Online-Durchsuchung: Urteil am 27. Februar
von Ralf Bendrath um 13:28 am Sonntag, 3. Februar 2008 | 10 Kommentare
Twister, die Klägerin gegen den NRW-Trojaner, meldet gerade,
am 27.02.2008 wird man in Karlsruhe das Urteil über die vielkritisierte Maßnahme sprechen.
Mal sehen, wie es dann mit dem Bundes-, Bayern- und den ganzen anderen Trojanerplänen weitergeht. Nach allem, was man so aus dem Karlsruher Kaffeesatz lesen kann, wird das Urteil eine grundsätzliche Stellungnahme zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Zeiten der allgegenwärtigen Computer beinhalten. Dann ist hoffentlich auch Schluss mit der unsinnigen Diskussion um ein Kommunikations-, Informations-, Datenschutz- oder wasauchimmer Recht im Grundgesetz, das nach SPD und Grünen nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert.
getaggt mit: Bundestrojaner > Bundesverfassungsgericht > Datenschutz > Menschenrechte > NRW
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Kommentare
10 Kommentare zu “Online-Durchsuchung: Urteil am 27. Februar”
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Feb 3rd, 2008 @ 14:29
“in Zeiten der” was denn?
Feb 3rd, 2008 @ 14:38
Da hatte ich zu schnell auf veröffentlichen geklickt. Steht jetzt drin.
Feb 3rd, 2008 @ 15:32
Und was ist der Plan, falls die Online-Durchsuchung durchkommt ?
Feb 3rd, 2008 @ 15:53
Ich glaube nicht, dass sie so durchkommt. Dann geht das gleiche Ausgelote los wie bei der akustischen Wohnraumüberwachung.
Feb 3rd, 2008 @ 17:23
[...] berichtet wird soll am 27.02.2008 in Karlsruhe das Urteil über die Umstrittene Onlinedurchsuchung gesprochen [...]
Feb 3rd, 2008 @ 18:43
Warum genau findest du ein solches Grundrecht “unsinnig”? Ich habe da noch nicht wirklich eine Meinung zu, aber spontan hört es sich doch eigentlich sehr gut an? Würde vielleicht ein paar Dinge klarer machen und weniger Spielraum für Interpretationen lassen…
Feb 3rd, 2008 @ 19:57
Das steht dort, wo der Link unter “unsinnig” hinzeigt. ;-)
Kurzfassung: In Zeiten einer überwachungswütigen großen Koalition am Grundgesetz rumzuspielen ist mehr als fahrlässig. Und die entsprechenden Urteile des BVerfG gelten auch so. Das Problem ist v.a. die Durchsetzung. Im GG steht auch seit 1949 “Männer und Frauen sind gleichberechtigt”, aber in der Realität ist das heute noch nicht ganz so, und alle realen Fortschritte mussten politisch erkämpft werden.
Feb 4th, 2008 @ 4:32
Ich glaub ja auch nicht, dass das Urteil etwas ändern wird… denn grundsätzlich nein sagen, wird das Verfassungsgericht sicherlich nicht zur Onlineüberwachung. Es wird Einschränkungen geben und Hürden, die genommen werden müssen, aber grundsätzlich wird die Sache erlaubt werden…. und wenn nicht so, dann über Europa.
Feb 4th, 2008 @ 11:00
[...] netzpolitik.org: » Online-Durchsuchung: Urteil am 27. Februar » [...]
Feb 4th, 2008 @ 13:19
[...] wird, dass es ein grundsätzlicheres Urteil zur informationellen Selbstbestimmung werden wird. [via, via] Tags: Bayerntrojaner, Bundestrojaner, Bundesverfassungsgericht, Entscheidung, Grundrechte, [...]