Heute mittag soll der neue Entwurf zum Urheberrecht im Bundeskabinett verabschiedet werden. Nachdem der neue Kulturstaatsminister Bern Neumann (CDU) auf dem Neujahrsempfang der Musikindustrie versprach die Bagatellklausel zu kippen, folgt dem nun Brigitte Zypries (SPD): Die Justizministerin brachte die Bagatellklausel als Kompromissvorschlag zwischen neuem Informationszeitalter und traditioneller Verwertungskette unter rot-grün in den Gesetzesentwurf ein. Nun hat sie ihre Meinung geändert.
Das Handelsblatt ist gut informiert:
Wie das Handelsblatt aus Koalitionskreisen erfuhr, ist die Bagatellklausel in dem neuesten Gesetzesentwurf, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, nicht mehr enthalten.
Die Klausel sollte private Kopien von kopiergeschützten Werken im kleinen Maße straffrei lassen, um die Zulässigkeit privater Vervielfältigungen nach §53 UrhG auch bei kopiergeschützten Werken zu gewähren zu können. Also zurück zur Wurzelparadoxie der Urheberrechtsnovelle: Privatkopie erlaubt, Umgehung von Kopierschützen verboten.
Tja. Kein Kompromiss – Trauerbeflaggung. Darknet.
* Vorausgesetzt das Handelsblatt ist wirklich gut informiert und es gibt nicht noch eine weitere Überraschung – aber dann positiver Art – im Kabinettsentwurf. Stay tuned.
Update: Weitere Infos sammeln wir hier: Reaktionen zum 2. Korb Kabinettsbeschluss.