Dieser Artikel ist mehr als 15 Jahre alt.

Das Bootleg zur Leistungsschutzrechts-Anhörung

Am Montag fand in Berlin die nicht-öffentliche Anhörung der Bundesregierung zum Leistungsschutzrecht statt. Wir haben von dort gebloggt und aus dem Raum heraus die Debatte mitgeschnitten. Das Bootleg ist jetzt in drei Dateien online: Teil 1 (80 Minuten), Teil 2 (70 Minuten), Teil 3 (70 Minuten). Wie man erwarten kann, ist die Qualität jetzt nicht…

  • Markus Beckedahl

Am Montag fand in Berlin die nicht-öffentliche Anhörung der Bundesregierung zum Leistungsschutzrecht statt. Wir haben von dort gebloggt und aus dem Raum heraus die Debatte mitgeschnitten. Das Bootleg ist jetzt in drei Dateien online: Teil 1 (80 Minuten), Teil 2 (70 Minuten), Teil 3 (70 Minuten). Wie man erwarten kann, ist die Qualität jetzt nicht der Hammer, da nicht direkt am Mischpult mitgeschnitten, sondern aus dem Raum heraus. Aber wen die Debatte interessiert, wird hier alle Argumente der unterschiedlichen Interessengruppen hören können.

Wer nicht sofort hören möchte, kann auch noch auf die bessere Version warten, die wir die Tage hier verlinken. Das bearbeiten und verfeinern kostet aber etwas Zeit.

Update: Hier sind die klangtechnisch verbesserten MP3s: 1 / 2 / 3

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


Veröffentlicht

Kategorie

Ergänzungen

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge. Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

3 Kommentare zu „Das Bootleg zur Leistungsschutzrechts-Anhörung“


  1. DerFritz

    ,

    Eine besondere Perle ist diese Aussage von Herrn Keese in Teil2 (gekürzt/sinngemäß)
    „…man braucht für eine Änderung an einer Webseite eines Onlinemagazins eineinhalb Jahre Vorlauf weil dort hunderte, tausende von Mannstunden benötigt werden…
    …Das ist die Leistung der Verleger…“
    Und das sagt er gegenüber Vertretern des Branchenverbandes der IT-Wirtschaft.


    1. Absolut.

      Zumal der HTML-Code um den eigentlichen Artikel herum das allererste ist, das Suchmaschinen entfernen.

      Im Fachjargon heißt das „Boilerplate Removal“. Dazu muss man übrigens keinen HTML-Code verstehen. Wörter zählen reicht (vgl. http://videolectures.net/wsdm2010_kohlschutter_bdu/ bzw. meine Diss: http://www.kohlschutter.com/pdf/Dissertation-Kohlschuetter.pdf).

      Dr. Christian Kohlschütter


  2. Gute Sache, das Bootleg. Macht ihr das für eure nicht-öffentlichen Enquete-Arbeitsgruppensitzungen dann auch? :)

Dieser Artikel ist älter als 15 Jahre, daher sind die Ergänzungen geschlossen.