Die Netzeitung über Creative Commons

Peter Schink von der Netzeitung hat mich unabhängig von Spiegel-Online über die Creative Commons Lizenzen und die Creative Commons Usergroup befragt und darüber den Artikel „Die leise Urheber-Revolution im Netz“ geschrieben.

Das Urheberrecht soll Künstler und Kreative schützen. Eine Gruppe um den amerikanischen Jura-Professor Lessig findet, genau das Gegenteil sei der Fall. Die Netzeitung sprach mit einem ihrer Aktivisten.

Das Besondere an dem Artikel ist, dass er unter einer sehr freien „Creative Commons Attribution Non-Commercial Sharealike Lizenz“ (Auf Deutsch: Namensnennung, Nicht-kommerziell und Änderungen erlaubt, sofern unter derselben Lizenz weitergegeben) auf den Seiten der Netzeitung online gestellt wurde. Und da N24 den Content der Netzeitung im Bereich Internet übernimmt, hat jetzt auch N24 den ersten Artikel unter einer CC-Lizenz veröffentlicht. Ich vermute mal, die wissen noch nichts von ihrem Glück dort.

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Eine Ergänzung

  1. Vermutlich wissen auch noch nicht alle, wie sich das gerade bei so halbautomatischen Inhaltsübernahmen tatsächlich (rechtlich, organisatorisch, …) verhält. N24 hat ja schon seine eigenen Nutzungsbedingungen für die Inhalte, wozu §3 Urheberrecht besagt:

    „Ihre Nutzung unterliegt den geltenden Urheberrechten. Diese Website darf ohne Zustimmung von SIM nicht verändert, kopiert, wiederveröffentlicht, übertragen, verbreitet oder gespeichert werden. Das Material darf ausschließlich zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken unter strikter Berücksichtigung von Urheberrechten benutzt werden.“

    Wäre das überhaupt kompatibel? Oder geht das nicht zusammen? Muss man fragen, die Erlaubnis bekommen und darf dann CC-gemäß im share-alike verändert weitergeben? Gilt dann nur noch die CC?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.