Geht es nur mir so, oder findet noch jemand das von unserem neuen Innenminister verwendete Bild einer Handwerksrechnung für die flächendeckende Protokollierung von Verbindungsdaten äusserst irreführend?
Direkt auf die Vorratsdatenspeicherung und die Online-Durchsuchung angesprochen, die das Vertrauen der Bürger erschwerten, erklärte de Maizière, dass er zu diesen Gesetzen stehe und an ihnen mitgewirkt habe. Allerdings sei Vorratsdatenspeicherung schon als Begriff falsch: „Wer von Vorratsdatenspeicherung spricht, hat den Eindruck erweckt, als würde der Staat nur auf die Daten warten.“ Das sei nicht der Fall, da nur in besonders ausgewählten Verdachtsmomenten auf die Daten zugegriffen werde. De Maizière verglich die Speicherung der Daten mit dem Aufbewahren von Handwerkerrechnungen für den Garantiefall. Auch für die Online-Durchsuchung fand er den seiner Ansicht nach passenden Vergleich zur Hausdurchsuchung, bei der man auf private Tagebücher stoße und in ihnen lese.
Ich frage mich schon, wie dieses Bild verwendet werden konnte. Immerhin geht es bei der Vorratsdatenspeicherung darum, die Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen und in Datenbanken für sechs Monate zu speichern, mit wem wir wann kommunizieren. Und wenn man, wie ich, Internet in der Hostentasche mit sich trägt, werden die Standortdaten gleich mit gespeichert. Das ist schon ein kleiner Unterschied zu den Handwerksrechnungen, die man so bekommt.
Das Bild mit der Onlinedurchsuchung = Hausdurchsuchung ist ja nicht so neu. Der Unterschied ist ja vor allem, dass die Onlinedurchsuchung heimlich durchgeführt werden soll. Da bekommt man ja keine Mail vorher, dass gleich der Bundestrojaner den Rechner durchsuchen wird und man einen Anwalt heranziehen kann.
Für das Bild bekommt Thomas de Maizère die Auszeichnung des „Neusprech des Tages“!