Das Europaparlament hat heute den sogenannten Gallo-Bericht zur besseren „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt“ mit 328 Stimmen verabschiedet. 245 Abgeordnete stimmten dagegen. In dem Initiativbericht (nichtlegislativer Text) spricht sich die französische EU-Abgeordnete und Sarkozy-Parteigängerin Marielle Gallo für einen repressiveren Ton in Sachen Urheberrecht aus. Hintergrund ist die von der Kommission geplante Reform des Urheberrechts (Mitteilung der Kommission (PDF)) für den digitalen Binnenmarkt in Europa. Der heute angenommene Bericht hat zwar keine gesetzgebende Wirkung, könnte aber für die Kommission richtungsweisend sein.
Wir hatten im Vorfeld dazu aufgerufen, Kontakt mit Abgeordneten aufzunehmen, um diesen Bericht zu verhindern.
Und das ist die Kritik an dem heute beschlossenen Bericht:
Der Gallo-Bericht:
* vermischt viele vage Begriffe und Themen wie Urheberrechtsverletzungen im Netz (inklusiver nicht-kommerzieller Vervielfältigung) und Fälschungen materieller Güter (die eigentliche Gefahr, da schädigend für Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher), die man getrennt voneinander diskutieren sollte;
* fordert mehr Repression, da angeblich durch Filesharing Schaden verursacht wird – obwohl eine Studie des United States Government Accountability Office erst kürzlich zeigte, dass die positive Auswirkung von Filesharing nicht ausser Acht gelassen werden kann. Viele weitere Studien zeigen, dass die schädliche Wirkung auf Wirtschaft und Gesellschaft minimal oder nicht existent ist. Der Gallo-Bericht fordert eine neue Richtlinie für strafrechtliche Sanktionen (IPRED2), obwohl bisher keine Folgenabschätzung der vorhergehenden Richtlinie (IPRED) durchgeführt wurde.
* fordert “nichtlegislative Maßnahmen”, um Filesharing zu bekämpfen. Solch “nichtlegislative Maßnahmen” ‑auch “freiwillige Vereinbarungen” genannt – wurden bereits in einer Mitteilung der Europäischen Kommission zur “Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum” (v. 11.09.2010) erwähnt. Diese vertraglichen Sanktionen gegen Personen, die nicht-kommerzielles Filesharing betreiben, werden von Verwertungsindustrie und kooperativen Netzbetreibern festgelegt: Zugangsbeschränkungen, gezielte Netzsperren, Limitieren der Brandbreite etc… Dies ist buchstäblich eine offene Tür für die Einrichtung einer privaten Urheberrechtspolizei.
Die Berichterstatterin, Marielle Gallo, vergewisserte sich, dass kein Änderungsantrag für eine Differenzierung von kommerziellem und nicht-kommerziellem Filesharing während der Abstimmung im Industrie-Ausschuss (JURI) durchkam.