Was man wie bloggen darf und wie man Kritik äußern kann

Vielen kennen das Video bereits. Aber da in der Berichterstattung um „Nerdcore vs. Euroweb“ oftmals die Frage aufkam, was man wie bloggen darf und wie man Kritik äußern kann, sei hier nochmal auf einen Vortrag von Udo Vetter auf der vergangenen re:publica’10 verwiesen, wo er genau darüber gesprochen hat: Spielregeln für den zweiten Lebensraum.

In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin "Embed Privacy" einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

18 Ergänzungen

  1. Ist mir mit einer Stunde Spielzeit jetzt grad ein bißchen zu lang. Ich sag sowas kürzer:

    Art. 5 GG gilt. Wenn man dran entlangbalancieren will/muß: Nur wahrheitsgemäß berichten, Meinung/Spekulation als solche kennzeichnen, keine Beleidigungen.

    Dann paßt das schon. :-)

    Gruß, Frosch

  2. Interessant. Aber zum Thema Urheberrecht hätte ich doch eine Erwähnung freier Lizenzen erhofft, die setzen ja mittlerweile zum Glück viele Blogger ein.

  3. Ja, aber: Wenn einer einen abmahnen will, dann geht das einfach so, auch wenn man sich brav an die Regeln hält.

    Unter Umständen wird man in einen Prozesssumpf gezogen, aus dem man nur schwer wieder rauskommt. Ist alles eine Sache des Geldes.

    Ich erinnere an Zwanziger./.Weinreich . Da hatte Jens Weinreich Urteile von Amtsgerichten, dass er seine Meinung gesagt hatte und der DFB legte Berufung ein und Jens Weinreich befürchtete Kosten über 10.000 Euro.

    Was ein großer Verein oder ein Unternehmen locker finanzieren kann, aber ein (u.U. auch erfolgreicher) Journalist oder Blogger dann doch nicht.

    Das mit dem Geld ist aber auch das, was die meisten davon abhält einen mit Prozessen zu überziehen, weil es Zivilrecht ist.

  4. Was ist der Unterschied zwischen einer tatsachenfeststellenden Meinungsäußerung und einer „Beleidigung“?
    Wenn ein Politiker meiner begründeten Meinung nach geisteskrank ist, dann bezeichne ich ihn auch so, ohne dazuzuschreiben, daß das „nur“ meine Meinung ist.
    Wenn Nerdcore eine Firma für Idioten hält (und das auch noch begründet), gibt es keinen Grund, das zurückzunehmen, bloß weil die sich „beleidigt“ fühlen und mit einem verfassungswidrigen Gerichtsurteil winken.
    Das wird hoffentlich der Prozeß gegen Euroweb ein für allemal klarstellen.

  5. Ich habe gerade gehört, was Vetter da etwa bei 47 Minuten sagt. Verfassungsgerichtsurteile haben keine direkte praktische Auswirkung?
    Inwiefern kann man da eigentlich noch behaupten, daß wir in einem Rechtsstaat lebten?

  6. @rauskucker: Du kannst schreiben, was immer du magst. Nur solltest du dann auch bereit sein, die Konsequenzen zu tragen. Das ist im Netz nicht anders als im wirklich wahren Leben.

    Im Fall von Beleidigungen/Schmähkritik ist die Grenze da mitunter recht schnell erreicht. Artikel 5 GG besteht halt nicht nur aus Satz 1, der die Meinungsfreiheit garantiert. Es gibt auch einen zweiten Satz:

    „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

    Da es in diesem Bereich eine ständige Rechtsprechung gibt, würde ich mir auch nur wenig Hoffnung machen, dass das Urteil als „verfassungswidrig“ (Herrje, geht’s bitte ne Nummer kleiner?) kassiert wird. Das ist es nicht.

    Und nein, eine Verfassungswidrigkeit wird ein Prozeß gegen Euroweb ohnehin nicht feststellen. Dazu müsste René nämlich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Ich befürchte, er hat da derzeit ganz andere Sorgen.

    Realistischer ist imo ein Vergleich, aber daran scheint es wohl beiderseits kein Interesse zu geben. Nun denn.

    Und ja, das kann man alles fies und ungerecht finden, zumal wenn es gegen jemand geht, der, offenbar nicht ganz unberechtigt, in der Kritik steht.

    Vielleicht (und Renés Fall jetzt mal aussen vor) sollte man aber auch mal überlegen, ob es wirklich mit einem Rechtsstaat zu vereinbaren ist, wenn jeder rumpöbeln kann, wie er will.

    Damit läuft das gesellschaftliche Miteinander nämlich auf einen Brüllwettbewerb raus, bei dem der gewinnt, der besser/lauter und aggresiver ist. Will man das? Ich schonmal nicht.

  7. Udo Vetter ist nach eigenen Aussagen „Fachanwalt für Strafrecht.“

    Ich persönlich, halte seine Aussagen zum Bloggen für wenig zielführend. Er spielt sich gerne als Allwissender auf, jedoch gibt es Rechtsanwälte, die in diesem Sachbereich deutlich mehr Ahnung haben.

    Nicht immer derjenige, der am lautesten schreit, hat Recht.

  8. Hab den Vortrag gerne angeschaut. Man weiß irgendwie dies und das, aber in so einer komprimierten Form ist es wirklich viel einprägsamer.

    Zum Glück gibt es so viele offensichtliche Idioten auf der Welt, dass man sie gar nicht als solche deklarieren muss. Es reicht, wenn man einfach berichtet, was sie machen.

    Achtung, jetzt kommt eine Tatsachenbehauptung! Recaptcha ist manchmal nicht lösbar. Dieses Rätsel kam gerade.

  9. Warum empfiehlt er nicht einfach, dass sich Blogger, anonyme Domain und Space kaufen sollen, ihren Blog per VPN administrieren und fertig?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.