Es gibt Neuigkeiten von der Zensursula-Front. nach Angaben des Providerverbandes ECO wird es wohl keinen Einspruch der EU-Kommission geben. Das berichtet Heise: Brüssel signalisiert grünes Licht für Sperrgesetz. Etwas anderes wäre zwar schön gewesen, hätte mich aber auch verwundert. Die nächsten Schritte sind dann eine offizielle Bestätigung durch die EU-Kommission und die Unterschrift des Bundespräsidenten.
Dazu gibt es ein Urteil des Verwaltungsgericht Wiesbaden, was Heise weiter beschreibt:
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat das Bundeskriminalamt (BKA) mittlerweile aufgefordert (PDF-Datei), unverzüglich „eindeutige eidesstattliche Versicherungen“ abzugeben, dass der zwischen dem BKA und dem Zugangsanbieter Arcor/Vodafone geschlossene Sperrvertrag bislang nicht umgesetzt worden sei und eine Übermittlung der geplanten Filterliste nur nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolge. Andernfalls müsse ein Eilverfahren gegen das BKA fortgeführt und die Frage der Nichtigkeit des Vertrags geklärt werden. Angegriffen hatte die Vereinbarung ein Arcor-Kunde, der auch als Webhoster tätig ist. Die Anwältin des Klägers, Eva Dworschak aus Bremen, kündigte ferner an, gegen Bescheide des Oberlandgerichts Frankfurt in einem zivilrechtlichen Parallelverfahren gegen Arcor direkt Verfassungsbeschwerde einzulegen. Die Berufungsinstanz hatte die Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Verfügung gegen Arcor durch das Frankfurter Landgericht bestätigt. Demnach gibt es keinen Grund für ein Einschreiten gegen den Sperrvertrag. Für die Frankfurter Kammern sind die Blockaden nur gegen kinderpornographische Seiten gerichtet. Sie stellten für den Kläger zudem keine Gefahr da, weil sie nach dessen eigener Darstellung leicht zu umgehen seien.
Auf Twitter verbreitete sich die Nachricht heute Mittag rasent schnell, dass das Gericht dem BKA die Umsetzung der Sperrverträge mit Providern verboten habe. Torsten Kleinz hat sich aber das aber genauer angeschaut:
In dem im zu Grunde liegenden Blogbeitrag ist der Schriftsatz verlinkt, der eine ganz andere Sprache spricht. Hier wird lediglich auf eine unzureichende eidesstattliche Versicherung des BKA vom April verwiesen. Legt das BKA eine nachgebesserte Erklärung vor, ist das Verwaltungsgerichtsverfahren hinfällig. Legt das BKA keine ausreichende Erklärung vor, beschäftigt sich das Verwaltungsgericht überhaupt erst Mal mit der Frage, inwieweit diese Sperrverträge gegen die Rechte des Klägers verstoßen.
In einer Pressemitteilung forderte der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur die umgehende Rücknahme des Zugangserschwerungsgesetzes im Rahmen der Koalitionsverhandlungen: Neue Koalition soll Zugangserschwerungsgesetz zurücknehmen.
Was mir immer noch unklar ist: Was ist eigentlich, wenn unerwarteterweise die FDP in den Koalitionsverhandlungen durchsetzt, dass das Gesetz tatsächlich zurückgenommen wird? Die SPD hatte ja dieses Gesetz der CDU/CSU aufgedrängt und vielleicht hat letzteres gar kein großes Interesse daran. Was also passiert, wenn das Gesetz fällt: Bleibt es dann bei den Verträgen und der Ankündigung der großen Provider, diese zu erfüllen und wäre damit irgendwas gewonnen? Oder ist es überhaupt realistisch, dass die FDP auch gegen die CDU/CSU durchsetzt, die Verträge zurückzunehmen, wenn einige Provider wie Vodafone schon verkündet haben, selbstverständlich und gerne den „Schund“ aus dem Netz zu sperren?