Die SPD wird immer lustiger. Johannes Boie hat Martin Dörmann von der SPD-Fraktion nach der 180-Grad Drehung in der Zensursula-Debatte befragt. Und da verkündet dieser doch tatsächlich:
Die Verträge zwischen BKA und Providern sind auf Eis gelegt, seit dagegen vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden geklagt wurde. Das BKA hat dann erklärt, in den nächsten Jahren gar keine Sperrlisten anzulegen. Im Moment sind wir in einem rechtlichen Schwebezustand. Unser Grundsatz war auch immer: Löschen statt Sperren. Mittlerweile hat das auch die Union akzeptiert. Daher, und weil die Verträge zwischen BKA und Providern nicht in Vollzug sind, ist das Gesetz unnötig geworden.
Wir wollen ja nicht nachtragend sein, aber warum findet sich dann diese Überschrift über dem von Martin Dörmann auf dem SPD-Bundesparteitag initierten Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom 13. Juni 2009?
Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet muss effizient geführt werden und rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen: Löschen vor Sperren.
Vielleicht lese ich das auch nur falsch? Im Text steht dann noch folgendes:
1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: Löschen vor Sperren Das BKA muss bei Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten verpflichtet werden, zunächst die Dienstanbieter zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, wenn der Provider beispielsweise seinen Sitz im Ausland hat und die dort zuständigen Behörden nicht unmittelbar dagegen vorgehen, soll die Seite auf eine Sperrliste gesetzt werden dürfen. Es muss im Grundsatz immer löschen vor sperren durchgesetzt werden.
Update: Danke für den Hinweis in den Kommentaren. Hier gibt es nochmal einen O‑Ton von Martin Dörmann mit der alten Sprachregelung.