Christian Weber hat als Kunde von Vodafone bei dem Provider per Mail angefragt, ob er wegen dem Netz-Sperren-Vertrag mit der Bundesregierung ein Sonderkündigungsrecht hat. Und bekam sogar eine Antwort, die eine interessante Formulierung enthält:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Zensur von Internetseiten auch zu Ihrer Sicherheit zugestimmt wurde.
Ein Sonderkündigungsrecht gibts dafür laut Kundenservice nicht. Aber eine tolle Aussage: Vodafone – da fühlt man sich sicher.
Wer hat denn noch alles Antwort von den eigenen Providern bekommen?
[Danke an F.]
Bei Kabel-Deutschland ist die Antwort übrigens diese (Danke für die Zusendung):
Kabel Deutschland möchte einen Beitrag gegen die Verbreitung und den Konsum von Kinderpornografie im Internet leisten. Kindesmissbrauch findet statt – das ist keine unbewiesene Behauptung oder Vermutung. Und dagegen muss gehandelt werden. Aus diesem Grund haben wir einen Vertrag zur Sperrung von Kinderpornografie im Internet unterschrieben. Wir werden die Internetseiten, die uns vom Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt werden, sperren. Ähnlich wird dies bereits in anderen europäischen Ländern gehandhabt, wie z.B. in Norwegen und Dänemark. Es wurde mit den Vertragspartnern vereinbart, dass die Verträge nicht veröffentlicht werden. Mit Ihren Fragen zum Thema Zensur und den zu sperrenden Inhalten wenden Sie sich bitte direkt an das Bundeskriminalamt sowie das Bundesfamilienministerium, die dafür verantwortlich zeichnen.