BGH: Plattform-Betreiber haften für Nutzer-generierte Inhalte

Die Betreiber der Seite Marions-Kochbuch.de haben gegen die Seite chefkoch.de geklagt, weil dort einige ihrer Photos aufgetaucht sind. Chefkoch.de ist ein Portal, auf dem nicht die Betreiber, sondern Nutzer die Rezepte einstellen – und auch bebildern. In dem Verfahren geht es darum, inwiefern die Betreiber von chefkoch.de für Urheberrechtsverletzungen auf ihrer Seite haftbar gemacht werden können.

Der Bundesgerichthof hat nun in dritter Instanz entschieden, dass die Betreiber von chefkoch.de für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar seien. Darin schlossen sich die Richter frühen Urteilen von Hamburger Gerichten an.

Chefkoch.de sei anders zu beurteilen als „eine Auktionsplattform oder ein elektronischer Marktplatz für fremde Angebote“.“Denn die Beklagte habe sich die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht. Für diese Inhalte müsse sie daher wie für eigene Inhalte einstehen.“

Die Entscheidung ist für Betreiber von offenen Publikationsplattformen von großer Bedeutung, weil darin ein Unterschied zwischen solchen Plattformen, die redaktionell gestaltet erscheinen, und solchen, die nicht so erscheinen gemacht wird. In Zukunft dürfte die Haftbarkeit von Betreibern solcher Plattformen also von der subjektiven Einstufung der Richter in diese beiden Kategorien abhängen.

Marions Kochbuch hatte in dem Streit bereits zweimal Recht zugesprochen bekommen, vor dem Landesgericht Hamburg (Entscheidung vom 4. August 2006, Az.: 308 O 814/05) und dem Oberlandesgericht Hamburg (Entscheidung vom 26. September 2007, Az.: 5 U 165/06). Brisant ist dabei die Begründung dieser beiden Instanzen.

Die Beklagten hatten sich auf frühere Entscheidungen berufen, nach denen Betreiber von Webseiten erst nach Kenntnisnahme für Beiträge von Besuchern haften. Das Hamburger Oberlandesgericht hatte erst am 4. Februar 2009 dazu geurteilt, der Betreiber eines Forums „sei nicht zur vorsorglichen Prüfung sämtlicher Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen verpflichtet. Diese würde die Überwachungspflichten des Forenbetreibers überspannen und die Presse- und Meinungsfreiheit, unter deren Schutz die Internetforen stünden, verletzen“.

Doch in diesem Fall sahen die Hamburger Richter das anders: Weil die Aufmachung und Auftreten der Webseite bei den Nutzern den Eindruck erwecke, es handele sich um redaktionell bearbeitete Beiträge, würden die Betreiber der Seite sich die Beiträge der Nutzer „zu eigen machen“. Dadurch unterscheide sich chefkoch.de von anderen offenen Internetseiten wie Foren oder Sozialen Netzwerken, wo die Anbieter der Webseite weit weniger Verantwortung für die Beiträge ihrer Nutzer haben.

Marions Kochbuch ist eine Rezeptsammlung des Ehepaars K. Während Marion die Texte erstellt, schießt Folkert Photos der Speisen. Die Bilder wurden immer wieder von Bloggern und Forennutzern verwendet. Mit Abmahnungen gegen diese Personen ist Marions Kochbuch zu einiger Berühmtheit gelangt.

Die Tatsache, dass immer direkt eine kostenbewehrte Abmahnung verschickt wurde, hat den Betreibern den Ruf eingebracht, ihr eigentliches Geschäftsmodell seien Abmahnungen. Auch, dass sie grundsätzlich vor dem für seine in diesen Fragen außergewöhnliche Klägerfreundlichkeit bekannten Landgericht Hamburg Klage erheben, hat dazu beigetragen.

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26 Ergänzungen

  1. Da zeigt sich, wie wirtschaftsfeindlich das deutsche Urheberrecht im Hinblick auf das Internet gestaltet worden ist – oder anders ausgedrückt, wie es von der Realität eingeholt wurde und dringend überarbeitet werden müsste. Wenn ich solche Geschichten lese, muss ich immer an ausländische Plattformen denken, die sich bei solchen Urteilen sicherlich die Hände reiben. Überaus strenge Regeln sind in meinen Augen ein echter Standortnachteil, sei es die Mitmach-Kochplattform oder, weniger glamourös, Pornoseiten, die nur über Post-Ident zugänglich sind.

  2. wäre eine zeitung auch haftbar, wenn ich eine anzeige darin schalte, die z.b. ein raubmordtotkopiertes bild verwendet?

  3. Also marions Kochbuch zu verlinken halte ich schon fast für kriminell…ekelhafte Menschen deren Betreiber.

  4. Sind damit nicht auch die VZ-Seiten und Konsorten für die Inhalte haftbar?

    Immerhin heisst es: (ZITAT)
    “Denn die Beklagte habe sich die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht. Für diese Inhalte müsse sie daher wie für eigene Inhalte einstehen.”
    Und genau das tun/taten die diversen Seiten in großem Maße.

  5. Ich bitte um Recherche dieser Aussage:

    Dadurch, dass sie die Inhalte kontrollierten und ihre Nutzer auf diese Kontrolle auch aufmerksam machten, hätten sie auch die inhaltliche Verantwortung dafür übernommen.

    von: http://www.tagesschau.de/inland/urheberrecht102.html
    Wenn dem tatsächlich so wäre, dann ist das nicht ganz so schlimm wie befürchtet…

    (Habe gerade leider gerade keine Zeit das selber nachzuschauen…)

    -„GEIGER store“-

  6. Ich finde, dass ist ein Urteil mit Augenmaß. Foren sind davon nicht betroffen, und da Chefkoch jedes fremde Rezept vorab prüft, hat das Angebot durchaus einen redaktionellen Charakter.

    @Simon
    Hör doch jetzt mal bitte mit der VZ-Scheiße auf.

  7. Ich weiß nicht, ob das „Modell“ von chefkoch einen Ausschlag auf das Urteil gab, da offensichtlich “ die Aufmachung und Auftreten der Webseite bei den Nutzern den Eindruck erwecke, es handele sich um redaktionell bearbeitete Beiträge, würden die Betreiber der Seite sich die Beiträge der Nutzer ‚zu eigen machen‘.“
    Immerhin werden Rezepte und Photos dort nicht sofort Online gestellt sondern erst nach einer „redaktionellen Sichtung“. Bei Photos kann das schon mal eine Woche, bei Rezepten ein Jahr dauern. Von daher kann ich die Argumentation des BGH schon nachvollziehen. Wenn ich das erstmal ewig und drei Tage angucke, dann muss ich mir auch Negatives zurechnen lassen. Es gibt ja schließlich auch Websites, die Kommentare vor der Veröffentlichung moderieren, da kann ich ja auch nicht nach der Freigabe behaupten von dem fragwürdigen Inhalt hätte ich nichts gewusst.

  8. Hm, ich verstehe die Aufregung nicht so ganz.

    Man mag ja von den sonstigen Anstrengungen der werten M. zum Schutz ihres Kochbuchs halten, was man will, aber in diesem Fall kann ich die Einschätzung der Richter (vorbehaltlich des tatsächlichen Spruchs, der noch nicht online ist) klar nachvollziehen:
    Auf Chefkoch werden im redaktionell gestalteten Teil Auszüge aus den nutzergenerierten Inhalten, vor allem Bilder, zu „Rezeptstrecken“ genannten Clickstrecken zusammengestellt.
    Diese Zusammenstellung wirkt (und ist vermutlich) handgemacht.
    Also bekomt der Betreiber mutmasslich alle Bilder zu Gesicht und es kann von ihm m. E. zu Recht bei diesem Schritt verlangt werden, seiner Sorgfaltspflicht zur urheberrechtlichen Prüfung der Inhalte nachzukommen.

    Die sog. Forenhaftung ist weitgehend auf der Unzumutbarkeit einer lückenlosen Eingangskontrolle gegründet – und die sehe ich hier als nicht gegeben.

  9. Es ist aber auch nicht besonders intelligent, die ersten Treffer bei Google für sein eigenes Projekt zu verwenden. Wenigstens kurz durch ne Fotobearbeitung zu schicken sollte schon drin sein… Oder glauben die Abgemahnten, dass man sich bei Google einfach so „bedienen“ kann? Das wäre schon seeehr naiv.

  10. @ 9/Tweety:

    Ist es denn nicht so das die VZ-Seiten und Co sich die Rechte an den hochgeladenen Bildern usw. sichern? So wie Youtube es mit den Videos macht(e)?

    Falls dir meine Meinung nicht gefällt überlies bitte einfach meine Beiträge, danke.

  11. Katastroffffe
    Wenn das wahr wird werden wohl alle soziale Netzwerke wie Facebook WKW usw., dicht machen müssen.
    Das kann keine Software kontrolieren.
    Arbeitsbeschaffung für Anwälte…..
    Ich werd wohl umschulen :-)

  12. Auch wenn die juristischen Spitzfindigkeiten nachvollziehbar sein mögen, zeigt die Geschichte grundsätzlich, dass Urheberrecht und die Regelungen für Abmahnungen dringend revidiert werden müssen.
    Recht hat schliesslich die Realität widerzuspiegeln. Es ist nicht dass gleiche, ob ich mit fremden Inhalten Geld verdiene und berühmt werde oder ob Lieschen Müller ihren privaten Blog mit fremden Fotos schlechter Aufflösung garniert. Und wenn gezielt mit Abmahnungen Geld gemacht wird, ist das wohl kaum das, wofür die Regelungen dafür mal gedacht waren.
    Was mich nachdenklich macht ist, dass diese Probleme schon länger bekannt sind, seitens der Politik aber nicht darauf reagiert wird.

  13. Ich denke das liegt daran das in den „normalen“ Medien zu wenig berichtet wird über sowas.

    Ja, im Einzelnen gibt es Berichte über die sogenannten Abmahnfallen, aber über das große Betrugsgeschäft mit Abmahnungen und „Abzockpatenten“ und dergleichen berichtet doch kaum wer. Und wenn kaum einer was davon weiss gibt es keinen Grund was zu ändern, leider.

    Aufklärung im Bekanntenkreis habe ich aufgegeben, die am meisten verbreitete Meinung ist: „Ich bin froh das ich noch einen Job habe, über was anderes kann ich mir keinen Kopf machen.“ oder „Ich bin arbeitslos, ich brauche wieder nen Job, alles andere interessiert mich derzeit nicht!“.

    Finde ich eigentlich sehr schade, das viele Menschen sich in ihrer Existenz bedroht sehen und nur noch ihre Arbeit im Kopf haben, bzw. wieder eine wollen. Die Politiker(innen) können machen was sie wollen, vielen Bürgern ist das derzeit total egal. Und das ist es was ich traurig finde.

  14. @Simon

    schon mal dran gedacht das dahinter absicht stecken könnte?

    ohne verschwörungsdumdidum … ganz im ernst.. wenn ich mir die entwicklung so ansehe.. dnn zwingt sich mir dieser gedanke wirklich auf.

    Huxley hatte wohl recht.. wir amüsieren uns erst doof und dann zu tode,… ganz einfach weil wir im wirklichen leben nur noch angst haben sollen… angst um den job.. angst vor irgendeiner grippe… angst vor freiheitskämpfern/terroristen — bin ich jetzt zu paranoid oder was?

  15. @Treknor:
    Ich glaube nicht an die große Weltverschwörung zur Unterjochung der Menschheit.

    Aber man muss nicht paranoid sein um zu sehen, daß dieses System unter anderem darauf basiert, daß die Menschen Angst haben.

    Und die Meissten der ‚oberen Zehntausend‘ dürften intelligent genug sein um das auch zu sehen… und die Angst der Menschen für ihre Vorteile auszunützen und teilweise wohl auch noch gezielt zu schüren.

  16. Dieses Urteil gilt speziell für Chefkoch, weil diedie Fotos bearbeitet ure signiert hatten. Ich denke, andere Foren sind davon nicht betroffen. Bei Rezeptewiki müssen die eintellenden Benutzer die Fotos unter eine freie Lizenz stellen und sind damit selbst verantwortlich, nicht Rezeptewiki.

  17. So störend das für den Einzelnen Nutzer oder Plattformbetreiber ist … es war nur eine Frage der Zeit, wenn das Konzept des User-Generated-Content an solch eine Grenze stößt und die Frage beantwortet werden muss, „Wie geht man mit User-Generated-Content um, der nicht vom User erzeugt wurde?“ … War auch immer mit UGC auch nur 1€ im Monat verdient, kann sich dieser Frage nicht entziehen.
    Wenn man mit etwas Geld verdienen will, muss man es entweder selbst produzieren oder zumindest die „eingekauften“ Produkte auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen oder ggf. einen direkten Vertrag mit dem „User“ abschließen, dass man im Fall der Fälle ihm die Kosten für sein scheinbar rechtswidriges Handeln aufzubürden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.