Online-Demonstration doch legal

Die Online-Demonstration von „Libertad!“ und „Kein Mensch ist illegal“ gegen die Lufthansa-Webseite im Rahmen der Kampagne „Deportation Class“ im Juni 2001 war keine Gewalt, Nötigung oder Computersabotage, sondern eine legitime Form der öffentlichen Meinungsäusserung, wie das Oberlandesgericht Frankfurt jetzt entscheiden hat. Libertad fühlt sich – fünf Jahre nach der Demonstration und ein Jahr nach der haarsträubenden Verurteilung durch das Amtsgericht Frankfurt („Mausklick = Gewalt“) – durch das Urteil bestätigt:

„Das Internet ist trotz seiner Virtualität ein realer öffentlicher Raum. Wo schmutzige Geschäfte gemacht werden, dort kann und muss man auch dagegen protestieren.“

Mehr bei heise.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

2 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.