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Mittwoch, 30. November 2005

Grateful Dead Bootlegs nicht mehr in der Public Domain

Die Reste der Grateful Dead haben alle bis dato als Public Domain geltenden Livemitschnitte aus dem Internet zurückgezogen, um sie fortan via i-tunes, etc. zu verkaufen. Immerhin haben die damals auf ihren Konzerten extra Stellplätze für die Bootlegger freigehalten. Das galt als eines der Vorzeigemodelle, wie man auch durch Verzicht auf Copyright sehr viel Geld verdienen kann.
John Perry Barlow, der damals Songschreiber für die war, hat sehr erzürnt geantwortet.

Update: Mehr als 5000 Fans stimmten die verbliebenen Bandmitglieder nach wenigen Stunden um. Archive.org darf nun wieder die Bootlegs von 1967-1995 als Live-Stream oder MP3 anbieten. Ausführlich dazu Spiegel Online. Danke an Doener für den Hinweis.

3 Kommentare

  1. Doener am 01.12.2005 um 07:32 (Antworten)

    Kann man denn einmal in der Public Domain befindliche Werke einfach wieder zurückziehen? Wer sie unter den Bedingungen der Public Domain erhalten hat, kann sie doch weiterhin unter diesen Bedingungen verbreiten?

  2. Doener am 01.12.2005 um 19:05 (Antworten)

    SPON dazu: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,387918,00.html

  3. domain am 21.12.2005 um 18:49 (Antworten)

    Hallo Ralf,

    kommerz ist halt nicht alles!
    Das haben nun wohl die Bandmitglieder erkannt.

    Nur bin ich wirklich mal gespannt, ob archiv.org
    das auch wieder rückgängig macht.

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