Gerd Billen vom Verbraucherzentrale Bundesverband und der Bundesdatenschutzbeuftragte Peter Schaar bemängeln, dass beim morgigen IT-Gipfel die Frage des Datenschutzes zu kurz kommt. Transparenz und informierter Umgang mit den eigenen Daten müsse „Grundprinzip für das Internet der Zukunft“ werden.
Auch de Maizières Vorschläge seien „deutlich zu kurz gesprungen.“
In einer Pressemitteilung bezeichnen die beiden folgende 5 Punkte als zentral:
- Gesetzlichen Rahmen verbessern
Die wesentlichen Verbraucher- und Datenschutzrechte gehören ins Gesetz. Dazu gehört ein verbrieftes Widerspruchsrecht der Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer Daten im Internet sowie das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt der Zusammenführung und Verknüpfung personenbezogener Daten. - Freiwillige Selbstverpflichtungen verbindlicher machen
Freiwillige Selbstverpflichtungen sind grundsätzlich zu begrüßen. Sie müssen aber mit Kontrollen und Sanktionen bei Nichteinhaltung begleitet werden. Eine Selbstverpflichtung ersetzt kein verbrieftes, einklagbares Recht auf Widerspruch. - Verbraucher- und Datenschutz international durchsetzen
Safe Harbour, das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über die Einhaltung des Datenschutzes, muss verbessert und effektiv durchgesetzt werden. Internetdienste, die unter dieses Abkommen fallen, müssen sich an europäisches beziehungsweise nationales Recht halten und dies auch gegenüber dem Nutzer kenntlich machen. - Technologischen Datenschutz stärken
Bei der Entwicklung neuer Technologien müssen die Erfordernisse des Datenschutzes frühzeitig berücksichtigt werden („privacy by design“). Zudem sollten die Voreinstellungen von Sozialen Netzwerken oder bei Browsern standardmäßig ein hohes Datenschutz- und Verbraucherschutzniveau aufweisen („privacy by default“). - Datenerhebung und ‑verarbeitung transparent gestalten
Informationen über eingesetzten Techniken der Datenerhebung und Datenverarbeitung müssen situativ angemessen, verständlich und leicht abrufbar sein. Einwilligungen in die Erhebung und Verarbeitung von Daten sollten zeitlich begrenzt sein. Eine aktive, informierte Einwilligung ist verbindlich umzusetzen.
Das 5‑Punkte-Programm ist hier genauer erläutert.