Thomas Stadler hat einen interessanten Kommentar zu den Erfolgen der Koalitionsverhandlungen geschrieben, den ich teile: Was nutzt der Koalitionskompromiss den Bürgerrechten?
Die erzielte Einigung ist freilich rechtsstaatlich fragwürdig. Unklar ist zudem, weshalb das Zugangserschwerungsgesetz sachlich gänzlich unangetastet bleibt. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieser Kompromiss nur dem Zweck der Gesichtswahrung dient. Die spannende Frage bleibt hierbei nur, welche Seite ihr Gesicht wahren muss, obwohl sie in Wahrheit zurückstecken musste. Ist es die Union, die nicht so weit gehen will, das Gesetz zu beerdigen, noch bevor es in Kraft getreten ist oder doch die FDP, die zeigen muss, dass sie zumindest eines ihrer Wahlkampfversprechen in diesem Bereich halbwegs umsetzen konnte? Möglicherweise ist die Stimmung in der Union auch einfach die, dass man es in einem Jahr ohnehin machen wird und man der FDP kurzfristig aber einen Teilerfolg gönnen musste. […] Vielleicht ist die Einigung deshalb auch nur ein geschickter politischer Schachzug, um das Lager der Sperrgegner zu schwächen. Der teilweise wirklich beeindruckende Widerstand aus dem Netz heraus wird nämlich umso deutlicher abnehmen, je mehr man daran glaubt, bereits einen substantiellen Erfolg erzielt zu haben.
Spannend wäre die Frage, wie die Bundesregierung in dieser Frage auf internationaler Ebene weiter agiert. Sowohl im Rahmen der G8-Verhandlungen als auch auf EU-Ebene laufen die Pläne weiter, eine Zensurinfrastruktur zu bauen. Und hier spielt die deutsche Regierung eine bedeutende Rolle. Wie ich schon mal in einem früheren Kommentar angemerkt habe, hatten wir einen ähnlichen Fall bei der Vorratsdatenspeicherung. Der Bundestag war dagegen, und die Bundesregierung hat auf EU-Ebene diese weiter forciert, so dass der Bundestag zum Schluss die EU-Richtlinie umgesetzt hat.
Insofern gehe ich weiter von einem großen Bedrohungspotential aus.