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Donnerstag, 8. Dezember 2005

Der Bundestag verkündet ein Archiv

Die Verwaltung des Bundestages hat heute die Archivierung und Erschliessung von Web-Inhalten verkündet:

Technisches und archivfachliches Neuland betritt der Deutsche Bundestag: Als eines der ersten Archive der Bundesrepublik Deutschland beginnt das Parlamentsarchiv in Zusammenarbeit mit dem Online-Dienst des Deutschen Bundestages mit der Archivierung und Erschließung von Web-Inhalten. Das dafür eigens entwickelte Archivsystem beruht auf der Erkenntnis, dass Internetangebote in unserer modernen Informationsgesellschaft ein wichtiges Medium und oftmals erste Anlaufstelle für Außenstehende zu einer Institution sind. Nach übereinstimmender Auffassung der Experten kommt ihnen als “digitalem Kulturgut” ein großer historischer Wert zu. Gleichzeitig gehört das Internet zu den flüchtigsten Medien überhaupt.

Unklar ist allerdings noch, ob offene Standards und offene Lizenzen verwendet werden. Ich bin da ja pessimistisch, lasse mich aber gerne überraschen.

6 Kommentare

  1. Doener am 08.12.2005 um 16:51 (Antworten)

    Ich habe die Frage der Lizenzierung mal per Mail an den Bundestag angesprochen.

  2. cra am 09.12.2005 um 22:12 (Antworten)

    Doener, wäre ja cool, wenn der Wortlaut der Mail und ggfs. der der Antwort nachzulesen wäre.. vielleicht sobald Du eine Antwort hast? Wobei die Lieblingsantworten (XML, Freie Software, etc.) ja auf der Hand liegen.. da ist die offizielle Antwort ja um so interessanter. :)

  3. Doener am 09.12.2005 um 23:38 (Antworten)

    Noch gab’s leider keine Antwort.

  4. Doener am 12.12.2005 um 17:49 (Antworten)

    Die Antwort:

    Sehr geehrter Herr Dörner,

    bei der Inhouse-Vorstellung des Webarchivsystems gab es große Diskussionen um den künftigen Nutzer - das unbekannte Wesen, das sich für archivierte Webinhalte interessiert. Haben Sie daher vielen Dank für das positive Feedback.
    Das Parlamentsarchiv archiviert die Websites des Deutschen Bundestages im Rahmen seiner archivischen Zuständigkeit und nach den Maßgaben des Bundesarchivgesetzes. Das Bundesarchivgesetz regelt den Zugang zu öffentlichem Archivgut für “Jedermann”. Nähere Informationen finden Sie in der Online-Veröffentlichung des Parlamentsarchiv über die “Archivierung von Netzressourcen des Deutschen Bundestages” unter der URL http://www.bundestag.de/bic/archiv/aktuell.html. In dieser wird auch auf das “Internet Archive” und das dort überlieferte Internetangebot des Deutschen Bundestages eingegangen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Angela Ullmann

    Deutscher Bundestag
    - Verwaltung -
    Ref. WD 3 - Parlamentsarchiv
    Sachgebiet DV-Koordination und Audiovisuelle Medien

    Tel 030 / 227 35662, Fax 030 / 227 36817
    http://www.bundestag.de/archiv

    Dienstgebäude: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Büro 5.735
    Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1

  5. cra am 13.12.2005 um 14:47 (Antworten)

    Danke! Das ist transparente Kommunikation wie sie sein will. :)

  6. markus am 13.12.2005 um 15:13 (Antworten)

    Leider gibts da immer noch keine Auskunft über die Lizenzierung.

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