Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute:
Die deutsche Justiz greift immer häufiger zum umstrittenen Mittel der Telefonüberwachung. 2008 ist die Zahl der Verfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden, um elf Prozent gestiegen. Das geht aus einer Statistik des Bundesamtes für Justiz hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. So gab es im vergangenen Jahr 5348 solche Verfahren, 2007 waren es 4806. Insgesamt 16463 Mal wurden Überwachungsmaßnahmen angeordnet.
Das sind nur die Abhörmaßnahmen, die aufgrund von Ermittlungsverfahren nach realen Straftaten zustande gekommen sind. Lauschangriffe zu „präventiven“ Zwecken oder durch die Geheimdienste sind nicht erfasst.
Erstmals sind auch die Zahlen über die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung verfügbar:
Seit 1. Januar 2008 müssen Telekommunikationsanbieter alle Verbindungsdaten für sechs Monate speichern. Bei Mobiltelefonaten ist auch der Standort bei Gesprächsbeginn zu registrieren. In 8316 Verfahren nutzten Staatsanwälte solche „Verkehrsdaten“. In etwa der Hälfte der Fälle waren die Daten allerdings nicht älter als einen Monat.
Uns wurden netterweise die Original-Quellen aus dem Bundesamt für Justiz zugespielt: