Mark Bedner von der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (Provet) an der Uni Kassel hat eine Studie zur Rechtmäßigkeit von Deep Packet Inspection veröffentlicht. Das ist meines Wissens nach der erste fundierte Beitrag zu DPI aus juristischer Perspektive. Bedner prüft, inwieweit verschiedene Einsatzszenarien von DPI (Bandbreitenlimitierung, Inhalte-Filter, Re-Routing, Profiling und Ad-Injection, …) mit dem deutschen Recht vereinbar wären. Dabei geht er vor allem auf das Datenschutzrecht und das Strafrecht ein. Aus dem Fazit:
„Die Ergebnisse zeigen, dass die geltende Rechtslage kaum mit der technischen Entwicklung Schritt gehalten hat. So sind ungewollte Auswüchse in der Providerbranche nur bedingt rechtlich klar handhab- oder sanktionierbar. Das geltende Recht behandelt derzeit überwiegend die Manipulation von längerfristig aufbewahrten Daten. Dass Daten quasi „on-the-fly“ während einer Übertragung inhaltlich manipuliert werden können, war für den Gesetzgeber jedoch auch nicht unbedingt absehbar. (…)
Für den deutschen und europäischen Gesetzgeber besteht die Notwendigkeit die Regeln der Netzneutralität und des Verbraucher- und Datenschutzes zum einen überhaupt als geltendes Recht auszugestalten und zum anderen vorhandenes Recht, insbesondere den einfachgesetzlichen Schutz des Fernmeldegeheimnisses, zügig an die fortschreitende Technikentwicklung und insbesondere an die bereits vorhandenen höchst intransparenten Echtzeitmanipulationsmöglichkeiten anzupassen.“
Inspiriert wurde Bedner übrigens von einem Beitrag hier bei netzpolitik.org. Das freut uns natürlich ganz besonders, daher ein fettes „Danke“ an ihn an dieser Stelle.
Update: „Wer war erster?“ ist nicht immer ganz klar zu beantworten. Es gab schon 2008 einen umfangreichen Aufsatz in einer Jura-Fachzeitschrift von Paul Ohm, aber der hat eine andere, eher essayistische Herangehensweise und bezieht sich auf das US-Recht. Er ist daher nur bedingt vergleichbar mit der Studie von Bedner.