Entschließungsanträge zur endgültigen Fassung des ACTA im EU-Parlament

Für die Sitzung des Europäischen Parlaments (EP) am Mittwoch, den 24. November, liegen zwei Entschließungsanträge zum Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement ACTA) vor. Am 02. Oktober wurden die Verhandlungen in Tokyo abgeschlossen und der endgültige Text schließlich in der letzten Woche veröffentlicht. In der endgültigen Fassung steht nun nicht mehr viel Konkretes. Strafrechtliche Verfahren und Sanktionen „können“ nun für Urheberrechtsverletzungen eingesetzt werden, eine Three-Strikes-Regelung ist aber nicht explizit vorgesehen. Internetserviceprovider werden zwar nicht mehr zur Haftung gezwungen, können sich aber unter Druck gesetzt sehen und dadurch dennoch in Zukunft enger mit Rechteinhabern zusammenarbeiten. Auch die Umgehung demokratischer Prozesse und die Schaffung eines ACTA-Ausschusses wird weiterhin von Bürgerrechtlern kritisiert. In einem Interview mit der taz erklärte Jérémie Zimmermann, Sprecher der französischen Organisation La Quadrature du Net:

Laut den Artikeln 5 und 6 des Entwurfes soll ein Acta-Komitee eingerichtet werden, in dem Änderungen am Vertrag verhandelt und verabschiedet werden. Das heißt: Acta wird selbst zu einer Art Gesetzgeber. Nachdem zum Beispiel das Europäische Parlament das Abkommen akzeptiert haben wird, kann es vom Acta-Komitee dennoch modifiziert werden.

Für die heutige Plenartagung liegt ein gemeinsamer Entschließungsantrag von den Grünen/EFA, den Sozialisten & Demokraten, der Allianz der Liberalen (ALDE) und der linken Fraktion (GUE/NGL) sowie ein alternativer Entschließungsantrag der größten Fraktion des EPs, den Konservativen und Christdemokraten (EPP/ECR), vor. Der Antrag der EPP/ECR setzt sich jedoch kaum mit den wahren Problemen des ACTA auseinander und sieht keine Bedenken, dass das Abkommen über den Rahmen des geltenden EU-Rechts, den „Acquis communautaire“, hinausgehen könnte.

Durch die Abstimmung sollen Bedingungen an die Unterzeichnung des ACTA geknüpft werden. Ein Inkrafttreten des Abkommens ist an die Zustimmung des Parlaments gebunden.

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des EPs.

(Crossposting von vasistas?)

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