Ein offener Brief an die Datenschutzabteilung von StudiVZ, aus gegebenem Anlass:
Sehr geehrte Damen und Herren
per „Datenschutz-Erklärung“ vom 20.12.2007 verlangen Sie von mir als Nutzer des sozialen Netzwerks studiVZ die Einwilligung, dass studiVZ bei meiner Nutzung der Plattform anfallende Daten an, ich zitiere:
Ermittlungs‑, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weitergibt, wenn und soweit dies erforderlich ist zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten.
Um Nutzungsdaten an Ermittlungs‑, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weitergeben zu können, müssen diese zunächst auf Vorrat gespeichert werden.
Wie ich soeben in einer Pressemitteilung des Berliner Beauftragten für Datenschutz (PDF) lese, muss ich als Nutzer eine solche Speicherung von Nutzungsdaten nicht hinnehmen. SchuelerVZ und studiVZ werden in diesem Zusammenhang explizit als Beispiele genannt:
Soziale Netze wie schuelerVZ oder studiVZ müssen ihre Nutzer umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten informieren und ihnen die Entscheidung überlassen, welcher Personenkreis ihre Daten sehen darf. Die Nutzer müssen weder personalisiert Werbung noch die Speicherung von Nutzungsdaten auf Vorrat hinnehmen.
Leider muss ich feststellen, dass ein Widerspruch gegen die Speicherung meiner Nutzungsdaten im Bereich „Meine Privatsphäre“ offensichtlich nicht möglich ist.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Über welchen Zeitraum speichert StudiVZ Nutzungsdaten, die auf mich zurückgeführt werden können?
- Wo kann ich der Einwilligung zur Speicherung dieser Nutzungsdaten widersprechen?
- Wo kann ich der Einwilligung zur bis zur 6‑monatigen Speicherung meiner IP-Adresse (Punkt 4 der o.g. Datenschutzerklärung i.V.m. Punkt 1 der „Datenschutz-Information“) widersprechen?
Da mir obige Fragen angesichts von – nach eigenen Angaben – über 5 Millionen registrierten Nutzern allein auf der Plattform studiVZ von allgemeinem Interesse zu sein scheinen, stelle ich sie auch gleich öffentlich.
Über eine baldige Beantwortung, gerne auch öffentlich bei Netzpolitik.org, würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Olaf Schäfers