Daten kann man nicht stehlen
von markus um 16:07 am Samstag, 13. Februar 2010 | 21 Kommentare
Es gibt Zitate, die man sich merken sollte. Die bayrische Justizministerin Beate Merk kommentiert den Ankauf von Bankdaten-CDs mit den Worten:
“Da Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind, kann man sie nicht stehlen. Und wo es keine gestohlene Ware gibt, da gibt es auch keine Hehlerei.”
Damit hat sie ja Recht. Allerdings wundert es schon, wenn sie diese Analogien nicht in der Urheberrechtsdiskussion verwendet, wo die Nutzung von Tauschbörsen gerne mit Ladendiebstahl verglichen wird. Sollte von Frau Merk zukünftig eine solche Analogie nochmal kommen, reicht ein Verweis auf dieses Zitat.
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Kommentare
21 Kommentare zu “Daten kann man nicht stehlen”
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Feb 13th, 2010 @ 16:18
Ladendiebstahl ist noch harmlos – andere häufig verwendete Begriffe sind «Raub» und «Piraterie».
Feb 13th, 2010 @ 16:41
Bei Computerspielen schießt man ja auch nur auf Pixel.
Was für Beispiele gibt es noch?
Feb 13th, 2010 @ 16:42
Liegt denn auf den Bankdaten ein Urheberrecht?
Feb 13th, 2010 @ 16:47
Ein ähnlicher Vergleich wurde auch von Wolfgang Bosbach (CDU) gezogen, und zwar am 3. Februar bei “Hart aber fair”:
“Hehlerei ist Unsinn. Daten sind keine Sache, da kann man keine Hehlerei begehen. Die Straftat ist beendet, da gibt es auch keine Mittäterschaft mehr.”
Und:
“[…] (D)ie Daten sind keine Sache im Sinne dieser Vorschrift (Anm.: §259 StGB) kein körperlicher Gegenstand.”
Tjaja. Es ist auch wirklich eine wunderbare Ausrede, sich einfach auf eine Gesetzesauslegung zu stützen, die aus einer Zeit stammt, in der es diese Datenmengen noch gar nicht gab!
Feb 13th, 2010 @ 16:57
Daten kann man in der Tat nicht im Sinne des Strafgesetzbuchs “stehlen”. Es gibt aber im StGB eine Reihe anderer Vorschriften speziell für Daten, z.B.
§ 202a Ausspähen von Daten (http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html)
§ 202b Abfangen von Daten (http://dejure.org/gesetze/StGB/202b.html)
Feb 13th, 2010 @ 17:01
[...] via Daten kann man nicht stehlen : netzpolitik.org. [...]
Feb 13th, 2010 @ 17:06
@X: ja, in der EU gibt es ein Urheberrecht auf Datensammlungen!
Feb 13th, 2010 @ 18:06
Naja, was nicht passt wird halt passend gemacht… ;)
Aber danke Frau Merk, jetzt fühle ich mich gleich viel sicherer, falls ich mich mal dazu entschließen sollte, einen Song herunterzuladen.
Einfach wunderbar. Werde ich mir gleich mal einrahmen den Spruch.
Feb 13th, 2010 @ 19:47
[...] Beate Merk – bayrische Justizministerin – z.T. Ankauf von Bankdaten-CDs via netzpolitik.org [...]
Feb 13th, 2010 @ 21:04
[...] (via Heise.de und Netzpolitik) [...]
Feb 14th, 2010 @ 12:46
Hier eine etwas professioneller Aussage zu der Illegalität der ganzen CD-Kauf Aktionen:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,677033,00.html
Zusammenfassung: Nach deutschem Recht ist die Aufdeckung einer Straftat, auch wenn dabei Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden müssen, nicht illegal.
Feb 14th, 2010 @ 13:11
@Martin: Die Meinung des Strafrechtlers in dem Spiegel-Artikel ist stark von seinen Vorstellungen und Forderungen geprägt; eine neutrale Analyse sieht anders aus.
Er konstruiert sich mehrere Gründe, nach denen doch offensichtlich der Staat auf die Daten zugreifen könne und greift der Rechtsprechung vor (“Beweisverwertungsverbot [...] dürfte in unserem Fall zugunsten der Ermittlungsbehörden ausgehen”).
Seine Reaktion auf die Möglichkeit, dass auch Kontodaten Unschuldiger enthalten sein könnten, ist nicht nur arrogant sondern auch politisch gefährlich: Er findet, bei den Behörden würden “die Daten ‘in gute Hände’ gelangen und dass man sie vermutlich einfach mitkaufen muss, um an die Straftäter zu kommen.”
Auch wenn ich damit bewusst Übertreibe: Ideologisch kann man mit so einer Haltung auch die Stasi rechtfertigen.
Feb 14th, 2010 @ 13:45
Die Diskussion in der Rechtswissenschaft ist in der Tat schon etwas weiter als die Diebstahl/Hehlerei-Debatte, an die diese Aussage von Frau Merk anschließt.
Entscheidend ist, ob mit § 161 StPO (allgemeine Ermittlungsbefugnis in Strafsachen) eine Grundlage der Behörden gegeben ist, die sie zur (Anstiftung zur) Datenhehlerei nach § 17 UWG und zur Erhebung von Daten nach §§ 43, 44 BDSG “befugt”. Die Mehrheit der deutschen Strafrechtswissenschaftler sieht diese Befugnis nicht, mein Kollege Prof. Walter (im Spiegel-Online-Interview) meint aber, § 161 StPO erlaube es dem Staat.
Diskussion z.B. hier:
http://blog.beck.de/2010/02/11/steueraffaere-ist-der-von-%C2%A7-17-abs-2-nr-2-uwg-erfasste-ankauf-entwendeter-bankdaten-unbefugt-bzw-durch-notstand-gerec
Feb 14th, 2010 @ 13:47
Heute auf Spiegen Online:
Tonio Walter: “Denn was sich auf der CD befindet, sind offenbar zumindest ganz überwiegend Informationen über Straftaten. Und ich meine, solche illegalen Geheimnisse oder Daten braucht das Strafrecht nicht zu schützen.”
Zwar meinte er die CDs mit den Steuerflüchtigen. Könnte aber auch für ne CD von Bushido stehen und damit wären wir auch beim Urheberrecht.
Feb 14th, 2010 @ 13:49
Das Bundesdatenschutzgesetz spricht nicht von stehlen, aber:
§ 43 Bußgeldvorschriften
2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet,
2. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens bereithält,
3. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien verschafft,
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann im Fall des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu dreihunderttausend Euro geahndet werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reichen die in Satz 1 genannten Beträge hierfür nicht aus, so können sie überschritten werden.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__43.html
Feb 15th, 2010 @ 6:00
[...] Daten kann man nicht stehlen [...]
Feb 15th, 2010 @ 9:01
[...] Daten kann man nicht stehlen » Justizministerin: Daten kann man nicht [...]
Feb 15th, 2010 @ 9:58
[...] Daten kann man nicht stehlen Gibt ihr recht, fragt sich aber warum gleiche Analogien nicht in der Urheberrechtsdiskussion [...]
Feb 15th, 2010 @ 14:02
[...] die bayrische Justizministerin Beate Merk (CSU) via heise online – und netzpolitik [...]
Feb 15th, 2010 @ 21:07
Rein rechtlich gesehen sind Daten keine Sache und somit auch nicht rechtlich belangbar.Gruß Simon
Feb 16th, 2010 @ 14:20
Manueller Pingback (weil schon heute morgen geschrieben): http://www.rorkvell.de/news/2010/Raubkopien.html.de