Neue Zeiten – neues Urheberrecht?

Breitband-Online berichtete am Samstag in der Sendung über „Neue Zeiten – neues Urheberrecht?“.

Um von der Nutzung ihrer Werke im Internet durch Dritte zu profitieren, fordern die Verlagshäuser ein so genanntes Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Dieser Vorschlag richtet sich, soweit verlautet ist, gegen Suchmaschinen wie google sowie gegen gewerbliche Nutzer, die Texte einfach von den Verlagsseiten kopieren und auf ihre eigene Seite stellen. Diese – die Suchmaschinen und die illegalen Kopierer – sollen dafür bezahlen. Nun gibt es Stimmen, die sagen, bevor man über das Leistungsschutzrecht diskutiert, soll man erst einmal das Urheberrecht dem aktuellen Stand der Dinge, sprich: dem digitalen Zeitalter, anpassen. Doch was hält das Urheberrecht derzeit eigentlich für uns bereit? Wie ist es überhaupt entstanden? Darüber reden wir mit Eberhard Ortland, Doktor der Philosophie an der Universität Hildesheim. Anschließend fragen wir den Juristen Till Kreutzer, wie ein zeitgemäßes Urheberrecht aussehen könnte. Kreutzer, Jahrgang 1971, hat dazu selbst ein Modell entworfen und im vergangenen Jahr veröffentlicht.

Hier ist die MP3.

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2 Ergänzungen

  1. Dazu mal noch ein Lesetip:

    Grundlage des Copyright […] ist der Begriff des »geistigen Eigentums«, ein ideologischer Kampfbegriff, der im Zuge der WIPO-Gründung 1967 eingeführt wurde. In Analogie zum Sacheigentum behauptet der Begriff ein gleichermaßen exkludierendes (eine Sache kann nur von Einem besessen werden) wie rivalisierendes (eine Sache kann gleichzeitig nur von Einem genutzt werden) Verhältnis von NutzerIn und Sache. Für Informations- und Kulturgüter gilt dieses Verhältnis jedoch grundsätzlich nicht, da diese ohne Einschränkung an andere weitergegeben und genutzt werden können. Insbesondere die Exklusion von der Nutzung muss erst künstlich, d.h. explizit rechtsförmig hergestellt werden. Auf Grundlage des behaupteten »geistigen Eigentums« wurden verschiedene Monopolrechte (Copyright, Patentrecht, Markenrecht) formuliert, die einzig dazu dienen, NutzerInnen vom Zugriff auf ein reichhaltig vorhandenes Gut abzuhalten. […] Die ideologische Form des »geistigen Eigentums« und abgeleiteter pejorativer Begriffe wie »Raubkopie«, »Piraterie« oder »Plagiarismus« ist für viele Kulturen insbesondere im Süden schlicht nicht nachzuvollziehen. Das Teilen, die nachbarschaftliche Hilfe und die Solidarität mit Armen hat hier noch einen wesentlich größeren Stellenwert – auch wenn dies mit zunehmender Durchsetzung der neoliberalen Imperative ins Rutschen gerät. Dennoch ist völlig unverständlich, warum etwas, das nicht weniger wird, wenn man es teilt, nicht weiter gegeben werden soll. Stefan Meretz in http://www.iz3w.org/iz3w/Ausgaben/315/LP_s28.html

  2. Mann, dieses Gefühl, wenn man in jedem Kommentar zu Blogeinträgen über das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage exakt die selbe Position einnimmt und Fragen aufwirft wie ein Jurist (Till Kreuzer) auf Deutschlandradio Kultur (vertrauenswürdig), ist schon verdammt geil. :) Ich will sofort einen Kuchen, Flasche Sekt und Blumenstrauß haben.

    Ernsthaft, Till Kreuzer und ich haben recht, recht, recht!

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