Überraschung! Eigentlich hatte ich mich ja darauf eingerichtet, morgen zur JMStV-Anhörung nach Düsseldorf zu fahren (Die öffentliche Sitzung gibt es auch live im Netz). Einmal natürlich, weil der JMStV das Thema ist, mit dem ich mich in den letzten Wochen hauptsächlich beschäftigt habe. Zum anderen, weil es recht spannend werden dürfte. Im Gegensatz zu Frau Seeliger glaube ich nämlich tatsächlich, dass in NRW noch „was geht“. Unsere Argumente sind gut, bleibt die Frage, ob wir die Abgeordneten erreichen.
Wer sich fix nochmal einlesen möchte: Die Stellungnahme von Alvar Freude (AK Zensur) und einen lesenswerten Arguliner der Piratenpartei NRW (sind leider nicht als Sachverständige geladen) habe ich gerade frisch auf den Netzpolitik.org-Server hochgeladen (Weitere Stellungnahmen gibt es auf dem Landtags-Server):
# Stellungnahme Alvar Freude/AK Zensur (PDF)
# Die 14. JMStV–Novelle: Eine technische Betrachtung* (Piratenpartei NRW, PDF)
Nur, der JMStV ist gerade nicht mein Problem.Ich habe vorhin nämlich erfahren, dass ich morgen zum von Bundesfamilienministerin Schröder initiierten „Dialog Internet“ (Moderation: Cherno Jobatey ;) nach Berlin darf. Auch schön, mit ohne Vorbereitungszeit allerdings auch ein kleines Abenteuer. Vor allem, da ich, wenn ich das richtig sehe, mit Jörg Ziercke (BKA) und Dr. Bernhard Rohleder (BITKOM) in einer Arbeitsgruppe diskutieren soll.
Aber gut, Netzpolitik.org hat ja die weltbesten Blogleser überhaupt. Daher folgender Aufruf: Hat jemand Anmerkungen oder Ideen zu folgenden vier Fragen, die ich morgen auf jeden Fall ansprechen sollte? Dann bitte in die Kommentare, ich werde sie vorbringen.
Risiken?
- Welchen Beitrag zum besseren Schutz von (a) Kindern und (b) Jugendlichen können nichtstaatliche Akteure (z.B. Unternehmen, Verbände, Netzgemeinde und Erziehende) leisten?
- Wie kann das geltende Recht im Internet besser angewendet werden?
Chancen!
- Wie können Möglichkeiten des Internets genutzt werden, um neue demokratische Beteiligungsformen zu entwickeln?
- Welchen Beitrag können (a) staatliche und (b) private Akteure zur besseren digitalen Integration und zur Vermittlung von Medienkompetenz leisten?
*Genauer gesagt ist es der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die erste Novellierung des 2003 frisch aus div. Jugendschutzvorschriften zusammengestellten Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Nur, falls euch mal einer fragt …