessen wieder Kennzeichen gescannt…
    Es reicht mir langsam.

  14. @16 jonny:

    keine aufregung, karlsruhe wirds schon richten.

    Das Gegenteil ist richtig. Karlsruhe hat bereits entschieden, dass es eine Speicherung der Zuordnung von IP-Adressen zu Anschlussinhabern als unkritisch erachtet. Lediglich die Vorratsdatenspeicherung weiterführender Daten (insb. Standortdaten) wurde als grundgesetzwidrig bemängelt.

    Und das ist genau das was mit der VDS light jetzt vorgeschlagen wird: IPs aller Bürger anlasslos speichern (und irgendwann löschen) und erst auf Antrag weitere Daten Einzelner aufzeichnen.

    Eine Verfassungsklage gegen diese Variante würde nicht zugelassen werden – genau der Sachverhalt ist schließlich schon entschieden!

  15. Wie einige andere sagten, das Argument mit 100% Ablehnung wird man nicht mehr ernst genommen, zieht bei Grundrechtseingriffen nicht. Hier kann es nur um die Frage gehen, ist der Eingriff gerechtfertigt oder nicht.

    Grundrechtsschonend ist in diesem Fall wirklich verräterisch, denn grundrechtskonform oder -unbedenklich kann man ja nicht mit gutem Gewissen sagen. Ehrlicherweise müsste man von einem siebentägigen Grundrechtseingriff je verwendeter IP-Adresse sprechen, mit anderen Worten ein permanenter Eingriff bis man für längere Zeit aufhört das Internet zu verwenden (plus sieben Tage Latenz).

    Das Problem mit den sieben Tagen ist, dass die Zahl dem Anschein nach abiträr gewählt wurde. Mir ist jedenfalls nicht erfindlich, warum eine siebentägige Identifikation nach dem letzen Wechsel meiner IP-Adresse ein begründeter Grundrechtseingriff ist, eine achttägige aber unbegründet. Insofern darf man durchaus davon ausgehen, dass bald nach der Einführung einer solchen Regelung die Klagen losgehen, dass sieben Tage nicht genug sind.

    Quick Freeze kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn der Provider lediglich weiß, welchem Anschluss welche IP-Adresse entspricht und seit wann. Die Ermittler müssen dann eine IP-Adresse und ein Datum, zu welchem Zeitpunkt sie verwendet wurde mitteilen. Ist die IP-Adresse nach diesem Zeitpunkt nicht gewechselt werden, können die Daten eingefroren werden. Ist sie gewechselt worden, darf der Provider idealerweise nicht mehr wissen, welchem Anschluss sie davor zugeordnet war.

  16. @Name (pflicht) nr. 22

    ja, du hast recht.

    allerdings dachte ich immer, dass de maiziere auf diesen trick abzielt. das es jetzt schnarre macht, enttäuscht um so mehr…nicht wegen den gelben, wegen ihr,

  17. Ein (mindestens) einwöchiger Speicherzeitraum für IP-Adressen ist sowieso bei allen Verbindungen, die nicht einer Festnetz-Flatrate zuzurechnen sind, schon allein wegen der Abrechnung nötig. Nur bei den Flatrates werden die Daten früher gelöscht – und diesen Zeitraum möchte Frau LS nun auf eine Woche erhöhen. Warum? Weil genau dieses frühzeitige Löschen das Hauptargument der Vds-Befürworter ist, dass Quick Freeze nicht funktioniert. Insofern ist ihr Vorschlag konsequent – und er wird bei einer möglichen Klage beim BVerfG garantiert als grundgesetzkonform durchgehen. Schon jetzt hat das BVerfG die Vds nicht als grundsätzlich verfassungswidrig eingestuft. Das würde wohl auch gelten, wenn der Zeitraum länger als eine Woche wäre. Das ist sicher kein Grundrechtseingriff – oder aber polizeiliche Oberservierung müsste grundsätzlich ebenfalls als verfassungswidrig eingestuft werden.

    Viel wichtiger ist die Frage danach, bei welchen Vergehen ein Quick Freeze eingesetzt wird. Laut BVerfG dürfen Verbindungsdaten nur bei schweren Straftaten erhoben werden. Aber immer wieder – zuletzt in dem SpON-Interview – liest man als Begründung für die Vds, dass Internet-Betrügereien verhindert werden sollen, die eben keine schweren Straftaten sind.

    Es macht wenig Sinn, wie der Autor eine 100%-Ablehnung zu fordern, weil im Bundestag nach wie vor eine große Koalition aus Internetausdruckern sitzt, die wenig Verständnis für die technischen Belange und Missbrauchsmöglichkeiten aufbringt. Sie verstehen aber, dass mit Quick Freeze eine Überwachung von Terrorverdächtigen auf Knopfdruck möglich ist – das finden sie gut. Eine allumfassende Überwachung als Abfallprodukt ist hingegen mit Quick Freeze nicht möglich, und das ist das eigentliche Ziel. Mit einer 100%-Ablehnung spielt man nur Bosbach, Ziercke und Uhl in die Hände.

  18. @26 Frank Brennecke:

    Aber immer wieder – zuletzt in dem SpON-Interview – liest man als Begründung für die Vds, dass Internet-Betrügereien verhindert werden sollen, die eben keine schweren Straftaten sind.

    Betrug kann eine schwere Straftat sein. So schwer sogar, das dafür Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann — und das neuerdings sogar schon für Ersttäter.

    Selbst wenn man es schaffen sollte, den initialen Strafkatalog auf das zu reduzieren um das es offiziell geht (Terrorismus) wird es keine fünf Jahre dauern bis er nach Gusto der Machthaber erweitert werden wird.

    Ich denke, dass es der falsche Ansatz wäre, sich darauf zu konzentrieren.

  19. Wem nutzt ein vor Angst zitternder Bürger, der sabbernd in der Ecke sitzt? So einer wirft doch keinen Gewinn ab! Da ist ein umfangreiches Internet-Nutzungs-Profil mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung viel profitabler und billiger als ein bis an die Zähne bewaffneter Überwachungsstaat.

  20. @26: Es ging in dem Interview nicht um schweren Betrug, sondern um Beleidigung und ähnliches – dafür durften nach den einstweiligen Verfügungen des BVerfG schon die alten Vorratsdaten nicht benutzt werden.

    Die „Machthaber“ stehen in zwei Jahren zur Wahl. Es liegt an uns, daraus etwas zu machen. Dass Uhl, Bosbach und Konsorten gerne schärfere Gesetze, mehr Moral und vor allem mehr Religion wollen, ist ja nichts neues. Aber deshalb muss es ja nicht so kommen.

  21. @Frank Brennecke:
    Ich kann deine Argumentation gut nachvollziehen und ich weiß auch nicht welche Zugriffe die Strafverfolgungsbehörden auf die Daten haben, die derzeit gespeichert werden von nicht-Flatrates.
    Das ist aber nicht der Punkt, der Punkt ist im Wesentlichen die Verdachtsunabhängigkeit, weshalb dies auch nicht gilt:
    >> Das ist sicher kein Grundrechtseingriff –
    >> oder aber polizeiliche Oberservierung müsste
    >> grundsätzlich ebenfalls als verfassungswidrig
    >> eingestuft werden.
    Polizeiliche Observierung ohne Verdacht ist rechtswidrig (und ich denke auch verfassungswidrig).
    Sukzessiv wird die Unschuldsvermutung ausgehebelt:
    Bei Urheberrechtsverletzungen muss man belegen dass man etwas _nicht_ war obwohl der Kläger schwache Indizien hat.
    Bei Gewaltverbrechen macht man sich verdächtig nur weil man nicht in der großen DNA-Datenbank gespeichert werden will.
    Und nun ist man verdächtig, weil man einen Internetanschluss hat…

    Eine polizeiliche Observierung ist – soweit ein Verdacht vorliegt – oft eine ärgerliche Sache (denn auch da kennen wir „interessante“ Fälle) aber rechtens.
    Und „Quick Freeze“ ist das digitale Pendant dazu. Bei einer normalen Obversation macht die Polizei nämlich auch nicht rückwirkend Telefonmitschnitte oder beobachtet noch schnell die Straftat vom Donnerstag, die man gerade aufklären will.
    Zeit geht zwar in variabler Geschwindigkeit aber normalerweise nur in eine Richtung :)

  22. Mal ganz ehrlich: Es gibt kaum etwas weniger Aussagekräftiges, als die Zahlen zur Aufklärungsquote im Internet. Erstmal vorweg: Woher stammen die im Text genannten Zahlen?

    Dann etwas allgemeines dazu: Bei solchen Vergleichen werden oftmals Nebelkerzen geworfen. Wenn man sich die Behauptungen des AK Vorratsdatenspeicherung anguckt, kann man nur mit dem Kopf schütteln. Was dort „ermittelt“ wurde, lässt auf schwere Defizite bei der Kompetenz in Bezug auf Arbeit mit Statistiken schließen.

    Die polizeiliche Kriminalstatistik geht von einer Aufklärungsquote von 75,7% (2009) bzw. 79,8% (2008) bei Internetstraftaten aus. Vor den Zahlen kann man Respekt haben. Praktisch fallen aber „Verbreitung pornographischer Schriften“, „Straftaten gegen Urheberrechtsbestimmungen“, „Computerkriminalität“ und Wirtschaftskriminalität“ heraus. Da dürfte es Dunkelziffern jenseits von gut und böse geben, so dass die Zahlen in keiner Weise aussagekräftig sind. Es bleibt Betrug übrig, bei dem die Aufklärungsquote bei Internetbezug unterdurchschnittlich schlecht ist.

    Abgesehen davon ist die Angabe „Straftaten mit Tatmittel Internet“ ein Ausschnitt aus den Betrugsstraftaten insgesamt und damit in der vermeintlichen Aufklärungsquote der offline-Straftaten von 55,6% enthalten.

    Wenn man schon anhand von Zahlenmaterial argumentiert, sollte man sich das Ergebnis nicht vorher zurechtbasteln und die Begründung drumherum striken. Klappt nicht.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.