Start der gemeinsamen Aktensammelstelle des CCC und FoeBuD e.V.

Mit dem Motto „Befreite Dokumente“ für alle im Internet abrufbar ging heute die gemeinsame Aktensammelstelle von FoeBuD und CCC zum Informationsfreiheitsgesetz online.

Der Bielefelder FoeBud e.V. hat gemeinsam mit dem Chaos Computer Club ein Internetportal eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger Akten einstellen und anderen zugänglich machen können, die sie zuvor über das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) angefordert haben. Damit können andere die hohe Gebühr (bis zu 500 Euro) für die Akteneinsicht sparen und die Behörden werden von doppelter Arbeit entlastet. Die gemeinsame Aktensammelstelle ist ab sofort unter http://www.befreite-dokumente.de zu erreichen.

„Wir möchten den Bürgern das Informationsfreiheitsgesetz schmackhaft machen und zeigen, dass es tatsächlich genutzt wird“, erläutert Mitinitiator Frank Rosengart vom Chaos Computer Club, „zudem kritisieren wir die hohen Gebühren und möchten die Behörden ermuntern, die Akten von sich aus zu veröffentlichen“.

Auf der Internetplattform http://www.befreite-dokumente.de können Bürger, Journalisten oder Anwälte sehr einfach die Akten der Öffentlichkeit zugänglich machen, die per IFG von den Behörden „freigekauft“ wurden. So können die Kosten für eine Recherche minimiert werden und der Staat wird transparenter. Akten, die bereits digital vorliegen, können direkt eingespielt werden. Ansonsten gibt es auch eine Faxnummer, an die man die Akte schicken kann. Auch der Postweg steht offen. Die Aktensammelstellte fungiert als „Marktplatz“, wo sich Interessierte finden können, um die Kosten für eine Anfrage zu teilen.

„Es ist eigentlich die Aufgabe der Behörden, eine solche Plattform bereit zu stellen, aber das wir noch einige Jahre dauern“, bedauert Axel Rüweler vom FoeBuD e.V. „Die hohen Gebühren kann sich kaum jemand leisten und stehen im krassen Gegensatz zu dem, was das Gesetz eigentlich bezwecken sollte. Mit dem Portal versuchen wir, den Gebühren ein wenig entgegenzuwirken, aber der Gesetzgeber ist aufgefordert hier, für Abhilfe zu sorgen.“

Hintergrund:
Das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“ oder kurz Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist seit dem 1.1.2006 in Kraft. Das IFG regelt den Zugang zu Akten und Dokumenten und gibt jedem interessierten Bürger die Möglichkeit, beliebige Akten ohne Begründung
anzufordern oder einzusehen, sofern nicht wichtige Gründe dagegen sprechen. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es vergleichbare Gesetze seit Jahren. Das Auswärtige Amt war zuletzt in die Kritik geraten, weil es für vier Seiten Fotokopien 106 Euro Gebühren verlangte.

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5 Ergänzungen

  1. sehr gut, freut mich, dass es so ein projekt gibt. nur dieses gelb, ist, naja, nicht gerade ‚augenfreundlich‘.

    eine frage hätt ich da: wie wird eigentlich verhindert, dass akten doppelt eingesendet werden?

  2. Nette Idee, aber schlecht gemacht.

    Eingestellt ist sage und schreibe ein einziges Dokument, das aus dem Jahr 2003 stammt und das als um 90 Grad gedrehtes PDF abrufbar ist und dessen Metadaten offenkundig falsch erfasst wurden.

    Ohne Volltexte und eine elementare Aufklärung, welche Akten man überhaupt einstellen kann, macht so ein Projekt einfach keinen Sinn. Das deutsche Informationsfreiheitsgesetz ist nicht identisch mit dem US-Gegenstück.

  3. Hallo Marcus,

    derzeit halten sich die Dokumente in Grenzen und werden sich wahrscheinlich auch nicht wirklich schnell vermehren. Von daher kann man erstmal eine gute Übersicht behalten.

    Wenn sie doppelt eingesendet werden ist es aber auch nicht schlimm.

    Bzgl. des Gelbes. Wir haben einfach das Design der FoeBuD-Website übernommen, um auch eine gewisse Nähre herzustellen. Aber es ist wirklich Geschmackssache.

    mfg
    axel

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.