Heute im Bundestag verkündet: Informationsfreiheitsgesetz: Gut 1.500 Anträge im vergangenen Jahr.
Im vergangenen Jahr sind an die Bundesministerien und ihnen nachgeordneten Behörden insgesamt 1.548 Anträge auf Auskunft oder Akteneinsicht auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) gestellt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/11851) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/11709) hervor. In 618 Fällen sei 2008 vollständig und in 193 Fällen teilweise „Informationszugang gewährt“ worden, heißt es in der Antwort weiter. In 536 Fällen habe man den Antrag abgelehnt. In 85 Fällen wurde den Angaben zufolge gegen eine vollständige oder teilweise Ablehnung Widerspruch eingelegt. Insgesamt 62 IFG-Verfahren sind laut Bundesregierung derzeit vor den Verwaltungsgerichten anhängig.
1500 Anträge sind nicht viel. Das könnten viel mehr Anträge gewesen sein. Wenn wir ein Informationsfreiheitsgesetz hätten, was den Namen auch verdient. Aktuell sind die Antragshürden zu hoch: Zuviele Ausnahmen und zu hohe Antragsbeiträge. Das kann niedrigschwelliger sein. Noch besser ist es, wenn Informationsfreiheit richtig angewendet wird: Der Staat sollte besser soviel wie möglich online publizieren und in Ausnahmefällen argumentieren, warum bestimmte Sachen nicht publiziert werden. Im Internet ist noch viel Platz.