Was tun, wenn das Internet voll ist? Na, Nutzer abklemmen! (Update)

Letzte Woche haben wir noch gelacht, was Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) tun würde, wenn „das Internet voll ist“. Dabei hat Neumann eigentlich längst eine praktische Lösung zur Hand: Einfach ein paar Nutzer abklemmen abmahnen!

So stand es am Montag einmal mehr in der französischen Zeitung Le Monde (Danke an Kirsten für die Übersetzung):

Bernd Neumann, le ministre de la culture allemand, a annoncé envisager de mettre en place un système de riposte graduée, similaire à celui instauré par la Hadopi en France, pour lutter contre le téléchargement illégal. S’exprimant lors d’une convention de la CDU (conservateurs), le ministre a estimé que les fournisseurs d’accès à Internet devaient „prendre leurs responsabilités“ et il s’est dit favorable à la mise en place d’un système d’avertissement avant la sanction juridique.

(Bernd Neumann, deutscher Kulturstaatsminister, kündigte an, ein Three-Strikes ähnliches System (riposte graduée) einführen zu wollen, welches auch mit dem französischen Hadopi verglichen werden könnte, um gegen illegale Downloads vorzugehen. Während einer Veranstaltung der CDU erklärte der Minister, dass die Internetprovider „Verantwortung übernehmen“ sollten und sprach sich für ein Warnsystem mit anschliessenden rechtlichen Sanktionen aus.)

Update: Le Monde bezieht sich – wie bereits vermutet – auf die Rede Neumanns auf der CDU Medianight am 24. Mai. Laut Manuskript sagte Neumann:

Zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sollte der rechtliche Rahmen daher um ein sogenanntes Warnhinweismodell ergänzt werden, das es ermöglicht, bei illegaler Nutzung zu verwarnen, ohne sofort zu bestrafen. Bei wiederholter Rechtsverletzung muss aber mit einer ernstzunehmenden Reaktion zu rechnen sein, z.B. einer kostenträchtigen Abmahnung.

Den von Le Monde gezogenen Vergleich mit Hadopi, Three Strikes und dem Abklemmen von Nutzern (“qui pourra décider d’une peine d’amende ou de suspension de l’accès à Internet” – Also Geldstrafe oder Entzug des Internetzugangs als dritter Schlag) gibt zumindest das Manuskript damit nur zum Teil her (Dafür hat sich Neumann für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen …). Zwar hatte sich Neumann vor zwei Jahren tatsächlich für die französische Lösung erwärmen können …

Kulturstaatsminister Bernd Neumann machte sich auf der CDU MediaNight in Berlin am gestrigen Dienstagabend erneut für Internetsperren bei wiederholten Urheberrechtsverstößen stark. „Wir dürfen nicht sagen, das geht nicht“, erklärte der CDU-Politiker. Das Kappen von Netzverbindungen sei „überall möglich“, freute er sich über das Vorpreschen Frankreichs bei einem entsprechenden „Three Strikes“-Modell. (Quelle: Heise Online, 27.05.2009)

.. vermied es in aktuelleren Statements aber die Forderung nach Anschlussperren zu wiederholen. So hieß es am 26.11.2010 bei Heise Online:

Damit spricht sich Neumann für einen Urheberrechtsschutz nach französischem Vorbild aus – allerdings ist im „Three Strikes“-Modell der Staatsministers von Anschlusssperren bisher nicht die Rede. Neben den Nutzern will der Kulturpolitiker auch die Internetwirtschaft stärker in die Verantwortung nehmen. Die „sogenannte Providerhaftung“ sei „fortzuentwickeln“. Damit meint Neumann, die für Provider im Telemediengesetz geschaffenen Haftungsprivilegien durch „weitergehende Prüf- und andere Pflichten“ einzuschränken.

/Update

Lars Klingbeil, MdB der SPD und Mitglied der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, nutzt die Äusserungen Neumanns* derweil für eine parlamentarische Anfrage:

  1. Welche Maßnahmen bzw. Initiativen plant die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der Äußerungen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, gegenüber der französischen Zeitung Le Monde am 31.05.2011, denenzufolge die Bundesregierung die Einführung eines dem französischen Hadopi-Gesetzes vergleichbaren “graduated Response”-Modells in Deutschland beabsichtige – zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet und wann wird sie diese vorlegen?
  2. Wie soll dieses Konzept konkret ausgestaltet werden und welche konkrete Maßnahmen oder Aufgaben sollen von Internetzugangsprovidern geleistet werden?
  3. Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung eines  (automatisierten) Warnhinweissystems, welches die flächendeckende Filterung des Datenstromes voraussetzen würde, oder plant sie – vor dem Hintergrund der bereits heute über 3 Millionen IP-Beauskunftungen seitens Internetzugangsanbieter – die Etablierung eines anbieterübergreifenden Datenpools zu Urheberrechtsverletzungen von Internetnutzern, aus dem sich Rechteinhaber und Strafverfolgungsbehörden für die Durchsetzung des Urheberrechtes bedienen können?
  4. Beabsichtigt die Bundesregierung die nach dem französischen Hadopi-Modell vorgesehenen Internetzugangssperren nach dreimaliger Verwarnung des Internetnutzers und wie bewertet sie das französische Vorbild hinsichtlich seiner verfassungsrechtlichen Zulässigkeit in Deutschland?

So neu ist Neumanns Plan übrigens gar nicht. Bereits in der Vergangenheit hatte sich der Kulturstaatsminister mehrfach für industriefreundliche Regelungen stark gemacht. Eine kurze Suche bei Heise Online liefert einen bemerkenswerten track record (Auszug):

*Unklar ist übrigens noch, wo sie gefallen sind. Le Monde schreibt von einer „convention“ der CDU. Damit könnte auch die Medianight gemeint sein, von der „Internet ist voll“-Clip stammt. Hat jemand Details?

Update: Le Monde bezieht sich offenbar tatsächlich auf die Rede Neumanns auf der Medianight. Siehe dazu auch die Ergänzung in den Kommentaren.

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21 Ergänzungen

  1. Ich kann auch nur Raten.
    Aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Zeitung das Video gesehen hat und nicht erkannt hat dass es sich um keine Satire andelt

    Lustig währe es auf jedenfall :-)

  2. Das ist doch eine endlose Geschichte mit dem Internet und den, ja, also, Politikern. Letztlich zum Gähnen. Man weiß auch gar nicht mehr, was man dazu immer wieder sagen soll. Und was man gerade noch sagen kann. Am liebsten würde ich den Begriff „hirntot“ verwenden …

  3. Neumann hat sich auf der Medianight zum Thema geäußert:

    „Er forderte ein Warnhinweismodell, bei dem Rechteverletzer zunächst verwarnt werden und die Gelegenheit erhalten, ihr Handeln abzustellen, noch bevor ernste, rechtliche Konsequenzen drohen.“

    Wörtlich „Bei wiederholter Rechtsverletzung muss aber mit einer ernst zu nehmenden Reaktion zu rechnen sein, zum Beispiel einer kostenträchtigen Abmahnung“

    Also erst ein paarmal verwarnen, dann von Privatfirmen abmahnen lassen? Merkwürdig. „Abklemmen“ erwähnt er anscheinend nicht.
    Vielleicht hat er auch einfach nicht aufgepasst als ihm Gorny aufgeschrieben hat was er sagen soll.

    Quellen: http://www.musikmarkt.de/Aktuell/News/News/Universal-Music-Deutschland-begruesst-klare-Worte-zum-Urheberrecht http://www.open-report.de/artikel/Minister+Neumann+f%C3%BCr+Verwarnungen+bei+Urheberrechtsverletzung/118052.html

    1. Danke für die Ergänzung. Das „Abklemmen“ kommt durch den von Le Monde gezogenen Vergleich mit den Maßnahmen in Frankreich und frühere Vorschläge Neumanns ins Spiel: „qui pourra décider d’une peine d’amende ou de suspension de l’accès à Internet“ – Also Geldstrafe oder Entzug des Internetzugangs als dritter Schlag.

      Der Rest ähnelt ein wenig dem „ganz persönlichen Vorschlag“, den der parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP) hin und wieder ins Spiel bringt:

      Nicht eine Behörde, sondern die Internet Service Provider selbst sollten Kunden, bei denen sie urheberrechtswidrige Aktivitäten feststellen, zweimal mahnen. Die Kunden bekämen sozusagen die gelbe Karte von ihrem Provider gezeigt. Nutzt dies nichts, dann soll laut Otto ein Bericht des Providers an ein eigens geschaffenes Gremium übersandt werden.

      (Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/IT-Gipfel-Nicht-drei-sondern-nur-zwei-Strikes-880366.html“ rel=“nofollow“>Heise Online, 08.12.2009

      Etwas weitergedacht hat die Idee im letzten Jahr der Börsenverein des Börsenverein des Deutschen Buchhandels:

      „Wir wollen ein Warnmodell etablieren“, betonte auch Alexander Skipis vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Anders als in Frankreich und Großbritannien, wo nach dem „Three-Strikes“-Ansatz Internetzugangssperren rechtlich bereits möglich sind, sollten Nutzer bei rechtswidrigen Filesharing-Aktivitäten zunächst zweimal gewarnt werden. Dann solle die bis jetzt übliche zivil- und strafrechtliche Verfolgung einsetzen.

      (Quelle: Heise Online, 26.04.2010

      Siehe auch http://www.netzpolitik.org/2010/urheberrecht-mit-zwei-schlaegen-zur-tiefeninspektion/

  4. wie siehts denn damit aus: kinofilme die nicht mehr in den kinos laufen, wandern ins DVD-regal für 1-2 jahre. und danach sollte das sharing erlaubt sein, da sich der film amotisiert hat. genauso könnte das für die kopiergeschützte musik geregelt werden, oder andere digitalisierte produkte.

  5. Naja, das Internet ist in gewisser Hinsicht „voll“, wenn alle IPv4-Adressen aufgebraucht sind… . Aber das war wohl so nicht gemeint ;-).

  6. Bald wird sich jeder der eine DSL-Flatrate abschließt auch gleich noch ein VPN ins Ausland dazu buchen müssen.

    Oder wenn LTE und Konsorten endlich richtig ausgebaut sind halt anonyme Sim-Karten.

    Allerdings löst das dass Problem ja in keiner Weise. Irgendwie müssen wir das an der Wurzel anpacken.

    traurig…

  7. „Verantwortung“ bedeutet dass unsere Soldaten für die Interessen fremder Nationen, unsere so genannten „Bündnispartner“, den Kopf hinhalten, und es ihnen hin und wieder den Kopf kostet. Weil Deutschland souverän ist, müssen wir „Verantwortung“ tragen, das heisst, genau das gleiche tun wie wenn wir ein Vasallenstaat wären.

    „Verantwortung“ im Internet heisst, dass unsere Politiker fremden Interessengruppen lauschen und ihnen erlauben uns das Internet abzuklemmen. Denn ihre Rechte stehen auf dem Spiel.

    Verantwortung ist deshalb ein Neologismus für Knechtschaft, die so genannte selbst verschuldete Unmündigkeit. Dagegen hilft die Aufklärung.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.