Ein Aufhebungsgesetz für das Zugangserschwerungsgesetz ist in den letzten Wochen lautstark von SPD und Grünen angekündigt worden. Die Linke ist den beiden zuvorgekommen und hat in ihrer gestrigen Fraktionssitzung einen Gesetzentwurf beschlossen. Dieser wurde uns als PDF zugeschickt und dazu eine kurze Erläuterung, wie die Aufhebung mit Hilfe des Instruments eines „Mantelgesetzes“ funktionieren soll.
1) Der Bundespräsident unterschreibt (weiterhin) nicht: Dann tritt die Änderung des TMG aus Artikel 1 inhaltlich an die Stelle des noch nicht in Kraft getretenen ZugErschwG. Ähnlich wie im Falle des Lissabon-Vertragsgesetz nach der Entscheidung des BVerfG braucht es dann nicht weiter verfolgt werden – mit der entsprechenden Formel: Da es noch nicht ausgefertigt und verkündet ist, ist eine Aufhebung weder möglich noch notwendig.
2) Der Bundespräsident unterschreibt: Dann tritt eine Aufhebung des ZugErschwG nach Artikel 2 in Kraft – mit der entsprechenden Formel: Insofern es ausgefertigt und verkündet wird, erfolgt seine Aufhebung.
Mal schauen, wann SPD und Grüne ihre Versionen fertig haben. Schön wäre es ja, wenn sich die drei Oppositionsfraktionen dann koordinieren und auf einen Gesetzentwurf einigen könnten.