Passend zur Popkomm haben wir uns nochmal genauer die ganzen tollen neuen Downloadshops angesehen, welche in den kommenden Tagen in den höchsten Tönen gepriesen werden. Als Verbraucher interessierte uns, welche Datenformate verwendet werden können, welche Informationen angeboten werden und ob wir überhaupt als Konsumenten in Frage kommen. Dies ist vorläufig eine Beta-Version. Im Laufe des Mittwochs und in den kommenden Tagen wird dieser Text noch erweitert.
Das Ergebnis ist eigentlich ziemlich enttäuschend. Als Apple- und Linux-Nutzer wurden wir beim Microsoft- und Sony-Store schonmal nicht zugelassen. Wir mussten extra ein altes Windows 2000 booten, damit wir via Internet Explorer überhaupt sehen konnten, was sich hinter dieser Seite befindet. Mit allen Sicherheitsrisiken, die dabei auftreten können.
Alle grösseren Stores (bis auf Apple und Sony) bieten fast ausschliesslich Lieder im Windows Media Audio – Format (WMA) an. Diese sind nur mit dem Windows Media Player (analog der Musicline Media Player) abspielbar und besitzen allerlei Restriktionen im Umgang damit. Alleine die Einschränkung auf den einen Player, wegen dem Microsoft in der Verknüpfung mit Windows von der EU Kartellprobleme bekam, schränkt den Wettbewerb ein. Verbrauchern wird die Wahlfreiheit genommen, selbst zu entscheiden, welchen Player sie nutzen wollen. Ein Paradigmwechsel hin zu Digital Rights Management ist der Vertrieb von Lizenzen. Man erwirbt keinen physischen Tonträger mehr, mit dem weitgehend machen kann, was man will, solange keine Urheberrechte verletzt werden. Aber eine Weitergabe, der Verleih oder der Verkauf einer Platte oder CD ist ganz legal. Mit DRM erwirbt man nur noch Nutzungslizenzen – Nutzungseinschränkungen, die genau dies verhindern sollen. Aus Verbrauchersicht bedeutet das eine massive Einschränkung im Konsumverhalten.
Welche Folgen DRM für Bürgerrechte und Datenschutz bedeuten, hat Matthias Spielkamp für das Verbraucherportal iRights beschrieben:
„Bürgerrechtler und Verbraucherschützer weisen jedoch auf die Gefahren hin, die mit DRM verbunden sind. Wenn etwa DRM-Systeme überwachen sollen, dass nur bestimmte, berechtigte Personen einen Inhalt nutzen, heißt das auch, dass sie wissen müssen, wer sie nutzt. Datenschützer weisen darauf hin, dass es dadurch schwierig wird, digitale Inhalte anonym zu nutzen, was mit anderen Inhalten – also „normalen“ Büchern, Zeitungen, CDs – kein Problem ist und auch keins sein sollte. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sollten die Rechteinhaber nicht wissen, welche Bücher ich lese, welche Musik ich höre oder welche Filme ich sehe.
Als problematisch wird es zudem angesehen, dass durch DRM grundlegende rechtliche Wertungen ausgehebelt werden könnten. Beispielsweise ist rechtlich gesehen auch der Kopierschutz auf einer CD ein DRM: Er ermöglicht es Käufern, die Musik nur von dieser einen CD zu hören und den Tonträger vor allem nicht, egal zu welchem Zweck, zu vervielfältigen. Dagegen erlaubt es das Urheberrecht generell, Kopien zum privaten Gebrauch zu machen. Aber die Umgehung des Kopierschutzes ist – gleich zu welchem Zweck – nicht gestattet. Dem Schutz des DRM wird also nach dem Urheberrecht ein höherer Rang eingeräumt als der Befugnis, eine Privatkopie anzufertigen. Hierin sehen die Kritiker des DRM-Schutzes eine Verschiebung des Ausgleichs der Interessen von Rechtsinhabern und Nutzern, dem das Urheberrecht dienen soll. Es wird bemängelt, dass die Nutzer hierdurch unangemessen benachteiligt würden.
Eine weitere Benachteiligung der Nutzer sehen die Kritiker darin, dass DRM-Systeme auch auf die Begrenzung der urheberrechtlichen Schutzdauer keine Rücksicht nähmen. Inhalte, deren Urheberschutz abgelaufen ist, könne man – entgegen der gesetzlichen Wertung, dass das Urheberrecht nicht ewig währt – nicht frei verwenden, wenn sie mit DRM versehen sind.“
Das Fazit:
Das Ergebnis ist für eine Branche, welche innovativ sein möchte, niederschmetternd. Als Konsument wird man wahlweise ausgeschlossen, auf einen Player und eine Technologie festgelegt und man darf sich auch noch über „grosszügige“ Restriktionen freuen – meist zu einem Preis, welcher knapp an den anlogen Tonträgern mit ihrem (nicht nut) habtischen Mehrwert heranreicht. Statt auf Offene Standards wie Ogg und vor allem MP3 zu setzen, letzteres dürfte so gut wie überall (!) abspielbar sein, wird das verbraucherunfreundliche WMA-Format verwendet. Dieses wird oftmals manipulierenderweise als das „bessere“ Format angepriesen. Fragt sich nur für wen – Verbraucher kaufen bei diesem Format die Katze im Sack. Dazu kommt: Das Angebot ist der grossen Musicstores ist im Vergleich mit den gängigen Filesharing-Systemen nicht konkurrenzfähig. Viele Künstler abseits der langweiligen Charts sind nicht zu finden, je nach Store variiert das Angebot an Nicht-Charts Künstlern erschreckend.
Musicload von T‑Online:
| Musicload im Überlick: | |
|---|---|
| Browser-Einschränkungen | keine nennenswerten |
| Audioformate | .wma Windows Media Audio (kopiergeschützt) |
| Kopierschutzmaßnahmen | WMA-DRM |
| Player-Einschränkungen | Nur Windows Media Player 9 und Musicload Manager. |
| MP3-Player-Einschränkungen | Nur WMA-kompatible. |
| Betriebssystem-Einschränkungen | Nur Windows. |
| Bezahlmöglichkeiten | Kreditkarte, T‑Pay, click&buy, HappyDigits, Gutscheine |
| Website | http://www.musicload.de/ |
Musicload von T‑Online ist nach eigenen Angaben Marktführer in Deutschland. Durch massive Fernsehwerbung (auch wenn die mit dem ploppenden Kerl echt schlecht und nervig ist) und T‑Online im Rücken konnte der Marktanteil in den letzten Monaten massiv gesteigert werden. In einer aktuellen Pressemitteilung wird von 1,6 Millionen Kunden berichtet, welche sich in den ersten acht Monaten acht Millionen Songs gekauft haben. Die beiden Zahlen klingen auf den ersten Blick viel, aber im Endeffekt wurden pro Kunde auch nur 4,25 Songs (8 / 1,6?) gekauft. Daraus kann man u.a. die Schlüsse ziehen, dass einerseits die überteuerten Alben vom Preis nicht attraktiv genug sind, andererseits viele Verbraucher nach einem Testen die Restriktionen zu spüren bekommen haben und keine Lust mehr darauf haben.
Auf der Hilfe-Seite „Welche Dateien werden verwendet?“ werden erstmal verschiedene Formate kurz benannt (WMA, ASF, MP3 und AAC/Atrac), um dann allen Ernstes die vermeintlichen „Vorteile“ von WMA gegenüber diesen aufzuführen:
Nicht nur, dass WMA-Dateien im „Zusammenspiel mit dem Windows Media Player oder dem Musicload Manager das Digitale Rechte Management, bei dem Sie zur Musikdatei eine Lizenz erhalten, die Ihre Rechte (Anhören, Brennen, Übertragen) genau definiert“ werden, „WMA-Dateien lassen sich sogar auf jedem PC mit Windows Media Player oder dem Musicload Manager und auf vielen Mobilen Playern nutzen.“ Aha. Prima, dass offene Formate wie MP3 und Ogg einiges mehr an Freiheiten bieten, wird hier verschwiegen und ausgeblendet. Hier wird dem Verbraucher die schöne neue DRM-Welt mit blumigen Worten verkauft.
Weitere Informationen zum Musicline-Angebot:
* Aus der Hilfe: „Ein Download von Musikdateien bei Musicload ist nur für Nutzer mit einer deutschen IP- Adresse möglich, d.h. der Nutzer muss Kunde eines in Deutschland ansässigen Internet Service Providers sein.“
* Brennen geht nur mit dem Windows Media Player oder dem Musicload Manager
* Für Musicload gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von T‑Online , eigene gibt es nicht.
* Viele bekannte Musiker aus dem Indie-Segment sind nicht im Katalog zu haben.
* Ein Umfangreiches Angebot von mehr als 570.000 Titel aus allen Genres steht nach eigenen Angaben zum Download bereit. Allerdings stellten wir grosse Lücken fest. Viele Künstler fanden sich beim wahllosen Suchen nicht oder nur mit einzelnen Liedern auf Samplern vertreten.
Wie oft darf kopiert werden?
* „Unbegrenzt hören“ ist eigentlich immer dabei
* Mal wird „unbegrenzt kopieren“ angezeigt, mal eine bestimmte Anzahl, wie oft man „Lizenzen“ auf den eigenen mobilen Player kopieren darf (z.B. 10x oder 25 x kopieren).
* Meistens darf man eine WMA-Datei bei Musicload „10x brennen“
* 3 „Lizenz-Downloads“ sind die Regel.
* Bei einigen Artikeln stand dort keine Information. Wir wissen nicht, was das bedeutet – vielleicht frei von Restriktionen oder einfach noch nicht definiert?
Alben von Stars wie Madonna gibt es meistens nur für 14,95 Euro. Diese liegen damit fast beim Preis einer neuen CD, welche nicht nur einen habtischen Mehrwert bietet: Neben einer Hülle mit Booklet hat diese den grossen Vorteil, dass sie weitergegeben und verkauft werden darf. Kleiner Tip: Ältere Alben von Stars gibt es gebraucht oder sogar neu oft günstiger im Fachhandel als bei Musicload.
Bei den Bezahlmöglichkeiten bietet Musicload durch T‑Online die meisten Möglichkeiten. Neben verschiedenen gewöhnlichen Zahlungsmöglichkeiten im Netz findet man auch die T‑Online Rechnung, was natürlich ein grosser Markt-Vorteil aus Gründen der Bequemlichkeit ist.
AOL Music-Store
| Der AOL-Store im Überlick: | |
|---|---|
| Browser-Einschränkungen | JavaScript 1.2 und ActiveX, Internet Explorer ab 5.5 empfohlen |
| Audioformate | .wma Windows Media Audio File (kopiergeschützt), 44,100 kHz, 128 kbit/s |
| Kopierschutzmaßnahmen | Von Label zu Label unterschiedlich. Mindestens dreimal Brennen auf CD und dreimal Kopieren bzw. Kopieren auf drei unterschiedliche Musik Player. |
| Player-Einschränkungen | Windows Media Player Version 9 |
| MP3-Player-Einschränkungen | WMA-DRM-kompatibele |
| Betriebssystem-Einschränkungen | Windows 98, Windows 98SE, Windows ME, Windows 2000 oder Windows XP |
| Bezahlmöglichkeiten | T‑Pay, AOL ePayment |
| Website | http://musikdownloads.aol.de/ |
AOL scheint den Titel für ihren Ratgeber Digital Rights Management etwas selbstironisch gemeint zu habe: Da steht tatsächlich „DRM: Das Imperium schlägt zurück“! Das Unternehmen gibt zu: Verschiedene Formate verwirren den Kunden, gibt AOL zu und rät zu ihnen zu hoffen, dass es in naher Zukunft einen Player gibt, „der sich auf alle Formate versteht“.
Die Nachteile des Kunden weiss die Firma auch einigermaßen treffend auf den Punkt zu bringen:
Rechteschutz: Vor- und Nachteile: (…) Nachteile entstehen für den Anwender eigentlich nur, wenn er sich in seinen Rechten beschnitten fühlt. Möglich ist beispielsweise, die Songs nur auf dem PC abspielen, nicht aber auf CD kopieren zu können. Ebenso nachteilig wäre es, nur einmalig die Songs auf eine CD brennen zu können. Das verhindert das Erstellen einer Ersatz-CD, eines zweiten Tonträgers fürs Auto, den speziellen Party-Sampler etc. Kurz: kann der Anwender alles mit der Musik anstellen, außer sie ins Internet zu stellen oder massenhaft zu vervielfältigen, hat er keine Nachteile. Das gilt allerdings nur, wenn die Schutzmechanismen nicht die Klangqualität beeinflussen.
Setzt die Musikindustrie allerdings auf strenge Restriktionen, wirkt sich das nicht nur für die Anwender nachteilig aus. Denn diese werden kurzerhand das Kaufangebot ignorieren und weiterhin illegal Musik kopieren. Somit bliebe alles beim Alten.
Microsofts MSN-Store
| MSN Music im Überblick: | |
|---|---|
| Browser-Einschränkungen | Internet Explorer 6.0 |
| Audioformate | WMA (128 kB/s) |
| Kopierschutzmaßnahmen | WMA-DRM |
| Player-Einschränkungen | Windows Media Player 9; „Music Manager“-Software |
| MP3-Player-Einschränkungen | Nur Geräte mit playsforsure-Logo |
| Betriebssystem-Einschränkungen | Windows 98SE, ME, 2000, XP |
| Bezahlmöglichkeiten | Kreditkarten: Visa, MasterCard; Firstgate; Handy (SMS) |
| Website | http://www.msn.de/musicdownloads |
Beim Aufruf vom Microsoft Music-Store überraschte uns erstmal folgende Meldung:
Für die von Ihnen aufgerufene Seite benötigen Sie den Internet Explorer 6 (oder höhere Version) und den Windows Media Player 7 sowie das Betriebssystem Windows XP, 2000, ME oder 98. Klicken Sie auf hier, um Ihre Systemkonfiguration von Dr. Download überprüfen zu lassen oder schicken Sie alternativ eine eMail an Dr Download (Mailadresse dahinter ist <
>).
Schade, dass die angegebene Mailadresse gar keine ist, wir hätten gerne mal eine Mail mit Fragen geschickt.
Der Store bietet die marktüblichen Verbraucherunfreundlichen Restriktionen:
„Die Anzahl der Transfers auf CD-Brenner oder Portable-Player ist in der Regel auf bis zu 3 mal pro Gerät beschränkt. Diese Transferanzahl kann aber von Titel zu Titel variieren. Ausführliche Informationen zu den Nutzungsrechten finden Sie bei jedem Produkt unter dem Link „Informationen über Nutzungsrechte“.“
Konkret bedeutet dies 3–10x Brennen pro Titel und 5x / 10x / 25x / unbegrenzt Transfer auf portable Player. Abspielen klappt auch nur mit dem Windows Media Player, was uns aber hier schon vorher klar war.
Feines bietet die FAQ:
* „Da die meisten Computer das Windows-Betriebssystem verwenden, bieten wir alle Downloads im Format Windows Media Audio (WMA) an.“
Wie praktisch…
* Kann man die Lizenz verlieren? Und was mache ich dann?
o Das kann in Ausnahmefällen passieren, wenn z.B. die Festplatte Ihres Computers beschädigt wird oder Sie das Betriebssystem Ihres Computers neu installiert haben. Wenn nur die Lizenz, nicht aber der eigentliche Musiktitel betroffen ist und Sie diesen abzuspielen versuchen, kann die Lizenz wiederhergestellt werden. Dabei geschieht folgendes: Ihr Computer wird versuchen, eine Verbindung zum Internet aufzubauen, dann werden Sie gebeten, sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort als Eigentümer des Titels zu identifizieren. Falls alle Angaben korrekt sind, wird automatisch eine Ersatzlizenz übermittelt. Die Anzahl der Ersatzlizenzen ist meist auf maximal 3 begrenzt, wobei diese Zahl von Titel zu Titel abweichen kann.* Und was mache ich, wenn alle meine Musikdateien verloren gehen oder z.B. mein Computer gestohlen wird?
o Sie haben Ihre gesamte Musik und die dazugehörigen Abspiellizenzen verloren? Wir bemühen uns, Ihnen schnellstens zu helfen: Senden Sie bitte eine eMail mit den genauen Angaben an german_support@od2.com. Wir werden alles versuchen, um Ihre Musik und die Lizenzen soweit wie möglich wiederherzustellen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass das leider nicht in allen Fällen möglich ist, und bitten ggf. um Ihr Verständnis.
Alles kein Problem, die Daten aller Konsumenten mit ihren Konsumgewohnheiten liegen sicher auf irgendwelchen Servern.
* Warum kann ich als Mac-Nutzer keine Musik herunterladen?
o Derzeit gibt es leider keinen Windows Media Player für MAC, der mit dem Microsoft Digital Rights Management (DRM) Version 7 arbeitet. Version 7 ist ein Sicherheitsstandard, auf den sich die meisten Musikfirmen geeinigt haben.
Hier vermisse ich noch ein „Derzeit gibt es leider keinen Windows Media Player für Linux“…
* Ist die Rückerstattung des Kaufpreises möglich, wenn ich eine Reklamation habe?
o Falls Sie einen digitalen Download aus welchen Gründen auch immer innerhalb von 7 Tagen nach dem Kauf zurückgeben möchten, schicken Sie einfach eine Email an german_support@od2.com, mit ‚Rückerstattungs Anfrage’ als Betreff, Ihre Musikdatei als Anhang, und mit folgenden Informationen:
+ eMail-Adresse und Benutzername, unter denen Sie den Download ausgeführt haben (Sie finden beide in Ihrer Bestätigungs-eMail angegeben)
+ Webseite, von der Sie den Download gekauft haben
+ Titel, für den/die Sie eine Rückerstattung des Kaufpreises wünschen
+ Den Grund für die Rückerstattung
Im Gegensatz zum MediaMarkt-Angebot kann man bei MSN theoretisch Lieder zurückgeben. Ich vermute abermal ungeprüft, dass dies sowohl einen hohen bürokratischen Aufwand bedeutet und weitgehend chancenlos sein dürfte.
* Was soll ich tun, wenn ich den Music Manager nicht auf meinem PC installieren kann?
o Wenn Ihr PC mit dem Windows Media Player 9 (oder höhere Version) und Windows 2000 oder XP ausgestattet ist, Sie aber den Music Manager aus irgendeinem Grund nicht installieren können (z.B. weil Sie keine Administrator-Rechte für den PC besitzen), können Sie unser Musikangebot leider nicht nutzen.
Wo kommt jetzt auf einmal dieser Music Manager her? Muss der Besitzer des Windows-Rechners nochmal nachschauen , der eben schlafen gegangen ist- ich kanns gerade nicht mehr nachvollziehen.
Sony Connect
| Sony Connect im Überlick: | |
|---|---|
| Browser-Einschränkungen | Internet Explorer 5.5+ |
| Audioformate | ATRAC3 (132 kB/s); zum Vorhören WMA |
| Kopierschutzmaßnahmen | unterschiedlich bzw. keine Aussage |
| Player-Einschränkungen | Windows Media Player 7, SonicStage® CONNECT |
| MP3-Player-Einschränkungen | nur neuere Sony-Geräte, die „OpenMG- bzw. MagicGate-kompatibel sind“ |
| Betriebssystem-Einschränkungen | Windows 98SE, ME, 2000, XP |
| Bezahlmöglichkeiten | Kreditkarten: Visa, MasterCard, Amex, Diners; Lastschriftverfahren |
| Website | http://www.connect.com |
Der Sony-Store ist mit Abstand der Uninteressanteste von allen: Eigentlich haben nur Besitzer von Sony Audio-Playern, welche den IE nutzen, was davon – wenn sie auf Restriktionen stehen. Sony gibt keine Auskunft zum genauen Hintergrund des DRM. Verwendet wird Sonys eigenes Dateiformat bzw. Audiocodec ATRAC3, der sich nur auf Sony-Playern und mit der Sony-Software „Sonic Stage“ einsetzen läßt. Informationen über die Lizenzen an sich und deren Haltbarkeit, Übertragbarkeit, Sicherung, Wiederherstellungen usw. gibt es nicht. Ob die erworbenen Songs z.B. nach einem Datenverlust neu gekauft werden müssen, ist unklar.
Sony überwältigt den Nutzer mit einer 24 Punkte langen Liste mit „Bedingungen und Konditionen für die Nutzung der Website“, die im Wesentlichen alle Rechte zugunsten Sonys und alle Pflichten beim Kunden festlegt. Unter anderem:
„Sony und/oder Drittanbieter können jederzeit mit oder ohne Ankündigung Verbesserungen und/oder Änderungen an den Produkten, am Kundendienst, den Leistungen, Programmen, Preisen und/oder sonstigem Website-Content vornehmen (darunter auch an diesen Bedingungen).“
Haufenweise skuriles Geblubber wie z.B.
* „Informationen, die im Website-Content (und im Benutzer-Content) enthalten sind, sind keine Rechts‑, Berufs‑, Finanz- oder medizinische Beratung und ihnen ist kein Vertrauen zu schenken. Website-Content, der sog. „Forward Looking Statements (Anmerkung des Übersetzers: Aussagen über die Rentabilität von Investitionen)“ oder Absichtserklärungen enthält, ist nicht zur berücksichtigen. Sony behält sich das Recht vor, keine Handlungen gemäß solcher Erklärungen vorzunehmen.“
Kommt man ohne IE auf die Website, wird man von der folgenden Meldung überrascht:
* „Wir haben bei einer Systemüberprüfung festgestellt, dass folgende in Rot gekennzeichneten Komponenten herunterladen und installiert werden müssen, um CONNECT nutzen zu können. Bitte führen Sie diese Schritte jetzt aus und öffnen Sie die Website anschließend erneut. Microsoft® Internet Explorer 5.5+“
Website wird von Sony UK betrieben, bei Einrichtung eines Accounts ist jedoch Sony e‑Solutions mit Sitz in den Niederlanden der Vertragspartner. Informationen über Lizenzbedingungen erhält man nur nachdem man einen Song in den Warenkorb gelegt hat, dies geht aber nur nach der Installation der „Sonic Stage“-Software und der Einrichtung eines Accounts.
iTunes – Apples Music-Store
| iTunes (Apple) im Überblick: | |
|---|---|
| Browser-Einschränkungen | Die Übersicht der Charts benötigt JavaScript. Der Download ist nur mit der iTunes-Software möglich. |
| Audioformate | .m4p MPEG‑4 Audio (Protected), 44,100 kHz, 128 kbit/s |
| Kopierschutzmaßnahmen | Jede Playlist lässt sich sieben mal als Musik-CD brennen. Kopien sind „auf bis zu fünf von Apple freigegebenen Geräten“ möglich. „Bei der Einräumung der Möglichkeit zum Brennen oder zum Export handelt es sich um eine Gefälligkeit.“ (laut Nutzungsbedingungen) |
| Player-Einschränkungen | Nur iTunes. |
| MP3-Player-Einschränkungen | Nur iPod. |
| Betriebssystem-Einschränkungen | Nur Mac OS und Windows. |
| Bezahlmöglichkeiten | Kreditkarte (Visa, MasterCard), Click&Buy, Apple-Kundenkarte, Geschenkgutscheine |
| Website | www.apple.com/de/itunes/ |
Der größte Musikdealer im Netz strahlt eine eigenere Proprietät aus, die sich von den anderen virtuellen Musikshops unterscheidet: Gemeinsam mit Real setzt Apple auf den Kopierschutz AAC (Advanced Audio Coding), statt WMA. Um den Shop zu nutzen ist die Installation der iTunes-Software Pflicht, die lediglich für Mac und Windows erhätlich ist. Dass Apple nicht wirklich an Kopierschutzmechanismen lässt schon die Anpreisung „Unbegrenztes Brennen von Titeln auf CD“ vermuten: Im Nachsatz heißt es zwar, dass jede Playlist nur sieben Mal gebrannt werden kann. Da sich Playlists allerdings beliebig erstellen lassen, macht dies keinen Unterschied. Weiter ist lediglich gestattet die gekaufte Musik via der iTunes-Software auf bis zu fünf andere Computer oder Apple’s iPod-Player zu kopieren. Apple kommt den Jura-Abteilungen der Majors mit der Formulierung entgegen, dass es sich bei dieser Funktionalität um eine Gefälligkeit handele. Na schönen Dank.
Mit Vertragsabschluß willigt Mensch gleich mit ein, dass bei Änderung des Angebotes Apple nach eigenem freiem Entschluss berechtigt ist, die gekauften Nutzungsrechte dem Nutzer wieder zu entziehen. Desweiteren ist speziell Windows-Nutzern von iTunes abzuraten, da unter dem Punkt „Sicherheit“ in den Dienstleistungsbestimmungen die Verantwortung über die Vertraulichkeit und Sicherheit des Nutzerkontos auf selbigen übertragen wird. Er hafte für sämtliche Aktivitäten, die in Verbindung mit seinem Konto vorgenommen werden.
Die iTunes Music Store Dienstleistungsbedingungen sind echt lesenswert. Detailliert wird in verschiedenen Punkten aufgeführt, was man alles nicht darf. Und das ist eine ganze Menge. Aus Urheberrechtsgründen posten wir hier mal nicht alle interessanten Punkte, weil diese einfach zu viele ist. Aber alle iTunes Nutzer sollten sich diese doch mal zur Gemüte ziehen.
Der MediaMarkt Online-Store:
| Musikladen: Mediamarkt | |
|---|---|
| Browser-Einschränkungen | Problemlos |
| Audioformate | Weitgehend WMA (Auch MP3 soll Rechtinhabern freigestellt sein – wir konnten aber keins finden) |
| Kopierschutzmaßnahmen | WMA-DRM |
| Player-Einschränkungen | Windows Media Player |
| MP3-Player-Einschränkungen | WMA-kompatible |
| Betriebssystem-Einschränkungen | Windows |
| Bezahlmöglichkeiten | FirstGate, Kreditkarte, Gutscheine |
| Website | http://musikdownload.mediamarkt.de/ |
Der MediaMarkt-Shop erscheint ein wenig unübersichtlich. Als Format wird selbstverständlich WMA verwendet. Teilweise mit 192 kb/S Bitrate, meistens jedoch 128 KB/S Bitrate. Bei wenigen Tests hatten die Lieder mit 192 KB/s nur zwei oder drei „Download-Kontingente“ (Lizenz-Downloads), die mit 128 KB/s zumeist vier. Dies kann aufgrund der wenigen Versuche ein Zufall sein. Mehr Informationen dazu waren nicht erhältlich. Gut möglich, dass dies von den Rechteinhabern ausgesucht werden kann.
Wenigstens wird beim MediaMarkt Klartext gesprochen, weshalb DRM verwendet wird: „Die Dateien werden durch ein Digital Rights Management gegen illegale Vervielfältigung geschützt.“
Wer sich verbrennt, verliert bei MediaMarkt sofort: „Bitte beachten Sie: Jeder abgebrochene Brennvorgang „kostet“ Sie eine Brennlizenz.“
Restriktionen gibt es je nach Titel die üblichen:
* Download-Kontingente – So oft können Sie diesen Titel downloaden: 4 (3) (2)
* Brennen – So oft können Sie diesen Titel auf eine CD brennen: 5 (5) (10)
* Export – So oft können Sie diesen Titel auf einen Player „kopieren“: 5 (5) (5)
(3) Der Kunde muss im Besitz einer geeigneten Online-Technologie sein und auf eigene Kosten und Gefahr über einen Zugang zu elektronischen Diensten und Medien (Internet) verfügen, um die Dienstleistungen des Anbieters in Anspruch nehmen zu können. Sollten sich die technischen Standards im Internet oder beim Anbieter verändern, so hat sich der Kunde diesen Veränderungen auf eigene Kosten anzupassen.
Gut zu wissen, dass man zur Nutzung des MediaMarkt Online-Shops im Besitz einer geeigneten Online-Technologie sein muss. Leider gehört uns nicht das Internet, kann man denn die Nutzung unserer Flatrate gegen Zahlung von Geld an den Provider als (temporären) Besitz einer Online-technologie bezeichnen?
§ 6 Widerrufsrecht Ein Widerrufsrecht besteht gem. § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht, da der Musik-Download aufgrund seiner Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist.
Hier widersprechen sich jetzt MSN und MediaMarkt. Während eine Rücksendung bei MSN theoretisch möglich sein soll, geht das beim MediaMarkt überhaupt nicht. Dabei verwenden beide dieselbe Technologie.
Alternativen?
finetunes – die sympathische Alternative:
| finetunes im Überlick: | |
|---|---|
| Browser-Einschränkungen | keine nennenswerten |
| Audioformate | MP3 und OGG (mit integriertem Wasserzeichen) |
| Kopierschutzmaßnahmen | Wasserzeichen, sonst keine Restriktionen |
| Player-Einschränkungen | Keine |
| MP3-Player-Einschränkungen | MP3- oder OGG-kompatible |
| Betriebssystem-Einschränkungen | Keine |
| Bezahlmöglichkeiten | Kreditkarte, Firstgate |
| Website | http://www.finetunes.de/ |
finetunes ist die sympathische Ausnahme auf dem deutschen Online-Musikmarkt. Im Gegensatz zu den „grossen“ Stores werden hier wahlweise OGG oder MP3-Dateien zu den marktüblichen Preisen verkauft. Das Angebot umfasst viele Künstler aus dem Indie-Bereich, dafür findet man Charts-Interpreten seltener. Dies dürfte damit zu tun haben, dass die Rechteinhaber nicht auf die Bedürfnisse der Konsumenten eingehen und lieber DRM-Shops mit eingebautem Kopierschutz bevorzugen. Die Dateien bei finetunes enthalten keinen Kopierschutz sondern sind durch ein Wasserzeichen geschützt. Damit kann eine Datei einem Käufer zugeordnet werden. In der FAQ wird fälschlicherweise auf die Frage „Kann ich die Dateien mit Freunden tauschen?“ mit „Nein“ geantwortet. Dies ist so nicht ganz richtig, da bei urheberrechtlich geschützten Werken ohne Kopierschutz die Privatkopie noch gilt. Im begrenzten Masse ist dies dadurch möglich.
Im Gegensatz zur Konkurrenz weist die AGB von finetunes so gut wie keine obskuren Formulierungen auf. Sympathisch an der FAQ von finetunes ist der Link zur Wikipedia-Seite über DRM, wo Verbraucher sich weiterinformieren können.
Ausblick – Ergänzungen?
Wer noch interessante Links zu diesem Thema und DRM hat, welche wir noch einbauen sollten, kann diese bitte als Kommentar hinterlassen.
Plays for Sure?
Da uns in mehreren Shops Banner der Microsoft-Kampagne „Plays for Sure“ fanden, haben wir hier mal einen Text der Electronic Frontier Foundation aus ihrem aktuellen „The Customer Is Always Wrong: A User’s Guide to DRM in Online Music“ übersetzt:
„Fakten: Mit DRM kann man sich nicht sicher sein, dass alles korrekt abläuft“
Deine Investition in CDs hat sich über die Jahre auf unterschiedliche Weise ausgezahlt, weil Drittanbieter ohne Probleme neue Nutzungsarten ermöglichen konnten, z.B. die CDs zu rippen und in mp3s oder Klingeltöne umzuwandeln. Aber wenn man durch DRM verkrüppelte Musik kauft, ist man im begrenzten Bereich von Software und Geräten eingesperrt, deren Benutzung die Anbieter von DRM erlauben.
Viele Musikläden im Internet bieten Songs an, die in in Microsofts Windows Media Audio (WMA) DRM gekapselt sind, aber nicht jedes Gerät unterstützt dieses Format. Man muss überprüfen, ob es ein „Plays for Sure“-Label trägt, aber selbst dann unterstützen nur wenige Medienplayer WMA-Abonnement-Inhalte, z.B. die Songs die bei Napster To Go angeboten werden (derzeit noch nicht in Deutschland). Das ist nicht mehr so ganz einfach.
Microsofts Kampagne soll es dir in ihrem begrenzten Universum kompatibler Produkte bequem machen. Aber was geschieht, wenn du später zu einem mit WMA inkompatiblem iPod wechseln willst, oder zu einem besseren Gerät, dass Microsoft nicht lizenziert? Du wirst deine Musiksammlung noch einmal kaufen müssen. Anders als mp3s kann man durch DRM eingeschränkte Musik nicht in andere Formate konvertieren. Außerdem musst du vielleicht neue kompatible Geräte kaufen, wenn du das Musikdowload-Portal wechselst. Und wenn dann irgenwann Portale und Geräte dein DRM nicht mehr unterstützen, hast du endgültig Pech.