Nachrichtenüberblick 25.07.

Die Netzeitung hat Edda Müller, Präsidentin der Verbraucherzentrale Bundesverband, zur Bundestagswahl und Verbraucherschutz im Allgemeinen befragt. RFID kommt auch vor, aber diese Äusserung hier finde ich interessanter:

Netzeitung: Ist das Verständnis für diese verbraucherpolitischen Forderungen in den Parteien und selbst im Verbraucherministerium nicht gegeben?

Müller: In den Köpfen, auch im Verbraucherministerium, aber vor allem im Wirtschaftsministerium, wird Verbraucherschutz immer gleichgesetzt mit Belastungen, Bürokratie und Dirigismus für die Wirtschaft. Verbraucherschutz wird mit Schutz von Schwachen oder mit einer karitativen Veranstaltung verwechselt. Je mehr Verbraucherschutz, desto schlechter für die Wirtschaft, lautet das Vorurteil. Das ist eine Absurdität. Marktwirtschaft lebt von Angebot und Nachfrage. Dass Verbraucherpolitik nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik ist, verstehen viele nicht. Da brauchen insbesondere die Wirtschaftspolitiker Nachhilfeunterricht. Es wird häufig mit einer enormen Plattheit und Vereinfachung argumentiert, obwohl jeder einzelne Politiker auch Verbraucher ist.

Volker Grassmuck berichtet auf iRights.info über die dritte WIPO-Developing Agenda-Runde: Weiter Streit über Zukunft der WIPO

Vor allem Brasilien kritisierte die Haltung der USA scharf. Neue Gesetze in den USA und anderen entwickelten Ländern schüfen Anreize für öffentlich geförderte Institutionen wie Universitäten, die Rechte an ihren Innovationen an die Privatwirtschaft zu übertragen. Damit, so der brasilianische Delegierte, werde keineswegs die weltweite Innovation stimuliert. Im Gegenteil: Wissen werde entzogen, Innovation und Wettbewerb behindert und Monopole gestärkt. Ein Abkommen über Zugang zu Wissen dagegen würde diesem Trend entgegenwirken und sicherstellen, dass Wissen öffentlich zugänglich bleibt und Bildung und Wissenschaft auf der ganzen Welt voranbringt. „Wir sind überzeugt, dass ein Abkommen über Zugang zu Wissen Innovation und Entwicklung wirklich kraftvoll voranbringen würde.“

Viele Online-Medien schreiben heute über die Vorratsdatenspeicherung, wie Heise, Golem oder de.internet.com. Was mich wundert ist, dass sie sich alle auf einen Welt-Artikel beziehen, der sich wiederum auf den Richtlinienentwurf bezieht. Wer den Richtlinienentwurf noch nicht hat und bisher auf die Welt als Filter angewiesen war, hier ist er als PDF. Aber der Welt-Artikel ist trotzdem empfehlenswert:

Laut der vorgeschlagenen „Direktive von EU-Parlament und EU-Rat“ sollen nicht nur Nummer, Name und Adresse des Nutzers gespeichert werden, sondern auch das Ziel, Datum, Zeit und Zeitdauer der Gespräche bzw. Internet-Nutzung sowie die Art und Mittel der Kommunikation, also ob es sich um ein Gespräch, eine SMS oder eine Konferenzschaltung gehandelt hat. Schließlich strebt die EU-Kommission das Anfertigen von Bewegungsprofilen an. So soll der Ortswechsel des Handy-Benutzers miterfaßt werden und ebenso, ob der Zugang zum Internet von einem festinstallierten PC oder einem transportablen Laptop erfolgt.

Eine gute Übersicht zum aktuellen Richtlinienentwurf bietet mitttlerweile die CT‘. Stefan Krempl hat Stimmen gesammelt und sich den Entwurf mal näher angeschaut: Heftige Proteste gegen Brüsseler Pläne zur pauschalen Überwachung der TK-Nutzer

Mit diesen Vorkehrungen sieht die Kommission die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in einer demokratischen Gesellschaft gewährleistet. Doch vor allem der Anhang mit den konkret aufzubewahrenden Datentypen spricht eine andere Sprache: die Kommission hat hier die lange Wunschliste aus den jüngsten Ratspapieren übernommen und sogar etwa noch um die Aufzeichnung von Standortdaten im Mobilnetz bei laufenden Gesprächen erweitert. Erfasst werden sollen zudem sämtliche Internetdienste, was neben E-Mail-Kontakten etwa auch Verbindungsdaten im Web, bei Filesharing oder bei Chats umfassen könnte. Generell sollen die Ermittler in begründeten Fällen sämtliche Daten an die Hand bekommen, welche die Quelle, das Ziel, die Art und im Mobilfunk den Ort einer Kommunikation bestimmen. Dies können etwa dynamische oder feste IP-Adressen sein, aber auch nähere Angaben zu verschickten SMS. Wie bei letzteren die Kommunikationsinhalte, die laut dem Papier explizit nicht mit erfasst werden dürfen, von den Verbindungsdaten getrennt werden sollen, lässt die Kommission offen. Bei den zu identifizierenden Kommunikationsgeräten liegen die Interessen nicht nur bei IMSI- und IMEI-Nummern von Handys, sondern etwa auch bei den MAC-Adressen von Netzwerkkarten in Computern.

What The Hack hat schon Netz. Der Beweis findet sich in Form eines 2,2 MB grossen MP4-Videofiles hier.

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