Unser letzter Politiker des Tages, Stefan Müller, hat auf Abgeordnetenwatch endlich mal Stellung genommen. Der Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag hatte in einem Gastkommentar in der Bild-Zeitung für die Vorratsdatenspeicherung geworben und darin mit Zahlen argumentiert, die sich bei näherer Betrachtung als Lügenmärchen erwiesen haben. Darüber haben wir u.a. im Beitrag „Stefan Müller und der Statistik-freie Raum“ nochmal berichtet. Nun gibt es eine Antwort auf Abgeordnetenwatch zu der Frage, er seine Zahlen denn her habe. Dort gibt er zu, dass er die Zahlen nicht überprüft, sondern einfach nur von einer fehlerhaften Quelle abgeschrieben habe. Und präsentiert plötzlich eine neue Zahl:
„Im Nachhinein hat sich allerdings herausgestellt, dass der erschreckend geringe Aufklärungswert (7 von 1000) zwar aus einem aktuellen Ermittlungsverfahren stammt, in dieser Form jedoch nicht verallgemeinerungsfähig ist. In anderen Ermittlungsverfahren konnte eine höhere Anzahl von Tatverdächtigen ermittelt werden, so dass die Aufklärungsquote derzeit insgesamt bei knapp über 20 % liegt.“
Wie kommt Stefan Müller plötzlich auf 20% Aufklärungsquote? Wir wissen es nicht, haben aber mal bei Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nachgefragt. Er hat uns eine einfache Rechnung auf Basis der aktuellen Zahlen des BKA gemacht, die gerade erst in der WELT im Rahmen der Vorratsdatenspeicherungs-Werbekampagne veröffentlicht wurden:
„Meine Rechnung hiervon ausgehend: Laut BKA-Expertise sollen von 701 Fällen Straftaten bei 49 Anschlüssen ’nicht’, bei 133 Anschlüssen nur ‚unvollständig’ aufgeklärt worden sein. Das entspricht einer Aufklärungsquote von 74%. Diese Aufklärungsquote übersteigt die durchschnittliche Aufklärungsquote von 55% bei weitem und belegt keinerlei Handlungsbedarf. Soweit Straftaten laut BKA nur erschwert oder verzögert aufgeklärt werden konnten, macht eine geringe Verzögerung oder Erschwerung keine VDS erforderlich, wenn die Aufklärung letztlich gelingt.
Umgekehrt belief sich die Aufklärungsquote auch während der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 auf 75,7% bei Internetdelikten (Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009, Seite 243) und 55% bei sonstigen Delikten. Mit Vorratsdatenspeicherung wurde also auch keine signifikant höhere Aufklärungsrate erzielt. Vor diesem Hintergrund belegen die Zahlen des Bundeskriminalamts keinen Bedarf nach einer Erfassung sämtlicher Verbindungsdaten. Die 20% von Müller jetzt sind aus der Luft gegriffen. 2008 wurden ohne VDS bei gleicher Speicherdauer 80% der Internetdelikte aufgeklärt.“
Demagogie ist schon schwer, wenn die eigenen Zahlen einfach überprüfbar sind.
Und wer fragt jetzt nochmal Stefan Müller bei Abgeordnetenwatch, wo er die 20% Aufklärungsquote gefunden hat? Einer geht noch, mal schauen, was die nächste Begründung ist!Laut BKA-Expertise sollen von 701 Fällen Straftaten bei 49 Anschlüssen ’nicht’, bei 133 Anschlüssen nur ‚unvollständig’ aufgeklärt worden sein.“