Der EU-Rat hat gestern das SWIFT-Abkommen zum Finanzdaten-Austausch mit den USA abgesegnet. Für den 7. Juli ist eine Abstimmung im Europaparlament vorgesehen. Hier gibt es derzeit eine Mehrheit für das Abkommen, weil nur noch Linke und Grüne dagegen sind. Es wäre aber aus Bürgerrechtssicht gut, wenn eine Mehrheit gegen das SWIFT-Abkommen (Hier ist das Dokument mit Stand vom 18.6.2010, sollte Endversion sein – und hier ist die Erklärung des EU-Rates dazu mit Stand vom 24.06.2010) stimmen würde, weil es immer noch einige kritische Punkte in dem neu verhandelten Abkommen gibt. Insofern wundere ich mich etwas, dass Sozialdemokraten und Liberale die Verhandlungen als einen Erfolg für Bürgerrechte verkaufen wollen.
Das sind die Bürgerrechtsfallen im aktuellen SWIFT-Abkommen:
- a) Europol soll die Anfragen von Daten von Seiten der US autorisieren. Dies weicht von der Forderung des Europäischen Parlaments im Beschluss vom Mai 2010 ab, dass die juristische Autorität in den Händen des EP liegen solle.
- b) Europol hat jetzt auch die Möglichkeit, Daten der USA zu durchsuchen, was jeglichen Anreiz, die Menge an Datenaustausch möglichst niedrig zu halten, von vorne herein eliminiert.
- c) England, Irland und Dänemark haben eine Ausweichklausel bei Europol. Wenn sie also hier nicht teilnehmen, wird das gesamte Abkommen auf deren Grund und Boden (“Territory”) nicht gelten. Es ist gänzlich unklar, was dies bedeutet: Kann SWIFT (mit Sitz in Belgien und Servern in Holland und der Schweiz) noch Daten weiterleiten, auch wenn diese Bürger jener drei Staaten betreffen? Passiert die Autorisierung der Weiterleitung mit oder ohne Zustimmung von Europol? Wer wäre für die Autorisierung zuständig, im Falle dass Europol hier nicht zuständig wäre?
- d) Die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu dem Abkommen erweitert das Mandat Europols und könnte daher als “Lisabonisierung” der Agentur gewertet werden – ein Prozess der natürlich nach normalen legislativen Prozeduren geschehen sollte, und nicht nach einem einfachen “Ja” oder “Nein”. Die Erklärungen des Rats im Anhang (“no lisabonization”) sind nicht wirklich überzeugend. Dies könnte eine juristische Herausforderung darstellen, und viele versuchen derzeit zu verstehen, wie dies funktionieren könnte.
Das grundlegende Problem der Verhältnismäßigkeit ist nach wie vor offen: Es reicht nicht aus, die Daten nur als hilfreiche Mittel für Polizei und Geheimdienste zu betrachten, um den massiven Austausch von Daten zu legitimieren. Im Gegensatz dazu müsste es faktenbasierte Anhaltspunkte geben, die eine direkte und unmittelbare Bedrohung auf das Leben der Menschen oder die Existenz des Staates aufweisen würden, und welche nicht mit weniger einschneidenden oder drastischen Mitteln bekämpft werden könnte. Ein generelles Risiko vor terroristischen Angriffen reicht nicht aus, um unsere Bürgerrechte aufzugeben.
Fragt Eure Abgeordneten aus der FDP und SPD, ob ihnen diese Punkte bewusst sind und ob sie im Sinne einer bürgerrechtsorientierten Politik nicht doch dagegen stimmen wollen.