Hans-Joachim Otto, MdB der FDP hat in einer Pressemitteilung ein wenig gegen das Konzept der Kulturflatrate argumentiert und dabei das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Golem berichtet darüber im Sinne einer Nacherzählung der Pressemitteilung.
Seine Kernaussage „Die „Kulturflatrate“ ist eine Mißachtung des Urheberrechts“ ist dabei jedoch Produkt eines gedanklichen Irrtums, denn selbstverständlich fällt etwa dem Bundestag das Recht zu, eine Kulturflatrate im deutschen Urheberrecht zu verankern. „Legalisierung von Cannabis ist unmöglich, da es ja verboten ist“ wäre vielleicht eher als kreisrunde Argumentation aufgefallen.
Noch fehlen mir eindeutige Hinweise, daß die FDP den deutschen Parlamentarismus im Speziellen oder Demokratie im Allgemeinen ablehnt, die Zeichen von Otto sind jedoch nicht ermutigend.
Ob Eigentumsrechte, wie sie das Grundgesetz gebietet oder ein gesetzgeberischer (änderbarer!) Rahmen von europäischer Ebene möglicherweise Probleme aufwerfen können, sei einmal dahingestellt. Im ersten Fall wäre es dann ein verfassungsrechtliches Problem und immer noch kein urheberrechtliches.
Was Otto vorwerfen könnte, wäre die „Verletzung des Geistes des (deutschen/europäischen) Urheberrechts“ und das wäre dann weniger eine Argumentation auf faktischer, denn auf emotionaler Ebene.
Die FDP unterstützt alle Bemühungen, die einer weiteren Stärkung des Urheberrechts im digitalen Kontext und einer Förderung des Respekts vor dem geistigen Eigentum dienen. Die FDP lehnt eine „Kulturflatrate“ deshalb strikt ab.
Das darf sie.