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Karlsruhe schränkt Email-Beschlagnahme ein – oder?

Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein weiteres Urteil gefällt, das den Zugriff von Polizei und Staatsanwaltschaft auf Emails und Telefondaten regelt. Das Urteil wird auch Auswirkungen auf die Debatte zur Verfassungsmäßigkeit der geplanten Vorratsdatenspeicherung (VDS) haben. Einerseits ist das Urteil enttäuschend, weil laut BVerfG nun klargestellt ist, dass bereits übermittelte Emails nicht mehr unter den Schutz…

  • Ralf Bendrath

Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein weiteres Urteil gefällt, das den Zugriff von Polizei und Staatsanwaltschaft auf Emails und Telefondaten regelt. Das Urteil wird auch Auswirkungen auf die Debatte zur Verfassungsmäßigkeit der geplanten Vorratsdatenspeicherung (VDS) haben.
Einerseits ist das Urteil enttäuschend, weil laut BVerfG nun klargestellt ist, dass bereits übermittelte Emails nicht mehr unter den Schutz des Fernmeldegeheimnisses fallen und damit auch bei leichten Straftaten beschlagnahmt werden können. Das hilft u.a. der Musikindustrie, die ja nicht nur bei Terroristen und anderen Bösewichtern, sondern auch beim Tausch von MP3s die weitgehendsten Mittel fordert. Der letzte Bundestagsbeschluss zur VDS deutete diese Richtung schon an. Heise titelt daher auch „Bundesverfassungsgericht schwächt Datenschutz bei E‑Mails und Handy-Daten“.
Andererseits haben die Richter auch festgestellt, dass für Emails und andere Kommunikationsdaten (SMS etc.), die man selber noch irgendwo gespeichert hat, der Schutz der Wohnung und der informationellen Selbstbestimmung gelten. Daher müsse hier besonders der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Anstatt ganze Rechner mitzunehmen müsse die Polizei also die Festplatten vor Ort sichten und nur die wirklich benötigten Daten kopieren. Das wiederum spricht gegen die VDS, da hier ja alle möglichen Daten gespeichert werden sollen, die in 99,9 Prozent der Fälle niemals relevant sein werden.

Ob das Urteil nun eine gute oder schlechte Nachricht ist, wird daher noch diskutiert. Eine eindeutig gute Nachricht zum Thema ist aber diese: Die Online-Petition von Björn Fay beim Bundestag, die sich gegen die VDS ausspricht, hat jetzt die Marke von 10.000 Unterzeichnern überschritten. Fay hatte vor allem auf die leichten Möglichkeiten der Umgehung hingewiesen. Der AK Vorrat arbeitet zur Zeit an einer weiteren Petition, die stärker die Grundrechtsaspekte herausarbeiten soll. Und für den Geburtstag des Grundgesetzes, den 23. Mai, ist eine Demonstration gegen den Datenspeicherzwang in Berlin in Vorbereitung.

Über die Autor:innen

  • Ralf Bendrath

    Ralf ist seit Jahren in Zusammenhängen wie DigiGes, EDRi, AK Vorrat, AK Zensur aktiv. 2011 wurde er in den Beirat von Privacy International berufen. Nach einer soliden Grundausbildung als Nerd am Commodore C-64 und dem Studium der Politikwissenschaft in Bremen und Berlin hat er zehn Jahre lang zu Datenschutz, Internet-Governance und Cyber-Sicherheit geforscht, u.a. in Berlin, Bremen, Washington und New York City. Von 2002 bis 2005 hat er für die Heinrich-Böll-Stiftung den Weltgipfel Informationsgesellschaft begleitet. Im Hauptberuf arbeitet er seit Sommer 2009 für den Abgeordneten Jan Philipp Albrecht im Europäischen Parlament, ebenfalls zu Themen der Internetfreiheit und der digitalen Bürgerrechte. Wenn er Zeit findet, bloggt er hier auf deutsch oder auf englisch auf http://bendrath.blogspot.com. Häufiger twittert er als @bendrath.


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7 Kommentare zu „Karlsruhe schränkt Email-Beschlagnahme ein – oder?“


  1. Petition gegen Vorratsdatenspeicherung

    Wer die Petition gegen die ziemlich sinnfreie (aber für uns alle teure und freiheitsbeschneidende) Vorratsdatenspeicherung mitzeichnen kann, möge das bitte noch bis zum 14. März 2006 tun. Es gibt bereits über 10.000 Unterstützer.


  2. Technofrikus

    ,

    Wie vertrauendwürdig ist denn diese Petition? Immerhin hat sie das Layout vom Bundestag liegt aber auf napier.ac.uk. Das macht mich etwas stutzig. Sonst hätte ich schon längst ‚unterschrieben’


  3. markus

    ,

    Die Petitionsplattform ist vertrauenswürdig. Allerdings verstehe ich nicht, weshalb die Domain nicht auf bundestag.de umgeroutet werden kann. Im September vergangenen Jahres hatte ich beim Launch der Petitionsmöglichkeit schon darauf hingewiesen, dass dies sinnvoller sei: http://www.netzpolitik.org/2005/nachrichtenuberblick-0109/


  4. Stefan

    ,

    Dieses Urteil bedarf auf jeden Fall noch einer genauen Interpretation.
    Ansonsten geschehen z. Zt. sehr viele Dinge, die (hoffentlich) klarmachen, was es mit der sog. VDS auf sich hat.
    So zum einen das Abhören zweier Journalisten:

    Auf der Suche nach einer undichten Stelle überprüfte die Wolfsburger Polizei die Telefonverbindungsdaten zweier Journalisten. Die Aktion geriet zum Desaster, alle Verfahren wurden eingestellt. Die niedersächsische Justizministerin mag kein Fehlverhalten der Behörden erkennen.

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,403766,00.html

    Zum anderen die Cicero-Affäre:
    Teilerfolg für „Cicero“-Journalist Schirra: Laut Gerichtsbeschluss war die Überprüfung seiner Telefondaten durch die Polizei rechtswidrig.
    (…)
    Telefonüberwachung sei nur bei Straftaten zulässig, die
    „mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität“ zuzurechnen seien und „den Rechtsfrieden erheblich stören und dazu geeignet“ seien, „das Gefühl der Rechtssicherheit in der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen“, heißt es in der schriftlichen Begründung des Potsdamer Gerichts.
    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,403964,00.html

    Ich hoffe, die Presse schafft es, den Zusammenhang zwischen derlei Vorfällen und der VDS zu verstehen und zu vermitteln.


  5. Karlsruhe entscheidet über Datenschutz bei email- und Telefondaten

    wie die jungs und mädels von netzpolitik.org und heise online berichten hat das bundesverfassungsgericht entschieden wie mit telekommunikationsdaten von seiten der ermittlungsbehörden umzugehen ist.
    zitat netzplotik.org:
    Andererseits haben die Richte…


  6. Schutz von E‑Mails: Unklare Perspektiven

    Das Bundesverfassungsgericht hat am 02.03.06 in einem schon jetzt vielbeachteten Urteil entschieden, dass „das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Herrschaftsbereich des Teilnehmers gespeicherte Telekommunikationsverbindungsdaten schützt“, …

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