Wir haben mal wieder ein juristisches Problem, wie Internet-Law berichtet: LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft.
Der Beschuldigte hatte keineswegs unmittelbar auf kinderpornografische Inhalte verlinkt und noch nicht einmal direkt auf eine ausländische Sperrliste, sondern vielmehr nur auf einen Beitrag in dem Blog Schutzalter, der sich seinerseits mit den dänischen Kinderporno-Sperrlisten beschäftigt und sich insgesamt kritisch mit der dänischen Sperrdiskussion auseinandersetzt. Dieser Blogger hatte im Rahmen seines Beitrags einen Link auf wikileaks.org gesetzt. Gegen den Betreiber des Blogs wird übrigens auch ermittelt.
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Von einem gezielten Link auf strafbare Inhalte kann hier freilich gar keine Rede sein. Das macht aber nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe auch nichts. Im Beschluss heißt es hierzu wörtlich:
„Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind“
Passend dazu auch das Datenschutz-Blog: Warnung: Hausdurchsuchung bei sämtlichen Blog-Betreibern denkbar?
Das heißt übersetzt: Verdächtig ist, wer zu einer (nicht “bösen”) Seite linkt, die zu einer Seite linkt, die “böses” bereit hält. Im konkreten Fall ging es um Wikileaks.de. Der Betroffene hatte aber nicht direkt dorthin gelinkt, sondern zu einer Seite, die wiederum auf Wikileaks.de verwiesen hat. Das reichte, mit obiger Begründung, für eine Durchsuchung. Mit dieser Argumentation ist letztlich jeder Link, der – gleich über wie viele Ecken – zu irgendeiner “bösen” Seite weiterleiten könnte. Das Problem nur: Zu Wikileaks.de hat auch Heise.de in einem Artikel verlinkt. Und ich möchte jetzt nicht darüber sinnieren, wie viele Blogs irgendwo mindestens einen Link zu heise.de gesetzt haben, somit in das obige Muster fallen. Das Feindstrafrecht zeigt seine Fratze.